Document 115145

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Document 115145
Die Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben 35. Jahrgang · 2015-2
Humanes Leben
Humanes Sterben
„Ungleiche Zwillinge“
Kampagne „Letzte Hilfe“
Seite 06
Juristische Erläuterungen
Leseprobe
Seite 09
Seite 32
INHALT
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Die Positionspapiere der Parlamentarier auf
dem Prüfstand
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Mit Diskussionsveranstaltungen geht die
„Letzte-Hilfe“-Kampagne weiter
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Zur Orientierungsdebatte des Bundestages
über Sterbehilfe
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Dialog unter Mitgliedern
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Michael de Ridder hat ein neues Buch geschrieben
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Gertraut Ettel: Meine traurige Geschichte
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3 Editorial
12 Gut zu wissen
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14 Recht
23 Aus den Regionen
26 Blick über die Grenzen
27 Leserbriefe
28 Presseschau
29 Für Sie gesehen, gehört und gelesen
34 Impressum
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Bitte beachten Sie auch die beigefügten Überweisungsträger, das Beiblatt sowie den Beihefter in der Heftmitte.
Hinweis: Diesem Heft liegen Prospekte der Firmen Dr. Hittich
und RSD Reiseservice Deutschland GmbH bei. Wir bitten
um Beachtung.
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Supreme Court erklärt Strafbarkeit des ärztlich
begleiteten Suizids für verfassungswidrig
EDITORIAL
ein Prospekt des Düsseldorfer Aufklärungsdienstes (DA) zeigt auf der Frontseite
eine Karikatur, die mit Anspielung auf die
Gesetzestafeln von Moses eine große
Steintafel mit dem Text zeigt: „Gegen erbitterten kirchlichen Widerstand wurden
durchgesetzt: Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit,
Rechtsstaat, Frauenemanzipation, Aufhebung der Sklaverei, Folterverbot, Abschaffung der Todesstrafe, Freiheit der Kunst,
Abschaffung der Prügelstrafe, Tierrechte“,
und davor ein erboster Papst, der ruft „Ok, ok! Aber das
Patentrecht für die Nächstenliebe liegt immer noch bei
uns!“ Wir würden ihn nur zu gern beim Wort nehmen, damit nicht auch die Selbstbestimmung über den eigenen
Tod in Deutschland nur gegen den erbitterten Widerstand der Kirchen nach weiteren langen Jahren des
Kampfes der Tafel der Errungenschaften hinzugefügt
werden kann.
>@5?<@9; wird dieses Grundrecht vor allem von den Unionsparteien am heftigsten bekämpft. Zahlreiche Abgeordnete der CDU/CSU wollen Haftstrafen für geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid im Strafrecht einführen, obwohl ein juristisch nachgewiesener Straftatbestand bereits jetzt geahndet wird; dazu bedarf es keines neuen Gesetzes. Damit würden nicht nur Vereine und Einzelpersonen, sondern auch Ärzte, die mehrmals solche Sterbehilfe
durchführen, mit Gefängnis bestraft. Nicht bestraft werden sollten nach diesen Plänen aber enge Angehörige,
Nahestehende, die einmalig einem Familienmitglied bei
der Selbsttötung helfen. Man stelle sich diese Situation
und ihre Auswirkungen vor! Man will also schwerstkranke
Sterbewillige dem gutgemeinten, aber hilflosen Dilettantismus einer erschöpften Familie ohne Zugang zu geeigneten Medikamenten aussetzen, anstatt speziell ausgebildete, streng kontrollierte Ärzte mit dieser Aufgabe zu
betrauen, wie das in mehreren europäischen Ländern
und Bundesstaaten der USA schon seit 2002 geschieht.
"?=@7>:@?5/38@=<5@:?=;@2,, hilfswilligen, kompetenten Ärzten über die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer jede Hilfe verboten. Solches Tun sei mit der
ärztlichen Standesethik nicht vereinbar. Dabei ist es sicher
nicht unethischer, einem schwerst leidenden Menschen
auf seinen dringenden Wunsch zu einem friedlichen,
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Liebe Mitglieder, liebe Leser,
menschenwürdigen Tod zu verhelfen, als
ihn gegen seinen Willen möglichst lange
daran zu hindern. Selbstverständlich ist
kein Arzt zu dieser Hilfe verpflichtet. Aber er
soll seine Hilfe nicht versagen müssen aus
Angst vor standesrechtlichen Sanktionen
oder vor strafrechtlicher Verfolgung und gesellschaftlicher Ächtung.
Palliativmedizin, der freiwillige Verzicht auf
Nahrung und Flüssigkeit, terminale Sedierung, passive Sterbehilfe, Freitodhilfe und
die ärztliche Hilfe dazu schließen sich ja gegenseitig nicht
aus, sondern sollten, wie in anderen Ländern, je nach der
persönlichen Situation des Schwerkranken angeboten
werden.
&=?@)?57+;=/> auf das alleinige Angebot palliativer Begleitung und Schmerzbehandlung kurz vor dem Tod zeugt
jedoch von einer unangemessenen, unzulässigen Bevormundung entscheidungsfähiger, erwachsener, lebenserfahrener Menschen, die ohne Schuldzuweisungen durch den Staat, die Religionen oder die Bundesärztekammer ihren Leidens- und Sterbeprozess eigenverantwortlich und guten Gewissens abzukürzen wünschen. Sie daran hindern zu wollen, stellt in unserer Demokratie mit klarer Trennung von Kirche und Staat einen
unzulässigen Eingriff in das Freiheitsrecht des nicht nur
vor Wahlen „mündigen Bürgers“ dar.
&=?@ .?/<:;?8?>5?@ !.:;=117>6 über ein mögliches
Verbotsgesetz steht nach wie vor im Mittelpunkt unserer
Aktivitäten. Mehr dazu auf den Seiten 6-8.
Interessant ist auch der Blick nach Kanada (S. 9) und auf
S. 32. Dort lesen Sie einen Auszug aus dem neuen Buch
des Arztes Michael de Ridder, der für mehr Menschlichkeit in der Medizin plädiert.
Schöne Osterfeiertage und viel Freude bei der Lektüre
wünscht Ihnen, Ihre
Elke Baezner
Präsidentin der DGHS e. V.
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POLITIK
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gen trägt ein Gesetzentwurf Rechnung,
den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe angekündigt hat.
ährend Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nicht
müde wird, zu betonen, er wolle ein Verbot jeglicher gewerbsmäßigen und organisierten Hilfe zur Selbsttötung im
Strafgesetz durchsetzen, wofür er eine
Mehrheit der Bundestagsabgeordneten
bereits hinter sich glaubt, gibt es auch andere Stimmen. Eine fraktionsübergreifende Gruppe um Dr. Carola Reimann
(SPD) schlägt eine zivilrechtliche Lösung vor, Renate Künast spricht sich gegen ein Vereinsverbot aus.
Eine kleine Gruppe um die Juristin
Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) und Dr. Petra Sitte (Die Linke) betont, dass es keinen Grund gebe, Sterbehilfe-Vereine zu verbieten. Leicht sei
es aber nicht gewesen, in den Reihen
der Bundestagsabgeordneten dafür Mitstreiter zu finden, erzählte die Rechtsausschuss-Vorsitzende am Rande einer
DGHS-Veranstaltung am 2. Februar, bei
der sie auf dem Podium mitdiskutierte
(vgl. S. 6 ff.). Für die Beibehaltung der
jetzigen Rechtslage und einer allenfalls
zu erfolgenden Präzisierung des geltenden Rechts tritt die DGHS gemeinsam
mit ihren Bündnis-Partnern ein.
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In dem Künast-Positionspapier heißt es:
„Wir setzen uns dafür ein, die von Angehörigen, Nahestehenden, Ärzten und
Sterbehilfevereinen geleistete Beihilfe
zum Freitod weiterhin straflos zu lassen.“ Im weiteren Textverlauf wird von
den Erstunterzeichnern argumentiert:
„Die Beihilfe zum Freitod (teilweise)
verbieten zu wollen, ist unserer Meinung
nach der falsche Ansatz. Ein Verbot
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nimmt übrigens Menschen, die sich in
großen Nöten befinden, die Chance, ein
ergebnisoffenes Gespräch zu führen. Die
Tabuisierung würde noch vergrößert,
aber nicht die Prävention.“ Deshalb
kommt die Gruppe zu dem Fazit: „Wir
meinen, es soll bei dieser Rechtslage
bleiben, wonach Vereine und Ärzte nach
dem Strafrecht Beihilfe zum selbstbestimmten Freitod leisten dürfen. Es gibt
keine sachlichen Gründe, zwischen der
Beihilfe von Verwandten, Angehörigen,
behandelnden Ärzten und der Beihilfe
durch Vereine zu differenzieren. Sinnvoll
kann jedoch eine klarere Regelung über
das Beratungsverfahren bei Sterbehilfevereinen sein.“
Einig sind sich alle Gruppen, dass die
Palliativ- und Hospizversorgung besser
ausgebaut werden sollte. Diesem Anlie-
Eine weitere Initiative um die Abgeordneten Dr. Carola Reimann (SPD), Peter
Hintze (CDU) u. a. ist zwar nach jüngsten Äußerungen bereit, ein Verbot von
Sterbehilfe-Vereinen mitzutragen, legte
aber zugleich einen Regelungsvorschlag
vor, der für das Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB) gedacht ist. Eine solche mögliche
Regelung solle Ärzten Rechtssicherheit
bieten und das vom Deutschen Ärztetag
im Jahr 2011 ausgesprochene berufsrechtliche Verbot zur Suizidassistenz
aushebeln. Dies klingt auf den ersten
Blick gut, hat aber aus Sicht der DGHS
den Nachteil, dass aus Juristen-Logik die
bislang nicht verbotene Suizidassistenz
erstmals grundsätzlich verboten werden
muss, um dann in einem zweiten Schritt
Ausnahmetatbestände für Ärzte zu
schaffen. Das würde Laienhelfer möglicherweise kriminalisieren. Zudem ist
eine Einschränkung auf Fälle von irreversibel zum Tode führenden Erkrankungen vorgesehen. Jede Form von
Hilfe bei einem Bilanzsuizid von multimorbid Erkrankten wäre somit nicht
möglich.
Die Position der Bundestagsabgeordneten Peter Hintze (CDU), Dr. Carola
Reimann (SPD), Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach (SPD), Burkhard Lischka
(SPD), Katherina Reiche (CDU) und
Dagmar Wöhrl (CSU) war im November vorigen Jahres auf einer Presse-Konferenz vorgestellt worden. Darin hieß es:
„Wir halten es für einen Verstoß gegen
die Menschenwürde, wenn aus dem
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che Diagnose von einem anderen Arzt
bestätigt wurde (Vier-Augen-Prinzip).“
Auch in diesem Papier wird der Wunsch
nach Suizidprävention betont.
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NEU ERSCHIENEN
Schutz menschlichen Lebens ein staatlicher Zwang zum Leiden wird. (…) Wir
wollen Rechtssicherheit für Ärzte und
lehnen eine weitergehende Regulierung
ärztlichen Handelns mit den Mitteln des
Strafrechts ab. (…) Wir halten eine zivilrechtliche Regelung im Bürgerlichen
Gesetzbuch im Umfeld der Patientenverfügungen unter dem Gesichtspunkt
der Selbstbestimmung für den richtigen
Weg. Eine solche Regelung sollte es voll-
jährigen und einsichtsfähigen Menschen
ermöglichen, die freiwillige Hilfe eines
Arztes bei der selbst vollzogenen Lebensbeendigung in Anspruch zu nehmen, wenn feststeht, dass eine unheilbare Erkrankung unumkehrbar zum
Tod führt, der Patient objektiv schwer
leidet, eine umfassende Beratung des
Patienten bezüglich anderer, insbesondere palliativer Behandlungsmöglichkeiten stattgefunden hat und die ärztli-
Und so geht es weiter im Bundestag: Im
Juni 2015 wird das Gesetz zur Stärkung
der Palliativ- und Hospizversorgung vorgestellt, eine Entscheidung zur Suizidhilfe ist für spätestens Herbst angekündigt.
Da immer noch viele Parlamentarier
unentschlossen sind, lohnt es sich für Sie
als DGHS-Mitglied, in Ihrer jeweiligen
Stadt oder Region den Abgeordneten
auf dieses Thema anzusprechen. Machen
Sie ihm klar, dass eine Verschärfung des
Strafrechts die Betroffenen weiterhin
zum „Sterbetourismus“ in die Schweiz
oder gar in die Illegalität treiben würde.
Helfen auch Sie mit, eine strafgesetzliche
Verschärfung zu verhindern.
Wega Wetzel
Die fünf Positionspapiere finden Sie im
vollen Wortlaut auf www.dghs.de/wissen,
Stichwort „Wichtige Gesetze“.
Broschüre zur Tagung B@ACA:BC7B;?>C3@?
(Oktober 2014)
Das geplante
strafgesetzliche
Verbot der Beihilfe
zum Suizid
verhindern!
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Nun ist sie endlich da: die Broschüre zur Konferenz
„Mein Ende gehört mir. Fragen und Antworten zur
Sterbehilfe“. Am 11. Oktober vergangenen Jahres
fand an der Technischen Universität Berlin die Tagung
mit dem Strafrechtler und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der DGHS, Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, dem Ethiker und Arzt Dr. med. Meinolfus W.
Strätling, dem Pflegerechts-Spezialisten Prof. Robert Roßbruch und dem Arzt, Sterbehelfer und Autor
Uwe-Christian Arnold statt. Sie diskutierten mit der
Führung von sieben humanistischen Verbänden darüber, wie ein strafgesetzliches Verbot der Suizidhilfe
verhindert werden könnte und was sich argumentativ dagegen halten ließe. Einen Tag zuvor hatte es die
Pressekonferenz zu der bundesweit für Furore sor-
genden
Kampagne
„Letzte Hilfe“ der Giordano-Bruno-Stiftung,
dem Internationalen
Bund der Konfessionslosen und Atheisten
(IBKA) und der
DGHS gegeben.
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Die Broschüre enthält die Kurzfassung der vier Impulsreferate sowie ein Vorwort von DGHS-Präsidentin Elke Baezner. Interessiert? Wenn Sie der Geschäftsstelle einen mit 1,45 € frankierten Rückumschlag (mind. A 5) zusenden, schicken wir Ihnen
die 28-seitige Broschüre gerne kostenfrei zu.
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ehr als 70 prominente Unterstützer hat die Fotografin Evelin Frerk
mittlerweile für die Kampagne „Letzte
Hilfe“ mit geschlossenen Augen fotografieren können. Auch luden Hunderte
ein Selfie auf der Kampagnen-Website
www.letzte-hilfe.de hoch. Dass die Kampagne, getragen von DGHS, GiordanoBruno-Stiftung (gbs) und Internationalem Bund der Konfessionslosen und
Atheisten (IBKA) den Finger auf die
Wunde legt, beweisen auch die vielen
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Spenden, die uns dazu erreichten. Vielen
herzlichen Dank! Damit konnten wir
die Ausgaben für die Plakate, die werbewirksam eingesetzten PR-Autos und
öffentlichen Veranstaltungen finanzieren, welche bei den Bundestagspolitikern und der Presse eine erkennbare
Wirkung gezeigt haben.
Auch diesem Heft liegen wieder Überweisungsträger bei, die ausschließlich für
die Kampagne „Letzte Hilfe“ Geld einwerben.
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Nach einem arbeitsintensiven Herbst
und einer kurzen Verschnaufpause in
der Weihnachtszeit starteten wir das Jahr
mit einer prominent und international
besetzten Podiums-Diskussion, die
„Praktische Erfahrungen aus dem Ausland“ aufzeigen sollte. Zuletzt gab es nur
noch Stehplätze. Mehr als 200 Interessierte waren gekommen und nahmen
viele Denkanstöße und Informationen
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Der Seitenhieb auf die Regierungsparteien blieb nicht aus: „Die CDU hat sich
in den Koalitionsverhandlungen trickreich ausbedungen, dass ein solches Vereinsverbot fraktionsübergreifend angegangen werden soll. Da hat sich die SPD
über den Tisch ziehen lassen.“ Gemeinsam mit ihrem Parteifreund Kai Gehring
und der Linken-Abgeordneten Dr. Petra
Sitte, die ebenfalls anwesend war, plädiert Künast in ihrem Positionspapier
dafür, dass das Strafgesetz so bleiben
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mit. Auf Einladung von DGHS, Giordano-Bruno-Stiftung und IBKA, die im
Herbst 2014 die Pro-Sterbehilfe-Kampagne „Letzte Hilfe“ gestartet hatten,
sprachen neben dem Berliner Arzt UweChristian Arnold noch Bernhard Sutter, Geschäftsführer der Schweizer Sterbehilfegesellschaft „Exit Deutsche
Schweiz“, und der niederländische Arzt
Dr. med. Aycke Smook, der auch Präsident der Dachorganisation „Right-toDie-Europe“ ist, über die langjährigen
Erfahrungen mit dem assistierten Suizid
in ihren Ländern. DGHS-Präsidentin
Elke Baezner hatte anfangs die anwesenden Bundestagsabgeordneten und
Referenten aus Abgeordnetenbüros begrüßt und sie gebeten, ihre gewonnenen
Eindrücke im Parlament weiterzugeben.
Doch zunächst erläuterte die GrünenPolitikerin Renate Künast, Vorsitzende
des Rechtsausschusses im Bundestag, ihr
Positionspapier zu diesem Thema. Vor
dem Hintergrund des Wunsches der
CDU/CSU-Mehrheit, organisierte Formen von Suizidbegleitungen zu verbieten, betonte sie, die bestehende Rechtslage im Strafrecht sollte nicht verändert
werden. Mit einer Pflicht zur ergebnisoffenen Beratung und einer zu schaffenden Dokumentationspflicht bei Anfragen von Suizidwilligen könne man
bereits viel tun, um Intransparenz und
Gewinnstreben entgegenzuwirken. Sie
wehrt sich dagegen, dass auch Ärzte von
einem Verbotsgesetz betroffen sein
könnten.
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soll, wie es jetzt ist. Dr. Smook erzählte,
dass es in den Niederlanden 30 Jahre gedauert habe, bis endlich im Jahr 2002 ein
Sterbehilfe-Gesetz vom dortigen Parlament verabschiedet wurde. Der Druck
auf die Politik sei von den Ärzten gekommen, denen es um Rechtssicherheit
im Umgang mit terminal erkrankten
Menschen ging. Seitdem sind der assistierte Suizid und auch die „Tötung auf
Verlangen“ in gut begründeten Ausnahmefällen und unter Einhaltung definierter Sorgfaltskriterien nicht strafbar.
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In der Schweiz haben die dortigen Sterbehilfe-Organisationen hohen Zulauf
und sind seit Jahren gesellschaftlich akzeptiert. Woran dies liegt, erläuterte
Bernhard Sutter, Geschäftsführer von
„Exit Deutsche Schweiz“. Die Medizin
sei heutzutage viel besser geworden, die
Bevölkerung werde immer älter und es
gebe einen gesellschaftlichen Wandel.
Menschen, die zeitlebens selbstbestimmt
gelebt haben, wollen sich die Art ihres
Sterbens nicht mehr aus der Hand nehmen lassen. Sutter betonte, dass die 35
ehrenamtlichen Freitodbegleiterinnen
von „Exit Deutsche Schweiz“ eine einjährige Ausbildung durchlaufen und
nicht honoriert werden. Diese Frauen
überbringen dem Patienten das tödlich
wirkende Medikament erst dann, wenn
ein Arzt den Befund akzeptiert und das
Mittel rezeptiert hat. Die meisten Frei1>:BFGAH,G9GFHH1>:BFGAH6CGD9GFH.#!%4.HHHH todbegleitungen erfolgen bei „Exit“ aufgrund von Krebserkrankungen, zu einem Drittel aber auch, wenn durch das
Vorliegen mehrerer nicht tödlicher Erkrankungen ein hohes subjektiv empfundenes Leiden vorliegt.
Uwe-Christian Arnold, der als ärztlicher Sterbehelfer in Deutschland
agiert, stellte die Situation im US-Staat
Oregon vor, der bereits seit 1997 eine
Regelung hat, die weitere amerikanische
Bundesstaaten inzwischen übernommen
haben. Dort muss der Patient urteilsfähig sein, wiederholt seinen Entschluss
zum Suizid bekräftigt und eine prognostizierte Lebensdauer von unter sechs
Monaten haben. Er persönlich erlebe
bei seinen Gesprächen mit Schwerstkranken, dass zwei Drittel eher prophylaktisch geführt werden und nicht
unmittelbar zu einer Freitodbegleitung
führen. Als Arzt bewegt er sich im legalen Rahmen, solange der Sterbewillige
die Tatherrschaft über den eingeleiteten
Suizid behält und den anwesenden Arzt
ausdrücklich und am besten schriftlich
von jedweder nachträglichen Hilfspflicht
entbunden hat.
Aus dem Publikum kamen zahlreiche
Wortbeiträge, so von der Witwe eines
Chorea-Huntington-Patienten, der sich
vom Hochhaus gestürzt hatte, um die
Endphase seiner Erkrankung nicht
mehr erleben zu müssen. Gefragt wurde
auch nach Einfluss-Möglichkeiten, den
Bundestag von seinem möglicherweise
kommenden Gesetz zum Verbot von
Sterbehilfeorganisationen und wiederholt tätigen Ärzten abzuhalten.
In ähnlicher Besetzung gab es Ende
Februar auch in Düsseldorf eine Podiums-Diskussion (siehe: Aus den Regionen, S. 23 ff.).
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Die große Mehrheit von CDU/CSUAbgeordneten deutet auf eine hohe
Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Verbotsgesetz in diesem Jahr noch beschlossen werden könnte.
Bevölkerungsumfragen und alle bislang dazu vorliegenden Online-Petitionen fordern allerdings ein Recht auf
Letzte Hilfe durch einen Arzt oder eine
Organisation.
Ob dies die Volksvertreter in den noch
ausstehenden Gesetzes-Texten und Debatten berücksichtigen, bleibt zu hoffen.
Die DGHS wird deshalb in Zusammen-
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arbeit mit den anderen im „Bündnis für
Selbstbestimmung bis zum Lebensende“
engagierten Organisationen weitere Informationsveranstaltungen und Aktionen durchführen. Zunächst steht eine
Podiums-Diskussion am Dienstagabend,
21. April 2015, 18 bis 20 Uhr in Berlin,
mit führenden deutschen Strafrechtlern
auf der Agenda (s. Veranstaltungskalender).
Auf dem jährlich stattfinden Deutschen Ärztetag, der dieses Jahr vom 12.
bis 15. Mai 2015 in Frankfurt am Main
abgehalten wird, sollte die Rolle des Arz-
tes bei einer gewünschten Suizidhilfe eines der Themen sein.
Am Abend des 3. Juni bietet der Humanistische Verband Deutschlands
(HVD) eine Diskussionsveranstaltung
in Berlin zum Thema organisierte Sterbehilfe an.
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JURISTISCHE ERLÄUTERUNGEN
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VON RECHTSANWALT DR.
JUR.
OLIVER KAUTZ
(
er oberste kanadische Gerichtshof
(Supreme Court) hat in einer bahnbrechenden, detailliert begründeten
Entscheidung am 6. Februar 2015 entschieden, dass das gesetzliche Verbot des
ärztlich assistierten Suizids die Grundrechte der kanadischen Bürger in einer
Weise verletzt, die mit elementaren Verfassungsgrundsätzen nicht übereinstimmt. Der Gesetzgeber muss daher
binnen zwölf Monaten eine Regelung
schaffen, die für bestimmte Fälle die Abgabe von Medikamenten an Sterbewillige vorsieht.
Ausgangspunkt für die Entscheidung
des kanadischen Supreme Court waren
mehrere Klagen, die bemängelt haben,
dass die strengen Regelungen im kanadischen Strafgesetzbuch die verfassungsmäßigen Rechte der Sterbewilligen verletzen. Es wurde dabei nicht geltend gemacht, dass der Arzt die Selbsttötung
durchführen muss, sondern dieser soll
lediglich das todbringende Medikament
zur Verfügung stellen. Dieser Argumentation hat sich der Supreme Court angeschlossen. Das Verbot des ärztlich begleiteten Suizids und die hieraus resultierende Strafbarkeit sind damit gegenstandlos. Der Gesetzgeber muss binnen
zwölf Monaten Regelungen schaffen, die
mit den in der Gerichtsentscheidung eingestellten Verfassungsparametern übereinstimmen. Die kanadische Verfassung
enthält zwar eine Regelung, mit der Gerichtsentscheidungen zeitweise außer
Kraft gesetzt werden können („notwithstanding clause“). Justizminister Peter
MacKay hat aber bereits angekündigt,
dass von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht werden soll.
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In Kanada sind der Suizid und Suizidversuch seit 1972 nicht mehr strafbar.
Das kanadische Strafgesetzbuch enthält
aber bis heute keine eigenen Vorschriften über die aktive oder passive Sterbehilfe. Für die rechtliche Beurteilung sind
daher die allgemeinen Tötungstatbestände maßgebend. Wer aktiv einem Suizidenten durch Rat, Anstiftung oder
Hilfe beisteht, macht sich bisher des (versuchten) Todschlags strafbar, unabhängig davon, ob der Suizid zur Ausführung
gelangt oder nicht. Zudem ist ausdrücklich geregelt, dass eine Einwilligung in
die Tötung den Täter nicht entlastet. Die
Tatsache, dass der Täter aus Mitleid gehandelt hat, kann nur Bedeutung für die
Strafzumessung haben.
Alle Bemühungen, diesen unbefriedigenden Zustand zu ändern und das
Selbstbestimmungsrecht Sterbewilliger
angemessener zu respektieren, sind bisher gescheitert. Bereits in den Jahren
2005 und 2009 hatten Abgeordnete Gesetzesvorschläge in das Parlament eingebracht, die die Sterbehilfe in begrenztem Umfang ermöglichen sollten. Beide
Gesetzesinitiativen wurden vom Bloc
Québécois unterstützt, sind aber gescheitert.
Die kanadische Provinz Quebec hat
schließlich mit großer Mehrheit im Juni
2014 das Gesetz zur „Medizinischen
Hilfe beim Sterben“ auf den Weg gebracht. Der Begriff Sterbehilfe wird in
dem Gesetzestext vermieden. Stattdessen heißt es „palliative sedation“ (palliative Sedierung) und „medical aid in dying“ (medizinische Hilfe beim Sterben).
Das Gesetz in Quebec geht davon aus,
dass Sterbehilfe als palliative Behandlung am Lebensende einzuordnen und
damit Bestandteil der Gesundheitsvorsorge sei. Es ist bisher ungeklärt, wie
diese Regelungen mit dem kanadischen
Strafgesetzbuch in Einklang zu bringen
sind: Gesundheitsvorsorge und Straf-
recht können Sachverhalte nicht in
unterschiedlicher Weise auslegen und
beurteilen. Die Entscheidung des Supreme Court wird auch insoweit nicht
ohne Bedeutung bleiben.
Im März 2014 wurden im kanadischen
Unterhaus ein Gesetzesvorschlag und
im Dezember 2014 ein solcher im Senat
eingebracht. Beide streben erneut die
gesetzliche Regelung des ärztlich begleiteten Suizids an. Da Neuwahlen im
Jahr 2016 anstehen, war bisher unklar, ob
diese Gesetzesinitiativen noch in der laufenden Legislaturperiode bearbeitet
werden können. Da der Gesetzgeber
nun handeln muss, werden den Vorschlägen gute Chancen eingeräumt, als
Grundlage für eine gesetzliche Regelung zu dienen.
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Der Supreme Court hat entgegen anderslautender Berichte keine aktive
Sterbehilfe (wie z. B. in Belgien oder den
Niederlanden) ermöglicht: Die Verfassungsrichter verlangen ausschließlich
eine Hilfe etwa in Form der Abgabe von
Medikamenten. In der Gerichtsentscheidung wird auch klargestellt, dass
kein Arzt zu einer entsprechenden Verschreibung oder Hilfeleistungen verpflichtet werden kann. Wer aus religiösen, ethischen oder ärztlichen Gründen
dem Suizidwilligen nicht beistehen
möchte, muss dies auch nicht. Das Gericht hat einschränkend dargelegt, dass
die zu schaffende Regelung sich einerseits nur an einen geschäftsfähigen, erwachsenden Menschen, der mit der
Selbsttötung einverstanden ist, wendet,
und andererseits der Betroffene schwer
und unheilbar erkrankt sein muss, so
dass anhaltende Leiden verursacht werden.
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VON DR. MANFRED V. LEWINSKI
n einer auf den ersten Blick beeindruckenden Orientierungsdebatte
über Sterbehilfe am 13.11.2014 haben
mehr als vierzig Bundestagsabgeordnete
ihre persönliche Position zu Suizid und
Sterbehilfe dargelegt – Probleme, die fast
alle mit großem Unbehagen erfüllten.
In vielen, von Beifallsbekundungen
des gesamten Plenums begleiteten Redebeiträgen wurden Palliativmedizin
und Hospizarbeit als die entscheidenden
und deshalb gebotenen Mittel herausgestellt, um der Probleme Herr zu werden. Richtig daran ist, dass damit das
Leben schmerzgequälter Menschen erträglicher gemacht beziehungsweise ihnen die Angst vor Leiden genommen
werden kann. Deshalb ist deren Ausbau
notwendig. Er geht jedoch an der Lösung des Suizidproblems weitgehend
vorbei, denn die Suizidmotive liegen
überwiegend auf ganz anderen, teils ausdrücklich nicht einbezogenen Ebenen:
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So etwa an den Wünschen, aus dem Leben scheiden zu können, weil, beispielsweise durch einen schweren Schlaganfall, die Kontrolle über den eigenen
Körper verloren geht. Weil sich der Geist
im Zuge einer heraufziehenden Demenz
zu verwirren droht. Weil es bei aller pflegerischen Routine unerträglich einsam
um einen geworden ist. Weil in hohem
Alter die dem Leben Sinn und Halt gebenden Interessen und Ziele in sich zusammensacken und das Leben am Ende
ausfranst. Und auch, ja, weil sie mit ihrer
eigenen Hinfälligkeit Mitmenschen, insbesondere ihre nächsten Angehörigen,
nicht belasten wollen, sondern vor dem
Hintergrund vieler gelebter Jahrzehnte,
die sie selbst hatten, und angesichts eines
nun erodierenden Lebens sich selbst
gern zugunsten derjenigen zurücknehmen würden, die wesentliche Teile ihres
Lebens noch vor sich haben. Gäbe es all
diese Beweggründe nicht, müssten die
ebenfalls in vielen Redebeiträgen betonten Ausbauerfolge von Palliativmedizin und Hospizwesen die Suizidrate in
Deutschland merklich gesenkt haben.
Das ist jedoch nicht der Fall!
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(52)-./4.'4,154+51,53,53
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Die Abgeordneten, die unbeeindruckt
davon im Ausbau von palliativer und
sonst auffangender Versorgung die Lösung der Probleme sehen, geraten in ein
noch anderes Dilemma: Weil beide bisher noch weit davon entfernt sind, flächendeckend gewährleistet werden zu
können, müssen die damit auf noch unabsehbare Zeit unversorgt ihrem Ende
entgegen Gehenden sehen, wie sie damit
zurechtkommen, ohne ihrem hinfällig
werdenden Leben auf eine ihre Selbstachtung wahrende, sichere, sanfte und
für ihre Mitmenschen einigermaßen er-
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,524!($5*2,35/53
Neben Abgeordneten, die den Möglichkeiten, einem unerträglich werdenden
Leben selbst ein Ende setzen zu können,
noch engere Grenzen setzen möchten
als bisher, gibt es auch solche, die Sterbewillige in ihrer letzten existenziellen
Entscheidung nicht bevormunden und
sie sowie ihre Angehörigen nicht daran
hindern wollen, einen Weg selbstbestimmten Sterbens in Würde zu finden.
Sie verwickeln sich allerdings in einen
heillosen Widerspruch, wenn sie den
Vollzug eines Sterbewunsches davon abhängig machen wollen, dass ein Arzt
oder mehrere Ärzte ihn (teils nach bestimmten rechtlichen Vorgaben) als vertretbar ansehen und begleiten. Damit
wird die dem Einzelnen zukommende
Vollziehbarkeit seines Sterbewunsches
in Wahrheit von der Entscheidung und
Mitwirkungsbereitschaft anderer abhängig gemacht. Die Folge ist nicht nur, dass
in dieser Richtung angesprochene Ärzte
eine Suizidbeihilfe ablehnen können,
was ihnen unbedingt zugebilligt werden
muss. Es kann und wird vor allem unweigerlich dazu führen, dass nicht allein
fachliche Einschätzungen der Ärzte sehr
unterschiedlich ausfallen können, sondern dass ihre Beurteilung – und zwar
unkontrollierbar – auch von ihrem jeweiligen weltanschaulichen Vorverständnis eingefärbt sein wird.
Soweit Sterbewillige und ihre Angehörigen drüber hinaus erklärtermaßen
trägliche Weise ein Ende setzen zu können. Diese Abgeordneten müssen sich
deshalb fragen lassen: Geht es hier am
Ende nicht eher um das eigene Wohlbefinden und das der der übrigen Gesellschaft als um das der leidenden Menschen? Verschafft sich da nicht die
Politik mit erschwerenden Regelungen
zum Suizid jeden ihr passenden Aufschub, ihr Problem oder das, was sie dafür hält, auf Kosten von vielen, heute
und morgen Sterbewilligen nach Kassenlage zu lösen? Würde nicht vielmehr
ihr erklärtes Anliegen, Suizidwünsche
durch flächendeckende palliative Versorgung entbehrlich zu machen, durch
eine Liberalisierung der bisherigen restriktiven Praxis gegenüber Suiziden und
Sterbehilfe erst zu einem echten Prüfstein für die Ernsthaftigkeit und Tragfähigkeit dieser Absichten?
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nicht gehindert werden sollen, einen
Weg selbstbestimmten Sterbens in
Würde zu finden, ist dies ein nicht eben
aufrichtiges Zugeständnis angesichts der
Tatsache, dass ihnen ein Zugang zu einem sicheren, sanften und für die Mitmenschen einigermaßen erträglichen
Mittel durch vom Gesetzgeber selbst
aufgerichtete Hürden des Arznei- und
Betäubungsmittelrechtes verlegt ist.
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Wer, wie der Autor, versucht hat, die an
der Orientierungsdebatte beteiligten
Abgeordneten – und zwar jeden einzeln
persönlich – auf diese und jeweils weitere Widersprüche und Ungereimtheiten
aufmerksam zu machen und demgegenüber konstruktive Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen, muss feststellen, dass
die meisten von ihnen darauf überhaupt
nicht reagieren. Ein kleinerer Teil bedankt sich immerhin höflich, ohne sich
aber erkennbar inhaltlich damit auseinanderzusetzen. In Einzelfällen wird allenfalls der eigene Standpunkt noch einmal wiederholt.
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Damit entsteht der Eindruck, dass die
Orientierungsdebatte wohl lediglich ein
Austausch weitestgehend fester, vorgefasster Meinungen war. Nachdem sich
das Parlament darauf verständigt hat,
im weiteren Verfahren über eine gesetzliche Regelung in dieser Sache keine
Fraktionsdisziplin einzufordern, werden
die Abgeordneten dazu neigen, ihre jeweilige Meinung unhinterfragt weiter zu
vertreten, gestützt auf ihr verfassungsmäßig verbürgtes Recht nach Art. 38
Abs. 1 Grundgesetz, an Aufträge nicht
gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen zu sein. Das ist allerdings nur
die eine Seite ihres Mandats. Nach Art.
38 GG sind sie zugleich Vertreter des
ganzen Volkes.
Damit sind sie in ihrer konkreten gesetzgeberischen Arbeit in besonderer
Weise auch darauf verpflichtet, den verfassungsmäßigen Grundrechten der einzelnen Bürger als Spielregeln unseres
gesellschaftlichen Zusammenlebens
Geltung zu verschaffen – hier insbesondere den Art. 4 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG
– und damit auch denjenigen gerecht zu
werden, die ihre jeweils persönlichen
Wertmaßstäbe nicht teilen. Das sind gerade in der Frage von Suizid und Sterbehilfe, wie jeder weiß, nicht wenige.
Auch ihnen muss es möglich sein, ihren
Überzeugungen folgend zu leben – und
zu sterben!
Die Abgeordneten befinden sich damit zweifellos in einer problematischen
Situation. Man darf gespannt sein, wie
sehr sie sich dessen bewusst sein werden,
und wie ihnen dann der für sie schwierige „Spagat“ gelingt.
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##
GUT ZU WISSEN
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och es findet ein Wandel statt. Mit
den heute 70-Jährigen wird eine Generation alt, die in den Sechzigern jung
war, die die Flower-Power-Zeit miterlebt,
die sich Freiräume erkämpft und Individualität ausprobiert hat und die jetzt dabei ist, das Alter als dritte Lebensphase
aktiv zu prägen.
Ob die Liebe nun frisch entdeckt wird
oder ob eine jahrzehntelange Beziehung
wieder aufgefrischt werden soll – Gefühle
und Emotionen kennen keine Altersgrenze und mit dem Alter müssen auch
die Liebe und die Leidenschaft nicht enden. Für ältere Paare verändert sich zwar
einiges, aber es bietet sich auch die Chance, die Partnerschaft neu und frei zu gestalten und zu entdecken. Ältere Paare
haben andere Probleme als junge, aber
einen unschätzbaren Vorteil, denn wer
sich nicht unter Leistungsdruck setzen
lässt, kann das Liebesleben im Alter oft
mehr genießen, da mit den Lebensjahren
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die Erfahrung und die Erlebnisfähigkeit
steigen. Viele ältere Paare wissen: Niemals geht sie so ganz – die körperliche
Liebe.
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Wenn die Kinder aus dem Haus sind und
der Beruf nicht mehr an erster Stelle steht,
beginnen viele Paare ihr Leben neu zu
ordnen. Häufig gelingt es nach aufreibenden Jahren, die von Selbstfindung, Unsicherheiten und Alltagsbelastungen geprägt waren, sich wieder in einem
milderen Licht zu sehen. Die kleinen
Schwächen und Macken des anderen werden gelassener hingenommen und die
Vorzüge, die man auf dem langen gemeinsamen Lebensweg kennenlernen
durfte, treten in den Vordergrund und
werden geschätzt. Das gemeinsame Leben hat zusammengeschweißt, und das
nicht nur wegen der freudigen Ereignisse,
sondern auch gerade wegen der Tiefen
und der Schicksalsschläge, die es gemeinsam zu meistern und zu überwinden galt.
Untersuchungen haben ergeben, dass 70
bis 80 Prozent der älteren Befragten mit
ihrer Partnerschaft zufrieden sind. Die
Männer sogar noch mehr als die Frauen.
Den Frauen fehlen häufig der intensive
Austausch mit dem Partner und dessen
aktive Unterstützung im Alltag. Viele Senioren von heute wissen, wie förderlich
und heilsam es sein kann, Konflikten nicht
aus dem Weg zu gehen und auch mal über
Gefühle zu sprechen. Sie wissen, wie wichtig es ist, sich über gemeinsame Vorstellungen und Wünsche auszutauschen. Sie
wissen, wie wertvoll jede Stunde, jeder
Tag und jedes Jahr sind, die man gemeinsam erleben darf.
9<::2:-<:;8215;:815;
38:-597-<:;5<:
Auf der anderen Seite ist in den vergangenen Jahrzehnten die Zahl der Trennun-
*7</<;2:0;'<;7.;36<9;:;0<9;%%<:63715+<76;89;084;38:-<;<76;<7:<;'815<;(,:;$38/,4;,0<9;$, 46894!;9
(7<3<;2915415:7664 889<;08-<-<:;57<;836;<90<:;07<;+9 <93715<;*7</<;)2;(<98/4157<0<:;2:6<9;:3246;,0<9
'158.;)2;/<-98/<:;2:0;+<7:;,96;.<59;089/<9;)2;(<937<9<:!;
gen langjähriger Ehen gestiegen. Wer
nach 30 Jahren Ehe geht, tut dies, weil er
sich nicht mehr verbiegen oder kränken
lassen möchte und lebt lieber alleine als
unglücklich zu zweit zusammen. Die Zeiten haben sich geändert – dies gilt auch für
die Großelterngeneration. Man bleibt
nicht mehr einfach nur aus Gewohnheit
zusammen, weil es sich so gehört oder
weil man zu alt ist, um neu anzufangen.
Die Partnerschaft und das Zusammenleben haben einen anderen Stellenwert bekommen, und eine glückliche und zufriedene Beziehung ist für Frauen und
Männer gerade im fortgeschrittenen Alter
sehr wichtig.
Es wagen aber auch immer mehr
Frauen und Männer über 60 den Schritt in
eine neue Beziehung. Sie ziehen zusammen, trotz der eingefahrenen Gewohnheiten und Eigenarten, die jeder in die
Partnerschaft mitbringt. So mancher 70Jährige ist dabei flexibler und kompromissbereiter als ein 30-Jähriger. Sie binden sich und stehen zueinander, auch
dann, wenn schwerwiegende Probleme
auftreten könnten, wie etwa durch Krankheiten oder Behinderungen. Einige gestalten die Partnerschaft auch unabhängig
– jeder bleibt in seiner eigenen Wohnung,
es wird aber viel Zeit miteinander verbracht und der Lebensabend gemeinsam
genossen.
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7<3;-<.<7:48.<;<76;
BUCH-TIPP
Es gibt viele Formen und Modelle, im Alter Liebe und Partnerschaft zu leben. Altersforscher haben herausgefunden, was
reifen Paaren hilft, ihren gemeinsamen
Alltag glücklich zu gestalten und zu leben.
Zufriedenen Paaren ist es wichtig, viel
Zeit gemeinsam zu verbringen, viel gemeinsam zu unternehmen und zu entdecken, aber auch ihre Freiräume zu haben,
um ihre Individualität zu leben, sich zu
vertrauen und sich gegenseitig zu unterstützen. Ohne Zärtlichkeit und lebendige
Sexualität können sich viele ältere Men-
Jellouschek, Hans:
<::;$889<;36<9;<90<:
7<;*7</<;:<2;<:60<1+<:!
Herder-Verlag, Freiburg 2012,
2. Aufl., ISBN: 978-3-45106335-0, € 9,99.
schen eine innige Beziehung nicht vorstellen. Für eine befriedigende Sexualität
gibt es keine Altersgrenze. Doch verändert sich mit zunehmendem Alter die Art
und die Häufigkeit der sexuellen Kontakte. Es zeigt sich auch eine Verschiebung vom Geschlechtsverkehr hin zu vermehrt anderen zärtlichen sexuellen
Kontakten. Während manche Paare z. B.
den Verlust der Erektionsfähigkeit des
männlichen Partners als Teil des Älterwerdens akzeptieren und als selbstverständlich ansehen, sind andere unglücklich
darüber, auf einen für sie so wichtigen Teil
ihres Lebens verzichten zu müssen. Deshalb sollte das Alter allein kein Argument
gegen eine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung sein. Jedes Problem hat neben einigen allgemeineren Behandlungsprinzipien spezielle Behandlungsaspekte. Um organische Ursachen
für Sexualstörungen auszuschließen, sollte
man sich an den Hausarzt, an einen Urologen oder an einen Gynäkologen wenden. Diese können dann eventuell je nach
Befund den Patienten oder die Patientin
an einen Sexualtherapeuten überweisen.
Dieser ist in der Regel ein Psychologe,
der sich auf die Behandlung von sexuellen
Störungen spezialisiert hat.
974<:;834;58:1<;:26)<:
Und wenn es einmal zu Unstimmigkeiten kommt? Wenn sich beide Partner
gegenseitig respektieren, tolerant sind und
sich vor allem wertschätzen, dann wird
eine Auseinandersetzung nicht verletzend.
Und auch die nötige Prise Humor bewährt sich sehr gut, um Spannungen zu lösen. Wenn es einem Paar gelingt, eine
Krise zu nutzen und sich mit den Schwachpunkten der Partnerschaft auseinanderzusetzen, ohne mit Rückzug oder Verweigerung zu reagieren, können sich neue gemeinsame Räume erschließen. Grundvoraussetzung sind intensive Gespräche, engagiertes Zuhören, aber auch das klare
Ausdrücken von eigenen Bedürfnissen
und Wünschen. Das Gespräch spielt eine
zentrale Rolle in jeder Beziehung, denn
ein Paar lebt vom Austausch. Wir unterdrücken viele Bedürfnisse und Gefühle,
weil wir uns vielleicht dafür schämen oder
weil wir das Gefühl haben, sie dem anderen nicht zumuten zu können. Es ist nie zu
spät, in einer Beziehung miteinander neue
Wege zu gehen und so die Partnerschaft
neu aufleben zu lassen. Auch mit ernsten
Problemen wie Krankheit oder Pflegebe-
dürftigkeit kommen Partner besser zurecht, wenn sie offen über die neue Situation sprechen, den Alltag entsprechend
danach organisieren und die Aufgaben
auf mehreren Schultern verteilen.
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<415<:+;<:60<1+<:
Manchmal sieht es so aus, als ob die in unserer Gesellschaft so stark betonte Individualität und die schnellen Veränderungen dauerhafte Liebe gefährden. Doch
dieses Verändern und Wachsen bietet Paaren auch die Chance, die Neugier aufeinander nicht zu verlieren und die Gemeinsamkeit als Geschenk zu entdecken und
zu pflegen. Darin liegt die Chance für reifere Paare: Sich die Zeit zu nehmen, um
aufeinander zuzugehen, Neues zu lernen
und zu entdecken, viel miteinander zu reden und mutig zu sein, um neue Wege zu
gehen.
Wenn das von alleine nicht mehr geht,
gibt es gute Beratungsangebote von Gesundheitsämtern, Seniorenverbänden,
Ärzten, Paartherapeuten oder Einrichtungen wie „pro familia“. Gespräche können Wege aufzeigen und dabei helfen, Gefühle freudvoll zu verbinden und das
gemeinsame Leben und die Sexualität
ganz nach den eigenen Vorstellungen zu
leben.
Liebe kennt kein Alter und das macht
sehr viel Mut. Die Sehnsucht nach Zärtlichkeiten bleibt fast unverändert ein Leben lang bestehen und späte Liebe muss
nicht weniger aufregend sein als in jungen
Jahren. Ältere Paare haben zwar schon
einige Schicksalsschläge aushalten müssen und sind in manchen Bereichen vorsichtiger geworden. Aber wenn die
Schmetterlinge im Bauch fliegen, dann
werfen auch sie alle Ängste über Bord
und wagen einen Neubeginn. Und so
kann oft die Liebe im Alter zur schönsten im ganzen Leben werden.
Manuela Hauptmann
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RECHT
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)($"+&,'%, ,*
JUR.
OLIVER KAUTZ
n Deutschland herrscht bisher in allen
Bundesländern Friedhofszwang (mit
Ausnahme bei der Seebestattung). Dieser gilt gleichermaßen für die Sarg- als
auch die Urnenbestattung. Im Stadtstaat
Bremen ist eine teilweise Liberalisierung
erfolgt, sodass außerhalb der Friedhöfe
Totenasche ausgebracht werden darf.
Das Ausstreuen der Asche ist jetzt auf
Privatgrund oder auf eigens dafür ausgewiesenen öffentlichen Flächen möglich. Der allgemeine Friedhofszwang für
die Urnenbestattung beginnt sich damit
aufzulösen – auch wenn Urnen in
Deutschland weiterhin nicht zu Hause
aufbewahrt werden dürfen.
(),)+#&$#
Im Jahr 785 hat Karl der Große im Edikt
von Paderborn unter Androhung der
Todesstrafe die Feuerbestattung als
heidnischen Brauch verboten. Der
Friedhofszwang für Urnen ist aber letztlich erst durch das Gesetz der Nationalsozialisten „Reichsgesetz über die Feuerbestattung“ 1934 zementiert worden.
Das katholische Dogma, nach dem
nur dem vollständigen Leib die Auferstehung sicher sei, und damit das Verbot
der Leichenverbrennung hatte bis 1963
Geltung. Der Katholische Katechismus
erklärte bis dahin: „Die Kirche verbietet
ihren Gläubigen, ihre Leiche verbrennen
zu lassen. Wer anordnet, seine Leiche
verbrennen zu lassen und seine Anordnung nicht zurücknimmt, darf die heiligen Sakramente nicht empfangen und
nicht kirchlich beerdigt werden.“ Am
5. Juli 1963 räumte schließlich das Heilige Offizium den Katholiken die Wahl
dieser Bestattungsart ein. Diese zunächst
an die Bischöfe ergangene geheime Weisung wurde am 24. Oktober 1964 durch
die Veröffentlichung im Amtsblatt, den
Acta Apostolicae Sedis, als offizielle Zustimmung zur Feuerbestattung bekannt-
(!*,'+,&,*++(!*,'+%,)&,*+
gegeben. Bis heute ist
aber der Bestattungsund Friedhofszwang für
Urnen in Deutschland
geltendes Recht.
nen) in einer Wohnung
entspreche nicht der
Auffassung der Allgemeinheit von einer angemessenen Totenruhe. Für diese Vorstellung komme es
,# %'),# (*"
nicht ausschlaggebend
Der Friedhofszwang für
auf die Meinung der
die Bestattung der
Hinterbliebenen oder
Asche Verstorbener hat
des Verstorbenen, sonimmer wieder die Gedern maßgebend auf
richte beschäftigt. Es
die der Allgemeinheit
wurden zahlreiche Veran. Denn die staatliche
suche unternommen, Rechtsanwalt Dr. Oliver Kautz.
Allgemeinheit hat die
den Friedhofszwang und
Menschenwürde, in der auch der Schutz
die Bestattungspflicht für Urnen als verder Totenruhe gründet, zu achten. Hierfassungswidrig zu deklarieren. Von den
bei gilt das Gebot der Totenruhe für die
Klägern wurden dabei insbesondere das
allgemeine Persönlichkeitsrecht und die
Aschereste eines Verstorbenen in
gleicher Weise wie für eine Leiche.
Handlungsfreiheit, die über Art. 2 Abs. 1
Für die Nichtgewährung der Totendes Grundgesetzes geschützt werden, ins
ruhe bei der Aufbewahrung einer Urne
Feld geführt. Alle Klagen blieben erfolgin einer Wohnung sprechen nach Anlos.
sicht des Gerichts schon die Möglichkeit
Nach der Rechtsprechung soll die Beieiner jederzeitigen Umsetzung in der
setzungspflicht von Totenasche die ToWohnung oder etwa des Umzugs in eine
tenruhe und Totenwürde schützen und
andere Wohnung; beides sei mit dem
sicherstellen. Die Asche soll so behandelt werden, dass es dem sittsamen Emp- Begriff der Totenruhe unvereinbar. Auch
finden der Bevölkerung entspricht. Nach die mit einem normalen sozialen Leben
Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verbundenen Begleitumstände einer
lässt der gesetzliche Bestattungszwang Wohnungsnutzung erscheinen den Richtern wenig geeignet zur Wahrung der
keine Ausnahmen zu. Der BestattungsTotenruhe: Dies würde eine teilweise
zwang sei verfassungsgemäß, da der GeUmwandlung der Wohnung in einen Tosetzgeber bei der Regelung der mit der
tenschrein bedeuten; der Schutz der AnBestattung Verstorbener zusammenhängehörigen in ihrem eigenen Interesse
genden Fragen einen weiten Gestalvor der damit verbundenen langfristigen
tungsspielraum habe. Das ergebe sich
aus der Besonderheit der zu regelnden psychischen Belastung sei ebenfalls ein
legitimer Sinn des Beisetzungszwangs.
Materie, die einen starken sozialen BeBei dem oft angeführten Beispiel der
zug habe und die die Handlungsfreiheit
des Einzelnen nur geringfügig berühre. „Urne auf dem Kaminsims“ sehen die
Gerichte die Wahrung der Totenruhe
Die Totenruhe ist nach dem Bundesverfassungsgericht nur gewährleistet, derzeit noch nicht als gewährleistet an.
Es wäre kein Ort, an dem alle Angehöwenn eine Bestattung vorgenommen
rigen, die das wünschen, trauern können.
wird. Die Aufbewahrung einer Urne
Daher müsse der Wunsch einzelner An(mit den Aschenresten eines Verstorbe
VON RECHTSANWALT DR.
,",(*"+$*+),,*
Die Argumente der Bundesrichter haben die Bremer Bürgerschaft nicht mehr
überzeugt und es wurde eine sinnvolle
Neuregelung gefunden, die zumindest
partiell einen ersten Abschied vom
Friedhofszwang vorsieht. Was sieht die
Regelung in Bremen nun im Einzelnen
vor? Die neuen Regelungen sollen vornehmlich das postmortale Persönlichkeitsrecht der verstorbenen Person gewährleisten. Diese soll zu Lebzeiten
darüber verfügen dürfen, wo ihre Asche
verstreut oder ausgebracht wird, um ihrer ganz besonderen persönlichen Verbundenheit zu einem bestimmten Ort
außerhalb eines Friedhofs Ausdruck zu
verleihen. Mit dieser Neuregelung hat
sich der Bremer Gesetzgeber dafür entschieden, dem Willen des Verstorbenen
Vorrang vor anderen Rechtsgütern zu
gewähren.
Voraussetzung ist eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person zu Lebzeiten, aus der hervorgeht, an welchem
Ort das Ausstreuen der Asche gewünscht wird. Auch ist eine Person zur
Totensorge zu benennen, die für eine
wunschgemäße Bestattung verantwortlich ist. Dabei kommt es auf den ausdrücklichen, schriftlich niedergelegten
und mit Unterschrift versehenen Willen
und nicht auf den mutmaßlichen Willen
an. Die zur Totensorge berechtigte Person hat bei der Beisetzungszeremonie
einen pietätvollen Rahmen sicherzustellen und das Gebot der Ehrfurcht vor
den Toten zu beachten.
Als Ausstreuungsorte kommen neben
Flächen auf Friedhöfen auch private
Grundstücke oder öffentliche Flächen
in Betracht. Wenn die Asche auf einem
privaten Grundstück ausgebracht wird,
ist der Zugang zum Bestattungsort an
führen. Das Ausstreuen
von Asche Verstorbener
im Fußballstadion ist
ebenso denkbar wie die
Beimischung von Opas
Asche zu den Weihnachtsplätzchen. Beide
Beispiele sind heute bereits Realität: Zahlreiche englische Fußballclubs (z. B. Arsenal,
Manchester United,
Noch darf eine Urne nicht mit nach Hause genommen
Queens Park Rangers)
werden.
erlauben die Bestattung
der Asche auf dem
persönlichen Gedenktagen (Geburtstag, „Heiligen Rasen“ des vereinseigenen
Todestag) oder kirchlichen Feiertagen
Stadions. Der Gitarrist der Rolling Stoletztlich vom Willen des Grundstückeines, Keith Richard, hat vor einigen Jahgentümers oder Grundstücksnutzers ab- ren eingeräumt, die Asche seines verhängig. Hier ist eine Vielzahl von Kon- storbenen Vaters „geschnupft“ zu haben.
flikten vorprogrammiert. Ähnliche Der Asche Kurt Cobains ist es nicht besStreitpunkte bestehen bereits heute, da ser ergangen: Die Witwe soll diese in eidie Angehörigen sich häufig nicht über ner rosa Plüschtasche immer mit sich
Art und Ort der Bestattung einigen kön- geführt haben, um ihrem verstorbenen
nen. Um den Missbrauch im Sinne eines Ehemann möglichst nahe zu sein. Der„Asche-Tourismus“ zu verhindern, ist
artige Exzesse und Geschmacklosigkeidie Möglichkeit des Ausbringens der
ten werden sich nicht vollständig verAsche auf diejenigen Personen behindern lassen, können aber durch
schränkt, die zum Zeitpunkt ihres Todes adäquate Zivil- und Strafnormen eingeihren Hauptwohnsitz im Land Bremen dämmt werden. Bereits heute kann die
hatten.
Störung der Totenruhe (z. B. der so geSonstige Formen, die letztlich zu einer nannte „beschimpfende Unfug“) mit
längerfristigen oder dauerhaften Aufbe- Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahnwahrung der Urnen zu Hause führen, det werden.
werden von dieser Ausnahmeregelung
Das Aufbrechen der stark reglemenin Bremen nicht erfasst.
tierten Feuerbestattung wird das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen stär('&$#
ken, kostengünstigere Bestattungen erBisher darf nach der neuen Regelung in möglichen und andererseits neue ProBremen die Asche nur auf einem privableme mit sich bringen. Diese Fragestelten Grundstück ausgebracht werden, lungen muss eine pluralistische Geselleine Aufbewahrung der Asche in der schaft aber aushalten und hierauf die
Wohnung ist weiterhin unzulässig. Es ist adäquaten Antworten finden.
absehbar, dass diese Beschränkungen in
wenigen Jahren fallen werden und damit
Rechtsanwalt
„Tante Hertha“ auf dem vielzitierten
Dr. Oliver Kautz
Kaminsims ihren letzten Ruheplatz finPerzheimstr. 24
den könnte. Ob alle Menschen mit einer
86150 Augsburg
solchen Neuregelung verantwortungsTelefon 08 21/51 70 21
voll umgehen können werden, ist zuminTelefax 08 21/15 22 17
dest zweifelhaft. Auf der anderen Seite
%$",$%''# ,)(*%,
besteht bereits heute in zahlreichen Länz Erbrecht
dern (USA, Spanien, Großbritannien)
z Familienrecht
kein Friedhofszwang für Urnen, ohne
z Arbeitsrecht
dass über Missbrauchsfälle geklagt wird.
z Verkehrsrecht
Dieses Mehr an Freiheit wird Proz Sozialhilferecht
bleme mit sich bringen: Gleichgültigkeit
z EDV-Recht
und Pietätlosigkeit, Übermut und Unz Privates Baurecht
vernunft können zu bizarren Situationen
gehöriger, über die Totenasche frei verfügen zu können, hinter den vorrangigen
Gründen des Schutzes der Totenwürde
zurücktreten.
Es ist daher derzeit in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung
nicht durchsetzbar, den Bestattungsund Friedhofszwang für Urnen anzugreifen. Dies ist letztlich Aufgabe des
Gesetzgebers, der über Reformen nachdenken muss, da mittlerweile die große
Mehrheit der Bundesbürger den Friedhofszwang für Urnen als veraltet ablehnt.
(!*,'+,&,*++(!*,'+%,)&,*++
VERANSTALTUNGSKALENDER
):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@
4-30
)JHEIFGECG>IBF2ECJIAJH
April bis Juni
l Veranstaltungen sind, von Ausnahmen abgesehen, kostenlos und öffentlich.
l Einzelsprechstunden werden nur für DGHS-Mitglieder
angeboten.
l Meldungen zu Veranstaltungen im dritten Quartal 2015
können (wie Manuskripte oder HLS-Artikel) noch bis
15.5.2015 berücksichtigt werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Frau Hauptmann, Tel. 0 30/2 12 22 33 70, Fax
0 30/21 22 23 37 77 in Verbindung oder schreiben Sie uns. Die
Redaktion behält sich vor, bei zu spät gemeldeten Veranstaltungen entsprechende Hinweise nicht mehr abzudrucken.
l Zu den Delegiertenwahlen (vgl. § 7 DGHS-Satzung sowie
Verbandsordnung) beachten Sie bitte die angegebenen Termine. Die DGHS-Satzung kann kostenlos bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
l Der Veranstaltungskalender kann zusammen mit dem Beihefter leicht aus der Heftmitte entnommen und z. B. an die
Pinnwand gehängt werden. Damit haben Sie die DGHS-Termine immer zur Hand.
Änderungen vorbehalten; alle Angaben ohne Gewähr.
l Der Veranstaltungskalender ist auch im Internet, ggf. mit
ergänzenden Hinweisen, zu finden: www.dghs.de, Rubrik
„Veranstaltungen“, PDF-Datei öffnen.
)JHEIFGECG>IBJIKAJHK*5/?KGJDCJDFJK8DGKAJH
92EAJ8DJ%?GD+G>IBK+!HK?GJH,J,JBCJDG>IBK9?+?
l Wichtiger Hinweis: Dieses Jahr finden wieder Delegiertenwahlen statt. Nehmen Sie Ihre Rechte als Mitglied wahr
und wählen Sie im entsprechenden Bezirk Ihre Delegierten!
Ein Verein lebt durch die Mitwirkung seiner Mitglieder!
Bitte notieren Sie sich die Termine, die Sie betreffen!
n = DGHS, s = ASfS, l = andere Veranstalter.
Bei der Akademie-Stiftung für Sterbebegleitung (ASfS)
handelt es sich um eine eigene juristische Person
(Stiftung), vgl. auch www.akademie-stiftung.de.
n
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EAK@J>JIE<H( 18.4.2015
JHBDF6<%5CEA,E6<( 12.6.2015
n
JHCDI(K21.4.2015, 20.6.2015
n KKKKKK DJCJ+JCA(K18.4.2015
n KKKKKK HJ8JI(K6.6.2015
lK >H,E6<?DJBJHCEIA(K21.4.2015
n KKKKKK<J8IDG(K27.6.2015
n KKKKKK*=HG8>IA(K16.4.2015
n KKKKKK*HJFAJI(K25.4.2015
n KKKKKK*!FFJCA=H+(K27.6.2015
n KKKKKKHJD,>HB(K13.5.2015
lK/EEI(K8.5.2015
n KKKKKK/ECCJ(KF;K„Weitere Angebote“
n KKKKKK/EII=JH(K25.4.2015
lK/JDIF,JHB(K28.4.2015
n KKKKKK/J$$JI<JD8 JHBFGH;(K30.4.2015, 2.7.2015
n KKKKKK#EFFJC(Ks. „Weitere Angebote“
n KKKKKK#CI(Ks. „Weitere Angebote“
n KKKKKK.EIAF<>G(Ks. „Weitere Angebote“
sKKKK.JD$DB(K16.5.2015
s
3
/>8EIJFK.J,JIKK/>8EIJFK?GJH,JIK4-30%4
n KKKKKK'EDI(K23.5.2015
n KKKKKK'EII<JD8(K25.4.2015
n KKKKKK'I6<JIBCEA,E6<(Ks. „Weitere Angebote“
nKKKl '!I6<JI(K16.4.2015, 16./17.5.2015, 25.6.2015
n KKKKKK@DJAJHH<JDI(Ks. „Weitere Angebote“
n KKKKKK@DJAJHFE6<FJI(Ks. „Weitere Angebote“
nKKKl @!HI,JHB(K27.4.2015, 29.5.2015
n KKKKKKFG,EJHI(Ks. „Weitere Angebote“
n KKKKKK=GFAE8(K30.5.2015
n KKKKKK1<JDI%'EDI(Ks. „Weitere Angebote“
n KKKKKK1<JDIJ'!IFGJHCEIA(K30.5.2015
n KKKKKK?EEH,H!62JI(K18.4.2015, 20.6.2015
n KKKKKK?E6<FJI(Ks. „Weitere Angebote“
n KKKKKK?ECJ8(K98>?:;?<?>#=6?/2;?
nKKKl ?G>GGBEHG(K(88(%-)>)88(%-)>-88(%-)
n KKKKKK&C8(K8)8(%-)
n KKKKKK&IGJH+HEI2JI(K98>?:;?<?>#=6?/2;?
n KKKKKKJFG+ECJI(K98>?:;?<?>#=6?/2;?
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n KKKKKKD62E>(K-88(%-)
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17
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9@':.*&@59&?#&@7
3;;4-30
*=IIJHFGEB
I+=H8EGD=IF%K>IAK5JF$H"6<F2HJDFK
DGHS-Vizepräsident Prof. Dr. Dr. Dieter
Birnbacher: Sterbefasten – eine Möglichkeit eines selbstbestimmten Lebensendes. Unter Mitwirkung der Hausärztin
und Palliativmedizinerin Dr. med. Herdis
Scheidgen und der Palliativpflegeschwester S. Razavi.
*=HG8>IA
Auslandsgesellschaft NRW e. V.
Steinstr. 48 (Hbf. Nord-Ausgang, dann
200 m längs des CineStar-Gebäudes,
geradeaus zum Eingang der Auslandsgesellschaft, Parkplätze CineStar Parkhaus, Steinstr. 44)
18.00 Uhr
*=HDFK.DJHF6<
Tel. 02 31/5 34 57 56
3;;4-30
*=IIJHFGEB
)=HGHEBK>IAK*DF2>FFD=I
Ibolyka Molnár: Cannabis und seine
medizinischen Anwendungsmög lichkeiten (Schwerpunktthema). Aktuelles und
Diskussion.
'!I6<JI
Ratskeller
Raum „Bacchus“, Marienplatz 8
15.00 Uhr
9/7&@5( Neuer Raum!
5JH<EHGK5H=
K
Tel. 0 80 22/8 59 88 48 oder
01 72/2 70 91 49
[email protected]
3;;4-30
?E8FGEB
5JF$H"6<F2HJDFK
Volker Leisten: Ist Sterbefasten eine Alternative? Zusätzlich: Aktuelles – Fragen
– Diskussion.
EAK@J>JIE<H
Hotel Krupp
Poststr. 4, Fußgängerzone
15.00 Uhr
H"FDAD>8F8DGBCDJA
)=C2JHK.JDFGJIK
Tel. 0 24 49/20 71 13
[email protected]
3;;4-30
?E8FGEB
5JF$H"6<F2HJDFK
Wolfgang Knoke: Aktuelle Informationen.
DJCJ+JCA
Brenner Hotel
Otto-Brenner-Str. 133-135
15.00 Uhr
=C+BEIBK#I=2JK.JDGJHK
AJHK*5/?%#=IGE2GFGJCCJ
@DJAJHFE6<FJIJFG+ECJI
Tel. 0 25 71/5 75 99 59
[email protected]
3;;4-30
?E8FGEB
5JF$H"6<F2HJDFK
Helmut Schäf: Selbstbestimmung und
Vorsorge. Für Krankheit – Pflege – Vertretung. „Wie wir sterben wollen!“ und
andere aktuelle Fragen.
Mit Aussprache beim anschlie ßenden
Abendessen.
?E EH,H!62JI
Rathaus, Ratskeller
Nebenzimmer, Rathausplatz 1
15.00 Uhr
/JC8>GK?6<"+K.JDGJHKAJH
*5/?%#=IGE2GFGJCCJK?!AJFG
Tel. 0 62 41/8 54 97 95
[email protected]
3;;4-30
?E8FGEB
:DIJCBJF$H"6<J
Rolf Knoll: Die DGHS bietet die Möglichkeit zur persönlichen Beratung.
D62E>
Informationen zum Veranstaltungsort
und zur Uhrzeit erhalten Sie bei Ihrer
Anmeldung.
1=C+K#I=CCK.JDGJHKAJHK
*5/?% #=IGE2GFGJCCJK
'DGGJCAJ>GF6<CEIA
Tel. 03 75/5 67 98 40
Anmeldung erforderlich.
43;;4-30
*DJIFGEB
=AD>8FADF2>FFD=I
Wird Sterbehilfe zur Straftat?
Führende deutsche Strafrechtler zur
aktuellen Debatte um assistierten Suizid.
U. a. mit Prof. Dr. Thomas Fischer, Prof.
Dr. Rolf Dietrich Herzberg, Prof. Dr. Dr.
Eric Hilgendorf, Prof. Dr. Reinhard Merkel, Prof. Dr. Frank Saliger, Prof. Dr. Torsten Verrel.
JHCDI
Auditorium des Jacob-undWilhelm-Grimm-Zentrums
(Humboldt-Universität Berlin)
Geschwister-Scholl-Straße 3
(nahe S-/U-Bahnhof Friedrichstraße)
18.00-20.00 Uhr
JBEKJGJCK';K9;
Tel. 0 30/21 22 23 37 22
[email protected]
Anmeldung erforderlich.
Eintritt: € 8,00,
für DGHS-Mitglieder: € 5,00
(bitte Mitglieds-Ausweis
vorlegen)
43;;4-30
*DJIFGEB
=AD>8FADF2>FFD=I
In Würde sterben. U. a. mit Helga
Liedtke, Leiterin der DGHS-Kontaktstelle
Hessen, einer ev. Krankenhausseelsorgerin, einem kath. Seelsorger, dem Leiter
des Siegener Hospizes und einem Mediziner für internistische Onkologie.
Moderation: Thomas Stuberg, Superintendent des Kirchenkreises Siegen.
>H,E6<
Ev. Gemeindehaus
Nassauische Str. 3
19.30 Uhr
2>8JIDF6<JHK#HJDFK
>H,E6<%/D62JIBH>IA
Keine Anmeldung erforderlich.
4;;4-30
*=IIJHFGEB
=AD>8FADF2>FFD=I
Pro- und Contra-Diskussion im „Treff
Sozialarbeit“. Der sanfte Tod – Warum
aktive Sterbehilfe (k)eine Lösung ist. Mit
Sonja Schmid (ehrenamtliche reg. Ansprechpartnerin der DGHS) und Elisabeth
Kunze, Leiterin des Hospizes Stuttgart.
?G>GGBEHG
Ev. Gesellschaft Stuttgart
Büchsenstr. 34-36
8.30-11.00 Uhr
:EIBJCDF6<JK5JFJCCF6<E+G
?G>GGBEHG
*EIDJCK1JEIJ2
Tel. 07 11/2 05 42 71
Eintritt: € 4,00,
Ermäßigungsb erechtigte: € 2,00
Nähere Auskünfte bei:
#EHDIK JHB, Tel. 06 81/7 23 61
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VERANSTALTUNGSKALENDER
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17
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9@':.*&@59&?#&@7
40;;4-30
?E8FGEB
5JF$H"6<F2HJDF
Rolf Knoll: Die DGHS bietet die Möglichkeit zur persönlichen Beratung.
*HJFAJI
Ibis Hotel Königstein
Dachgarten, Prager Straße 9.
Die Uhrzeit erhalten Sie bei Ihrer
Anmeldung. Ab 12.00 Uhr jeweils
ca. 30 Minuten pro Gespräch.
1=C+K#I=CCK.JDGJHKAJHK
*5/?%#=IGE2GFGJCCJK
'DGGJCAJ>GF6<CEIA
Tel. 03 75/5 67 98 40
Anmeldung erforderlich.
40;;4-30
?E8FGEB
5JF$H"6<F2HJDFK8DGK)=HGHEB
Dr. med. Sabine Braumann: Sterbefasten
– und andere Alternativen.
/EII=JH
GDA-Wohnstift
Hildesheimer Str. 183, (Straßenbahn 1
[Sarstedt/Laatzen], 2 [Rethen], 8 [Messe/Nord] – Haltestelle Döhrener Turm)
15.00 Uhr
!HBJIK/JDFJ
Tel. 05 11/82 82 92
40;;4-30
?E8FGEB
5JF$H"6<F2HJDF
Gisela Metz: Aktuelle Informationen.
'EII<JD8
Café No Name
B 2, 11, Schillerplatz
15.00 Uhr
5DFJCEK'JG
Tel. 01 76/39 83 58 13
4;;4-30
'=IGEB
*DF2>FFD= IFJHEIFGECG>IB
In Würde leben – in Würde sterben? Ethische, medizinische und juristische Aspekte von Sterbehilfe und Sterbebegleitung. U. a. mit Martin Burkert (MdB SPD),
Kerstin Griese (MdB SPD), Elisabeth
Hann von Weyhern, Regionalbischöfin
Nürnberg, Prof. Dr. Dr. Dipl. Psych. Frank
Erbguth, ärztl. Leiter der Klinik für Neurologie und Vorsitzender des Ethikforums
am Klinikum Nürnberg sowie Adi Meister,
DGHS-Vizepräsident.
@!HI,JHB
Karl-Bröger-Zentrum
Karl-Bröger-Str. 9, Eingang Celtisstr.
(ca. 300 m vom Südausgang Nürnberg Hbf.), U-Bahn Aufseßplatz
18.30 Uhr
Einlass ab 18.00 Uhr
?*% >IAJF+HE2GD=I
'EHGDIK >H2JHGK'A
Wahlkreis Nürnberg
Tel. 09 11/43 89 63-0
Fax 09 11/43 56 94
[email protected]
4;;4-30
*DJIFGEB
=AD>8FADF2>FFD=I
In Würde sterben – Sterbehilfe erlauben
oder nicht? Interdisziplinärer Dialog.
U. a. mit DGHS-Präsidiumsmitglied
Volker Leisten und Dr. Wolfram Höfling
(Jurist).
/JDIF,JHB
Ev. Gemeinde Heinsberg
Erzbischof-Philipp-Str. 4
19.00-21.15 Uhr
:;K:HE6<FJIJI,DCA>IB
:C2JK JIIJGHJ>
Tel. 0 24 61/ 99 66-0
-;;4-30
*=IIJHFGEB
5JF$H"6<F2HJDF
Siegfried Haupt: Fahrtüchtigkeit im höheren Lebensalter – ein sensibles Thema.
Je nach Aktualität und Teilnehmerwünschen wird das Thema entschieden.
/J$$JI<JD8
Haus der Begegnung des DRK
Werlestr. 5
19.00 Uhr
?DJB+HDJAK/E>$G
Tel. 0 62 52/31 75
;0;4-30
*=IIJHFGEB
5JF$H"6<F2HJDF
Renate Runge: Wo drückt der Schuh?
Ein Austausch.
&C8
Café Kornhauskeller
Hafengasse 19
15.00 Uhr
1JIEGJK1>IBJ
Tel. 07 31/3 80 54 19
;0;4-30
HJDGEB
5JF$H"6<FH>IAJKD8K=AD>8K
Beistand im Sterben – Selbstbestimmtes
Sterben – Hilfe zur Selbsttötung.
U. a. mit DGHS-Präsidiumsmitglied
Volker Leisten.
/EEI
Ev. Kirche
Kaiserstr. 44
18.30 Uhr
9H,JDGJH=<C+E<HG
>GGEK EH
Tel. 0 21 29/25 50
[email protected]
3;0;4-30
'DGG=6<
5JF$H"6<F2HJDF
Dr. med. Gerhard Koeble: Assistierter
Freitod – Erfahrungsbericht aus der
Schweiz.
HJD,>HB
InterCityHotel
Nebenraum, Bismarckallee 3
(im Bahnhofskomplex)
16.00 Uhr
H8<DCAK#=6<
Tel. 0 76 34/50 75 80
3;0;4-30
?E8FGEB
)=HGHEB
Heiner Dehner (Gründer einer DemenzWohngemeinschaft): Demenz-WGs –
eine echte Alternative zur Heimunterbringung von Alzheimerpatienten.
.JD$DB
Novotel
Goethestr. 11 (gegenüber Hbf.)
14.00 Uhr
9?+?K1=C+K#I=CCKK
Tel./AB/Fax: 03 75/5 67 98 40
Anmeldung erbeten.
3
/>8EIJFK.J,JIKK/>8EIJFK?GJH,JIK4-30%4
Anmeldung bis zum 24.4.2015
erforderlich.
=HGFJG>IBK)JHEIFGECG>IBF2ECJIAJH
IE6<KAJ8K JD<J+GJHKE>+K?;K3
1::1:@7:@7/:'9
17
):19@?79.7:1K
9@':.*&@59&?#&@7
3;3;0;4-30
?E8FGEB
?=IIGEB
*5/?%I+=FGEIA
beim Straßenfest „Corso Leopold“
'!I6<JI
Leopoldstr.
Sa. ab 16.00 Uhr - So. 21.00 Uhr
www.corso-leopold.de
3;0;4-30
?=IIGEB
*DF2>FFD=I
zum Thema Sterbehilfe, u. a. mit Franz
Josef Koller (Leiter der DGHS-Kontaktstelle Ostbayern) und Uwe-Christian
Arnold.
'!I6<JI
Leopoldstr.
Bühne beim Platz der Humanisten
15.00-15.45 Uhr
www.corso-leopold.de
4;0;4-30
?E8FGEB
5JF$H"6<F2HJDFK
Helmut Schäf: Selbstbestimmung,
Patienten- und Pflegevo rsorge, Betreuungen, Bevollmächtigung, Sterbehilfe.
Themen nach Besucherinteresse und
Aktualität.
'EDI
Hotel „Am Lerchenberg“
Hindemithstr. 5 a, Anfahrt über A60
und A63, Buslinien 54/68/70/71/90
15.00 Uhr
/JC8>GK?6<"+K.JDGJHKAJH
*5/?%#=IGE2GFGJCCJK?!AJFG
Tel. 0 62 41/8 54 97 95
Anmeldung erbeten.
4;0;4-30K
HJDGEB
5JF$H"6<F2HJDFK8DGK)=HGHEB
Gudrun Kahl, Projektleiterin Malihilfe
Nürnberg: „Aufbauen an der Basis –
Mali nach der Krise“, mit PowerPointPräsentation. Frau Kahl besucht jährlich
die Maliprojekte vor Ort.
@!HI,JHB
Karl-Bröger-Zentrum
Karl-Bröger-Str. 9, Eingang Celtisstr.
(ca. 300 m vom Südausgang Nürnberg Hbf.), U-Bahn Aufseßplatz
16.00 Uhr
*5/?%)DJ$H"FDAJIGK
9ADK'JDFGJHK
Tel. 09 11/77 73 03
-;0;4-30
?E8FGEB
)=HGHEBK8DGK*JCJBDJHGJIE<C
DGHS-Schatzmeister Hans-Jürgen
Rosin: Zukunftsblick der DGHS unter
gesetzlich en und finanziellen Aspekten.
Anschließend Delegiertenwahl für
Brandenburg.
=GFAE8
Altstadt Hotel
Dortustr. 9/10 (vom Hbf. Straßenbahnlinie 96 Richtung Charlottenhof,
3. Station „Dortustraße“ aussteigen)
15.00 Uhr
CE>ADEKDJAJI8EIIK';K9;
Tel. 0 30/2 12 22 33 70
-;0;4-30
?E8FGEB
5JF$H"6<F2HJDFK8DGK)=HGHEB
Horst-Michael Graffe: Pflegerente –
Besonderheiten und Vorteile.
1<JDIJK'!IFGJHCEIA
Hotel Restaurant Lücke
Heiliggeistplatz 1 A
15.00 Uhr
=C+BEIBK#I=2JK.JDGJHKAJH
*5/?%#=IGE2GFGJCCJK
@DJAJHFE6<FJIKKJFG+ECJI
Tel. 0 25 71/5 75 99 59
0;;4-30
HJDGEB
*J>GF6<JHKJEIBJCDF6<JHK#DH6<JIGEB
Thementag „Leiden“. Welche Unterstützung braucht der Mensch am Lebensende? U. a. mit DGHS-Präsidentin Elke
Baezner und Thomas Sitte (Deutsche
Palliativstiftung).
?G>GGBEHG
15.00-18.00 Uhr
ww w.kirchentag.de
;;4-30
?E8FGEB
5JF$H"6<F2HJDF
Evelyne Gläß: Vorstellung u nd
Diskussion der in den Bundestag eingebrachten Gesetzesvorschläge zur Sterbehilfe. Außerdem: Berichte, Aktuelles,
Fragen, Wünsche, Ideenaustausch.
HJ8JI
Café Hauptmeier
Raum „Elfenbeinküste“ im Best
Western Hotel zur Post
Bahnhofsplatz 11(gegenüber Hbf.)
15.00 Uhr
:JCIJK5C"
K
Tel. 04 21/7 58 97
[email protected]
34;;4-30
HJDGEB
)=HGHEB:2>HFD=I
Vortrag über die Idee und die Arbeit des
Hauses der menschlichen Begleitung mit
anschließender Diskussion.
Nach dem Vortrag folgen ein Rundgang
durch das Haus sowie eine Führung über
den Garten der Bestattung.
JHBDF6<%5CEA,E6<
Pütz-Roth Bestattungen
Haus der menschlichen Begleitung
Kürtener Str. 10
15.00 Uhr
Treffpunkt: 13.00 Uhr Köln
Hauptba hnhof, S-Bahn
9?+?K1=C+K#I=CCKK
Teilnahmegebühr: € 30,00
(DGHS-Mitglieder sowie andere
Ermäßigungsberechtigte:
€ 22,00). Darin sind enthalten:
Fahrkarte mit der S-Bahn Köln –
Bergisch-Gladbach – Köln sowie zwei Taxifahrten in BergischGladbach. Anmeldung bis
spätestens 1.6.2015
Tel./AB/Fax: 03 75/5 67 98 40
Mindestteilnehmerzahl:
10 Personen
Nähere Auskünfte bei:
&CHD2JKE>CD2%?$JHCDIB
Tel. 0 61 31/38 27 34
/>8EIJFK.J,JIKK/>8EIJFK?GJH,JIK4-30%4KKKK 3
):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@
7:1'@
VERANSTALTUNGSKALENDER
):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@
7:1'@
1::1:@7:@7/:'9
17
):19@?79.7:1K
3;%3;;4-30
?E8FGEB
?=IIGEB
?J8DIEH
Wie wollen wir sterben? – Selbstbestimmung auch am Lebensende?
Zielgruppe dieses Seminars sind am
Thema interessierte Bürgerinnen und
Bürger, die in verschiedenen Kontexten
mit dem Thema in Berührung stehen.
U. a. mit DGHS-Vizepräsident Adi Meister
!H,>HB
Akademie Frankenwarte
Leutfresserweg 81-83
Sa. 10.30-21.45 Uhr,
anschl. Gelegenheit zum informellen
Austausch in der Weinstube
So. 9.00-12.30 Uhr,
Mittagessen, danach Abreise
5JFJCCF6<E+GK+!HK=CDGDF6<JK DC%
A>IBKJ;K);KDIK#==$JHEGD =IK8DG
AJHK*5/?K>IAKAJHK JHEG>IBF%
FGJCCJK+!HK?JID=HJIK>IAK'JI%
F6<JIK8DGK J<DIAJH>IBKAJH
?GEAGK!H,>HB
Teilnahmegebühr: € 85,00
(incl. Übern. und Verpflegung)
Anmeldung erforderlich!
Tel. 09 31/8 04 64-0 oder -333
[email protected]
3;;4-30
*=IIJHFGEB
5JF$H"6<F2HJDFK8DGK*DF2>FFD=IK
Heiner Jestrabek: Sterbe- und Trauerkultur, weltliche Trauerfeiern (Impulsvortrag
mit Diskussion).
?G>GGBEHG
Restaurant Friedenau
Rotenbergstr. 127 (v. Hbf. U 9
Richtung Hedelfingen, Haltestelle
„Raitelsberg“)
15.00 Uhr
/JDIJHKJFGHE,J2K
.JDGJHKAJHK*5/?%#=IGE2GFGJCCJ
!HGGJ8,JHBK
Tel. 0 73 21/4 28 49
4-;;4-30
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=AD>8FADF2>FFD=I
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5<2&:904?=>+;?</?4:7,?6?9?779043,;?=
JHCDI
19.30 Uhr
Näheres wird noch a uf unserer Website www.dghs.de bekanntgegeben.
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Tel. 0 30/2 12 22 33 70
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Rathaus, Ratskeller
Nebenzimmer, Rathausplatz 1
15.00 Uhr
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Tel. 0 62 41/8 54 97 95
[email protected]
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Ratskeller
Raum „Bacchus“, Marienplatz 8
15.00 Uhr
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Tel. 0 80 22/8 59 88 48 oder
01 72/2 70 91 49
[email protected]
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Informationen zum Veranstaltungsort
und zur Uhrzeit erhalten Sie bei Ihrer
Anmeldung.
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Anmeldung erforderlich
bis spätestens 20.6.2015
Tel. 03 75/5 67 98 40
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Anschließend Delegiertenwahl für den
Regierungsbezirk Düsseldorf.
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Gerhart-Hauptmann-Haus
Raum 312, Bismarckstr. 90
15.00 Uhr
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Tel. 0 30/2 12 22 33 70
Nähere Auskünfte bei:
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Tel. 06 81/7 23 61
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Siegfried Haupt: Altersgerechtes
Wohnen, Umgang mit dem Rollator,
Patientenverfügung ...
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Haus der Begegnung des DRK
Werlestr. 5
19.00 Uhr
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Tel. 0 62 52/31 75
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SERVICE
So können Sie uns erreichen
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Aufgrund gesetzlicher Feiertage können Sie uns an folgenden Tagen
nicht erreichen:
3.4.2015 (Karfreitag)
5.4.2015 (Ostersonntag)
6.4.2015 (Ostermontag)
1.5.2015 (Tag der Arbeit)
14.5.2015 (Christi Himmelfahrt)
Da uns zu den Geschäftszeiten (Mo.Fr. 9.00-16.00 Uhr) sehr viele Anrufe
erreichen, arbeiten wir weiterhin intensiv am Ausbau eines regionalen
Netzes. Interessenten für ein ehrenamtliches Engagement melden sich
bitte in der DGHS-Geschäftsstelle in
Berlin.
Außerhalb dieser Geschäftszeiten
haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre
Nachricht auf den Anrufbeantworter
zu sprechen. Bitte nennen Sie Ihren
Namen, Ihre Telefonnummer und Ihr
Anliegen. Wir rufen gerne zurück.
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1=C+K#I=CC
Tel./Fax 03 75/5 67 98 40
DGHS-Geschäftsstelle:
Postfach 64 01 43
10047 Berlin
Tel. 0 30/2 12 22 33 70
(Tel.-Zentrale)
Fax 0 30/21 22 23 37 77
Kronenstr. 4
10117 Berlin (U-Bahn Stadtmitte)
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dghs.de
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Tel. 0 25 71/5 75 99 59
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Tel. 0 73 21/4 28 49
Fax 0 73 21/4 28 92
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Tel./Fax 0 69/95 20 07 26
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Tel. 09 11/77 73 03
Fax 09 11/7 53 91 52
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Tel. 0 48 46/6 01 41 21
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Tel. 0 24 49/20 71 13
Fax 0 24 49/20 71 12
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Tel. 0 85 05/9 18 91 56
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Tel./Fax 0 62 41/8 54 97 95
Dialog unter Mitgliedern
Die DGHS möchte den direkten Kontakt unter Mitgliedern mehr fördern. Dazu können Sie in dieser Rubrik eine
kostenlose Anzeige aufgeben. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle unter Tel. 030/21 22 23 37-0.
Ist bei den Anzeigen kein direkter Kontakt angegeben, melden Sie sich ebenfalls in der Geschäftsstelle.
Nennen Sie die angegebene Anzeigennummer. Wir werden den Kontaktwunsch dann gerne weitervermitteln.
 Mitglied (weibl., 80) sucht im Raum
Düsseldorf Kontakt für Austausch über
Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Tel. 02 11/66 79 06.
Bitte auf AB sprechen.
 Langjähriges Mitglied (weibl., 66)
sucht Kontakt zu anderen Mitgliedern
im Raum München für gegenseitige
Übernahme der Funktion des Bevollmächtigen. Kontaktaufnahme unter
Tel. 0 89/76 97 43 97.
 Sterbemeditation: Mitglied (männl.,
69) sucht hierüber nähere Informationen; auch persönliche Gesprächskontakte zum Gedankenaustausch (Themen wie Selbstbestimmungsrecht u. a.)
gewünscht. Raum Münster (Westfalen/Münsterland).
Tel. 02 51/27 00 22 (bitte ggf. auf AB
sprechen).
 Mitglied (männl., 73) sucht im Raum
Münster Kontakt für Patientenvollmacht
auf Gegenseitigkeit. Tel. 02 51/
30 17 99 68.
Für den Inhalt der Anzeigen ist der jeweilige Inserent verantwortlich.
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43
SERVICE
Ehrenamtliche regionale <7 :=-3 9:5<=:;
In den nachfolgend genannten Städten sind für die DGHS ehrenamtliche regionale Ansprechpartner tätig. Die oft aufopfernde und
engagierte Mithilfe dieser regional tätigen Mitglieder erfolgt ehrenamtlich. Wir bitten Sie, Ihre Anrufe zu den üblichen Tageszeiten
vorzunehmen. Die entstehenden Kosten und Auslagen für Fahrten
(Bus, Tram, U-Bahn etc.) bitte direkt erstatten.
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#94$=<
4/704:/, Gerhard Rampp, Tel. 01 76/70 14 53 14
+92;8=77==, Gerhart Groß, Tel. 0 80 22/8 59 88 48
+9:=453;) =8-3=:72.:$*, Karin Brilla, Tel. 0 92 75/71 93
+=:68<;)9<#=596*, Ingrid Hähner, Tel. 0 30/94 39 63 36
+=:68<, Elke Peters, Tel. 0 30/4 12 24 23
+=:68<, Iris Wolff, Tel. 0 30/26 55 89 77
+69<#=<3=81;)8$=6*, Volker Leisten, Tel. 0 24 49/20 71 13
+.<<, Gisela Dreyer, Tel. 02 28/23 11 32
+:=1=<, Evelyne Gläß, Tel. 04 21/7 58 97
+:=1=<, Renate Wegfahrt, Tel. 04 21/20 80 71 88
=66=, Arno Gugel, Tel. 0 51 41/21 75 81
.:514<2, Doris Liersch, Tel. 02 31/5 34 57 56
(77=62.:$;)958</=<*, Gerhild Hotzel, Tel. 0 21 02/84 82 10
:9<#$4:5!, Helga Liedtke, Tel. 0 69/95 20 07 26
:=804:/;)+966:=-35=<%.558</=<*, Irmhild Koch,
Tel. 0 76 34/50 75 80
"=:.627/:(<, Gerhard Reichelt, Tel. 0 92 88/82 12
".539, Gottfried Schunke, Tel. 01 73/9 08 77 38
":==<;)!(<75=:69<2*, Wolfgang Knoke, Tel. 0 25 71/5 75 99 59
":==<;)!(<75=:69<2*, Sven Lütke-Wiesmann,
Tel. 0 25 71/5 87 06 83
"(75:., Sandra Murr, Tel. 01 75/4 13 51 23
,9104:/, Ludwig Abeltshauser, Tel. 0 40/41 54 98 47
,9104:/, Werner Brenzel, Tel. 0 40/23 55 77 04
,9104:/, Ingrid Glandt, Tel. 0 40/7 96 06 51
,9104:/, Dr. Wolfgang Kausch, Tel. 0 40/8 90 30 72
,9104:/;)=8<0=#*, Dr. Ulrich Meyberg, Tel. 0 40/72 81 12 19
und 01 76/52 57 27 77
,9<<.=:;)&995=<*, Jürgen Heise, Tel. 05 11/82 82 92
,=82=60=:/;)&=81=<*, Dr. Jürg Walter Meyer, Tel. 0 62 24/7 35 72
,=82=<3=81+:=<, Heiner Jestrabek, Tel. 0 73 21/4 28 49
,=860:.<<, Barbara Brunner, Tel. 0 71 31/8 31 15
,= =<3=81, Siegfried Haupt, Tel. 0 62 52/31 75
,862=73=81;)6175=25*, Hans-Jürgen Rosin, Tel. 0 51 21/2 8115 70
,4741;).:2$:8=769<2*, Werner Lehr, Tel. 0 48 46/6 01 41 21
9:67:43=, Janine Millington-Herrmann, Tel. 07 21/35 79 55
8=6, Klaus Kühl, Tel. 04 31/37 38 16
.06=<, Joachim Ollig, Tel. 02 61/9 22 45 45
6<:$5#:=87, Kurt Baumann, Tel. 0 22 36/4 76 66
:.<9-3, Suyin Kühlein, Praxis für psychologische Beratung,
Tel. 0 92 61/53 09 95
&9<27345, Sigrid Blieninger-Schuster, Tel. 08 71/8 97 89 und
01 60/98 17 32 05
&94$, Karl-Heinz Igl, Tel. 0 91 23/8 09 62 42
&8-3, Helmut Feix, Tel. 0 64 04/36 58
&(0=-#, Helga Martens, Tel. 04 51/7 48 94
&(<=04:/, Kirstin Linck, Tel. 0 41 31/40 73 35
!9<<3=81, Gisela Metz, Tel. 01 76/39 83 58 13
!<-3=</69209-3, Ursula Dörrich, Tel. 0 21 61/4 67 21 98
!<-3=</69209-3, Rita Schumpe, Tel. 0 21 66/3 02 41
!(<-3=<, Ibolyka Molnár, Tel. 0 89/96 83 15
(:<0=:/;)(:53*, Adi Meister, Tel. 09 11/77 73 03
0=:4:7=6, Gudrun Westphal, Tel. 0 61 71/2 10 37
92=:0.:<, Stefanie Lehmann, Tel.: 0 52 52/93 69 50
97794;)+(-360=:/*, Franz Josef Koller, Tel. 0 85 05/9 18 91 56
96=1, Jürgen Lang, Tel. 0 75 53/85 15
5455/9:5, Thomas Heckel, Tel. 07 11/73 11 38
.75=25, Ilse Köcher, Tel. 0 41 82/2 11 92
875=596, Lutz Kaspar, Tel.: 01 51/22 78 04 39
61, Renate Runge, Tel. 07 31/3 80 54 19
=<268</=<, Sonja Schmid, Tel. 0 70 24/5 57 88
.:17, Helmut Schäf, Tel. 0 62 41/8 54 97 95
8-#94, Rolf Knoll, Tel. 03 75/5 67 98 40
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AUS DEN REGIONEN
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Der Schreck war groß: Am 18. Juni 2014 hatte ein
Mann bei einer DGHS-Veranstaltung in einem Hotel in
Frankfurt am Main der Präsidentin Elke Baezner während ihres Vortrags Buttersäure ins Gesicht geschüttet.
Sie und ein DGHS-Mitglied erlitten Verätzungen im
Gesicht und am Oberkörper. Elke Baezner konnte 15
Minuten nichts sehen und bangte um ihr Augenlicht.
Glücklicherweise konnte beiden in der Klinik rasch geholfen werden. Aber die Kleidung von Frau Baezner
war hin, der Hotelraum unbenutzbar. Ein materieller
Schaden von etwa 7 000 Euro, ganz zu schweigen
von dem Schreck, den Elke Baezner und das DGHSMitglied erlitten hatten.
Der Attentäter, ein obdachloser aus Ungarn stammender, sich in Wien aufhaltender ehemaliger Diplom-Betriebswirt, der zum Fiaker-Fahrer abgestiegen war,
wurde gefasst und der Polizei übergeben. Schon vorher hatte er mehrfach Menschen, unter anderem in
Berlin Tierschützer, mit Buttersäure angegriffen, war
dann aber wieder freigelassen worden. Anfang Februar 2015 verfügte das Frankfurter Landgericht, dass
der heute 44-Jährige dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen wird. In der Haft muss sich der aus einem
Wahn heraus Agierende einer mindestens dreijährigen
Therapie unterziehen.
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Verdienstvolle Mitglieder der DGHS
feierten runde Geburtstage
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Nach Jahren der aktiven Mitarbeit als ehrenamtlicher Mitarbeiter, Delegierter, Beisitzer
und Vizepräsident der DGHS übernahm Karlheinz Wichmann 1996 nach dem unerwarteten Tod des damaligen Präsidenten Professor Hermann Pohlmeier das Amt
des Präsidenten. Er war der vierte Präsident in der Geschichte der DGHS.
Seine zweifelsfrei größten Verdienste erwarb sich Wichmann, indem er in den
schweren Zeiten der Auseinandersetzungen mit dem Gründungspräsidenten als
einer von wenigen Aktiven und mit großem persönlichen Einsatz die weitere Existenz
der DGHS sicherte. Dafür verdient er noch heute Dank und Anerkennung.
Auch als Präsident suchte Karlheinz Wichmann stets den Kontakt zu den Mitgliedern,
was ihm viel Sympathie einbrachte. So hielt er regelmäßig Veranstaltungen an seinem
Wohnort Bremen und in Norddeutschland ab und war gerne bereit, als Referent im gesamten
Bundesgebiet zur Verfügung zu stehen. Seine satzungsgemäße Amtszeit endete 2008. Karlheinz
Wichmann wurde am 3. Februar 2015 85 Jahre alt.
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Langjährigen Delegierten fiel Karl-Heinz Blessing vermutlich erstmals auf, als er zur
Hauptversammlung 1993 aufstand und dem damaligen Präsidenten Paroli bot. Er
erklärte ihm deutlich den Willen der Mitglieder und verbat sich halbherzige Aussagen.
Karl-Heinz Blessing war Delegierter, ehrenamtlicher regionaler Ansprechpartner
und leitete viele Jahre die Kontaktstelle Kerpen bei Köln. Für das Präsidium war
es eine Bereicherung, als Blessing 1998 für acht Jahre das Amt eines Vizepräsidenten übernahm. In der Öffentlichkeitsarbeit war Karl-Heinz Blessing ein kompetenter Vertreter der DGHS, der selbst bei heftigen Debatten höflich und sachlich
blieb. Auch im vergangenen Jahr war er erneut im Fernsehen zu erleben. Blessing
gehörte viele Jahre der HLS-Redaktion an und war ein gefragtes Mitglied von Arbeitsgruppen.
Seine menschliche Art im Umgang mit Mitgliedern, Mitarbeitern und anderen Funktionsträgern der
DGHS schafften Vertrauen und Sympathie. Karl-Heinz Blessing nimmt regelmäßig an den Gesprächskreisen in Köln teil, was von den Teilnehmern als Gewinn empfunden wird. Am 16. Februar 2015
wurde er 80 Jahre alt.
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AUS DEN REGIONEN
Die Düsseldorfer Jazzschmiede war am 26.2.2015 überfüllt, alle Sitzplätze
belegt, Zuschauer mussten stehen. Fast 200 Besucher wollten sich über
„Mein Ende gehört mir – assistierter Suizid“ informieren und mitdiskutieren.
Auf dem Podium DGHS-Vizepräsident Prof. Dr. Dr. Dieter Birnbacher, DGHSPräsidentin Elke Baezner, Moderator Dr. Michael Schmidt-Salomon von der
Giordano-Bruno-Stiftung, Erwin Kress als Präsident des HVD NordrheinWestfalen und Priv. Doz. Dr. Marcus Schlemmer von der Palliativstation am
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in München (v. li.).
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Die DGHS trauert um ihren VIPBotschafter Bernd Dost, Filmemacher, Autor und langjähriges
Vereinsmitglied. Dost war seit Juli
2012 als VIP-Botschafter auf der
DGHS-Homepage präsent. Er
schrieb für die Münchner „Abendzeitung“ und den „Stern“, 1968
startete seine Laufbahn als Dokumentarfilmer. In den 1990-er
Jahren gründete Bernd Dost den
Vedra-Verlag, in dem er eigene
Romane wie „Die Zornigen“ und
„Der Zug ohne Wiederkehr“ veröffentlichte. Am 14. Februar dieses Jahres ist Dost im Alter von
75 Jahren verstorben.
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Am 7. Februar 2015 verstarb Walburga Hiltrop im
Alter von 87 Jahren an ihrem Wohnort in Haan/Rhld.
an den Folgen eines Herzinfarktes. Sie war in der
Garage neben ihrem Auto zusammengebrochen.
Walburga Hiltrop war ein Urgestein der DGHS. Seit
1998 Mitglied, war sie fast acht Jahre ehrenamtliche Ansprechpartnerin und gewählte Delegierte der DGHS. Drei Gesprächskreise hat
sie mit gegründet, aufgebaut und begleitet: Düsseldorf, Köln und
Bad Neuenahr. Erst vor vier Jahren hat sie aus Altersgründen alle
ihre Funktionen niedergelegt, blieb aber bis zuletzt engagiert und
interessiert an der Entwicklung unseres Vereins. Mit der Erfahrung
ihrer beruflichen Vergangenheit – sie war in der Sozialarbeit tätig –
war sie nicht nur Ansprechpartnerin in Vorsorgefragen, sondern in
vielen Fällen auch eine kompetente, allerdings auch energische Lebensberaterin für viele unserer Mitglieder.
Walburga Hiltrop war alleinstehend, hat sich mit ihrer Arbeit immer
identifiziert, lebte mit und für die DGHS. Pflichtbewusstsein war für
sie kein Fremdwort. Ihre Meinung, auch wenn diese mal unbequem
war, war geschätzt bis hinein ins Präsidium. Sie hat nie jemandem
nach dem Mund geredet. Fast kein Tag verging ohne ausführliche
Telefonate mit Kollegen oder Mitgliedern. Noch einen Tag vor ihrem
Tod haben wir mit ihr gesprochen.
Wir alle sind sehr dankbar für die Spuren, die sie hinterlassen hat.
Walburga Hiltrop hat ein Stück Geschichte der DGHS mitgeprägt.
Sie lebte gern. In unseren Gedanken lebt sie weiter.
! Ciao, Ralph Giordano
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Heiligkeit des Lebens faseln und gleichzeitig von Mördern, Faschisten und Euthanasie schwätzen?“ Seine
klare Sichtweise auf die Dinge und die leidenschaftliche
Argumentationsweise, die er auch in verschiedenen
Fernsehrunden dargelegt hatte, waren Balsam für das
Gemüt eines Menschen, der selbst ständig übelsten Anfeindungen ausgesetzt ist im Kampf für Freiheit und
Selbstbestimmung am Lebensende.
Dann geschah, was ich befürchtet hatte: Mitte November, kurz bevor er zur Verleihung des Arthur-Koestler-Preises der DGHS nach Berlin fahren wollte, stolperte er über einen Läufer in seinem Wohnzimmer und
brach sich die Hüfte. Sofort operiert und bestens betreut
im Kölner St. Antonius Krankenhaus, war es doch der
Anfang vom Ende, einem Ende, das er sich so nicht vorgestellt hatte. Das sagte er mir wiederholt bei meinen
Besuchen: „Hier können Sie mir nicht helfen. Jetzt will
ich noch die Reha machen und dann …“ Allerdings war
abzusehen, dass es dazu nicht mehr kommen würde.
Tief gebeugt, unter großen Schmerzen und mit nachlassender Kraft schleppte er sich die wenigen Schritte, die
er noch bewältigen konnte, dahin. Wenige Tage vor seinem Tod besuchte ich ihn ein letztes Mal und versuchte
ihn mit „Sicilia, Sicilia“ aufzuheitern. Titel seines Buches
über die Herkunft seines Großvaters aus Sizilien (auch
als Hör-CD zu erhalten). Er hatte spät, aber nicht zu
spät noch einmal das große Glück gehabt, in dem kleinen
Städtchen Riesi die Gründe für den Weggang des geliebten Opas Rocco von dieser herrlichen Insel zu erfahren, so weit entfernt von Hamburg. Dort hatte er
neue Freunde gefunden und seine zahlreiche italienische
„Mischpoke“ kennengelernt. Noch einmal leuchteten
die hellen Augen auf: „Vorn mit einem scharfen Z und
in der Mitte mit weichen Tschi“. Es folgten noch einige
wenige Telefonate. Er wurde schwächer und mutloser.
Nach einem Herzversagen (Patientenverfügung?) hatte
man ihn reanimiert und wohl einige Rippen disloziert
oder gebrochen. Wegen der großen Schmerzen bekam
er nun Morphium und war bald nicht mehr ansprechbar.
Drei Tage konnte ich ihn nicht erreichen, das Schlimmste
ahnend. Dann berichtete mir sein Stiefsohn von seinem
Ableben. War es ein „schöner Tod“? Jedenfalls nicht
der, den er sich vorgestellt und gewünscht hat.
Ciao, Ralph Giordano, „Sicilia, Sicilia“, cittadino onorario di Riesi und del mondo.
Uwe-Christian Arnold
Im Frühjahr 2014 hatte ich das große Vergnügen und
die Ehre, den großen Schriftsteller, Publizisten, Essayisten und Kämpfer für Demokratie und Gerechtigkeit,
Ralph Giordano, in seiner beschaulichen Wohnung hoch
über Köln kennenzulernen. In der lichtdurchfluteten
geräumigen Wohnung, vollgestopft mit unzähligen Büchern und Erinnerungen, empfing mich dieser vornehme
Mann, der mir Zeit meines Lebens Vorbild gewesen
war. Mittlerweile leicht gebeugt – von der Last des Alters
oder des Lebens? – die markante gewaltige Haarpracht
nunmehr schlohweiß, schlurfte er mit kleinen Schritten
(Sakrodynie). Beeindruckend waren seine ungewöhnlich
glatten Gesichtszüge, die feinen, ebenfalls glatten Hände
und natürlich die ungebrochene geistige Aktivität. Er
stand damals im 91. Lebensjahr.
Er hatte gespürt, dass seine Lebenszeit zu Ende gehen
würde. Nachdem er seinen beiden Frauen geholfen hatte,
human aus dem Leben zu scheiden, wollte er die gleiche
Hilfe für sich in Anspruch nehmen. Er, der so viel Leid
und Elend in seinem Leben gesehen und angeprangert,
selbst dem Tod mehrfach ins Auge gesehen hatte, wollte
nun Vorbereitungen treffen, um das Kostbarste und
Großartigste, was er besaß, das L e b e n, würdevoll zu
beenden. Noch war es nicht so weit. Doch der körperliche Abbau war nicht zu übersehen. Sich in einer Einrichtung betreuen zu lassen, war bei seiner einzigartigen
Vita unvorstellbar. Es ging vorerst, wie so oft, darum,
für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein, einen Arzt zu
finden, der ihm wie damals bei seinen Ehefrauen helfen
würde. Nach intensiven und offenen Gesprächen musste
ich ihn jedes Monatsende anrufen und ihm meine Unterstützung immer wieder erneut zusichern. Manchmal rief
er schon vor der Zeit an und schüttete meiner Frau sein
Herz aus, die zufällig wie seine geliebte erste Frau ebenfalls Helga heißt. Zweimal besuchte ich ihn und er zeigte
mir mit einem kindlich verliebten Stolz seine ausgedehnte Bahnanlage auf dem rundumlaufenden ellenlangen Balkon. Jahreszeitlich bedingt konnte er mir die
aufwendig in Betrieb zu setzenden Lokomotiven in Aktion nicht vorführen. So kam ich auch nicht in den Genuss des Pfiffes, der nicht nur seine Bahnleidenschaft
unterstrich, sondern an den Pfiff seines geliebten italienischen Großvaters erinnerte, wenn er ihn sonntags zur
großen „Italianità“, dem Festessen, schon von weitem
begrüßte. Temperamentvoll ereiferte er sich über die
fundamentalistischen Gegner der Sterbehilfe aus Politik,
Kirche und Ärztekreisen. „Wissen denn diese Leute,
wovon sie reden, wenn sie von Gottes Willen oder der
,419<=7;&=0=<;;,419<=7;5=:0=<;'%';;;; 25
BLICK ÜBER DIE GRENZEN
Mit großer Trauer geben wir bekannt, dass Richard N. Côté
im Alter von 69 Jahren nach einem Treppensturz in seinem
heimischen Büro in Mount Pleasant, Südkalifornien, gestorben ist. Er starb an einem massiven Schädelbasisbruch.
Der Autor von Biografien, Werken zur Zeitgeschichte und
Novellen war auch Right-to-die-Aktivist. Vor fünf Jahren
beschäftigte er sich sehr intensiv mit dem Thema Sterbehilfe. Heraus kam sein Werk „In Search of Gentle Death.
370< .5<94<1:6'3;
<7:<9;-98:-<:;#&397<:;84<0<3:5
Die chilenische Regierung hat den Sterbehilfe-Wunsch der
14-jährigen Valentina Maureira abgelehnt. Das Mädchen leidet an Mukoviszidose und hatte sich mithilfe eines Videos an
die chilenische Präsidentin gewendet. Sie sei zu erschöpft,
um weiter mit dieser Krankheit leben zu können, so Maureira.
Sie bat darum, eine Injektion zu erhalten, um für immer einschlafen zu können. Die Präsidentin habe kurz nach dem
Aufruf, der rund eine halbe Million Mal in den Sozialen Medien angeklickt wurde, Valentina besucht. Was der Inhalt des
Gespräches war, wurde nicht bekannt gegeben.
Quellen: Nordbayerischer Kurier/Bluewin
The Fight for Your Right to Die with Dignity“, das 2012
bei Corinthian Books erschien. In seinem Buch beschäftigte
er sich mit allen Aspekten des Sterbens und der Sterbehilfe
und machte es einer englischsprachigen Leserschaft zugänglich. Seine Frau Nancy Betancourt sagte den Medien,
dass er nach dem katastrophalen Sturz nicht mehr genesen
wäre. „Daher ließ man ihn so sterben, wie er es wünschte.“
Elke Baezner/Derek Humphry
sollen künftig in Einzelfällen Beihilfe zum Suizid leisten dürfen, wenn die Patienten unheilbar krank sind und eindeutig
den Willen äußern, aus dem Leben scheiden zu wollen. Geklagt hatte die „British Columbia Civil Liberties Association“
im Namen zweier schwer kranker Frauen, von denen eine
bereits 2010 gestorben ist. Das kanadische Parlament hat nun
ein Jahr Zeit, eine neue gesetzliche Regelung zu finden. Bislang hat nur die Provinz Quebec ein Gesetz, das von einem
Arzt begleitete Sterbehilfe erlaubt (vgl. dazu auch S. 9).
Quellen: dpa/aerzteblatt.de
086-8 :3<70489<;98:-<;2$9+<:;/75;
9507'3<9;(70+<;65<94<:
Der Gesetzgeber aus Anchorage schlägt vor, dass unheilbar
Kranke die Möglichkeit erhalten sollen, ihr Leben mithilfe
von Ärzten zu beenden. Ein Arzt hat demnach die Erlaubnis,
einem Erwachsenen ein lebensbeendendes Medikament auszugeben oder ein dementsprechendes Rezept auszustellen.
Dazu muss ein medizinisches Gutachten vorliegen, das die
Unheilbarkeit des Patienten bescheinigt sowie belegt, dass
der Patient innerhalb der nächsten sechs Monate sterben
wird.
Quelle: Associated Press
8:828 ;4<9986'3<:2<;1+3<41:;
2<6;.5<94<370+<&<94*56
Der oberste Gerichtshof Kanadas hat überraschend das Verbot von Sterbehilfe gelockert. Das Verbotsgesetz verstoße
gegen die Verfassung, entschieden die neun Richter in Ottawa
einstimmig. Es gehe zu weit, indem es Erwachsene, die an
„schweren und unheilbaren Krankheiten“ litten, daran hindere, über ihr Leben und Sterben selbst zu entscheiden. Ärzte
,;;;(1/8:<6;%<4<:;;(1/8:<6;.5<94<:;,#&,
98:-9<7'3 98:*6<:;2$9+<:;$4<9;.5<94<370+<
*:07:<;/752<48557<9<:
Seit Anfang Februar können sich die französischen Bürger
an der Debatte über Sterbehilfe beteiligen. Dies gab der Präsident der französischen Nationalversammlung, Claude Bartolone, kurz zuvor bekannt. Auf der Webseite der Nationalversammlung ist es möglich, Kommentare zu dem Gesetzentwurf einzureichen. Anhänger der Bürgerkonferenzen kritisierten dieses Vorgehen. Ihrer Ansicht nach sei eine angemessene Aufklärung der Bürger wichtiger statt nur den Text
und eine Kommentarfunktion zu veröffentlichen, hieß es. Bislang gilt in Frankreich das sogenannte Leonetti-Gesetz von
2005, das einen Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen,
aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, erlaubt.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
Zusammengestellt von Katja Winckler
LESERBRIEFE
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#$"#!$ $"#! !#$#
 *271/6276-1667*:;
8/;,,,#;7:;<907:
Für die interessante Podiumsdiskussion
und die lebhafte Diskussion der Zuhörer danke ich der DGHS sehr. Sollten
sich diejenigen, die sich schon länger mit
der Auseinandersetzung zu dem Thema
im politischen Raum beschäftigen, zu
einer Petition entschließen, würde ich
mich gern mit meiner Unterschrift anschließen und evtl. noch einige andere
Petenten gewinnen können.
Carla A., per E-Mail
 8:-<;+$9;!39<;
$3<
Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen und möchten Ihnen mitteilen, dass
die Patientenverfügung sehr hilfreich
war, Ihrem verstorbenen Mitglied einen
würdevollen Tod zu ermöglichen.
Alma L., Dortmund
Zugleich möchte ich die Gelegenheit
nutzen Ihnen die Rückmeldung zu geben, dass die Patientenverfügung, die
meine Frau ausgefüllt hatte, für uns als
Angehörige in der letzten Lebensphase
hilfreich war.
Ulrich M., per E-Mail
Ich möchte mich für die HLS ganz herzlich bedanken. Seit 20 Jahren bin ich
krank und die HLS spendet mir jedes
Mal Trost. (…) Ich wünsche der DGHS
weiterhin viel Erfolg im Kampf gegen
die Sterbehilfegegner.
Günther J., Aystetten
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957-<0;*/;%<4<:;:8'3;2</
*2;1:2;2</;)7:+0166;2<9;
18:5<:367-
Auf diesen Artikel haben uns so
viele Leserzuschriften wie selten erreicht. Zur Klarstellung möchten
wir darauf hinweisen, dass namentlich gekennzeichnete Artikel nicht
zwangsläufig die Meinung der Redaktion oder der DGHS wiederge-
ben. In einigen Briefen war diese
Sorge nämlich angeklungen. Wir
drucken im Folgenden eine Auswahl an Leserbriefen ab und danken allen Einsendern, auch wenn
sie hier aus Platzgründen nicht zum
Zuge kommen konnten, herzlich für
ihre Beiträge.
Die Redaktion
Obiger Beitrag ist für mich eine Bombe
voller Freude. Er stellt für mich eine Basis dar, welche keine Eisscholle ist, sondern Beton.
Reinhold W., Hanau
Danke auch für die Zeitschrift. Der Artikel über das Leben nach dem Tod in
Zusammenhang mit der Quantenphysik
hat mich sehr angesprochen.
Barbara F., Utting
In jeder Folge gibt es interessante Artikel und ich gebe die Zeitschrift meist
weiter, um auch andere von der Idee
des humanen Sterbens zu überzeugen.
Aber die Ausgabe 2015-1 kann ich nicht
weitergeben, denn da muss eine esoterische Zeitschrift mitgewirkt haben,
wenn ich die Seiten 31 und 32 sehe. Was
hat dieses völlig unwissenschaftliche Geschwafel (…) in Ihrer seriösen Zeitschrift zu suchen?
Ernst R., Wien
Eigentlich lese ich Ihre/unsere Zeitschrift
recht gern. Sie ist erfrischend sachlich,
informativ und dabei sehr menschlich
und mitfühlend gestaltet. Außerdem war
sie bisher angenehm frei von Religion
und Esoterik. Wie groß waren dann mein
Entsetzen und mein Ärger, als ich in der
neuesten Ausgabe 2015-1 den Artikel las.
Es ist ein wirrer Parforceritt von der esoterischen Auffassung der Quantenphysik, mit der begründet wird, dass das Bewusstsein eine von der Materie unabhängig existierende objektive Realität
sei und die Verstorbenen auf einer höheren Schwingungsfrequenz unter uns
seien bis hin zur telepathischen Kom-
munikation bei der Nahtoderfahrung
und Jenseits-„Forschung“ mit qualifizierten Volltrancemedien und Karma plus
Reinkarnation. Sollte das der Auftakt
gewesen sein zu einer Öffnung der Zeitschrift gegenüber religiösen und esoterischen Themen, so werde ich in Zukunft
darauf verzichten.
Hermann Sch., per E-Mail
Der Verfasser des o. a. Artikels hat von
Physik nichts verstanden! Es ist sein fundamentaler Irrtum zu glauben, dass physikalische Gesetze mit ihren klar definierten Gültigkeitsgrenzen auf nichtphysikalische, im vorliegenden Fall sogar
nicht messbare und damit unbeweisbare
Erscheinungen oder persönliche Hypothesen Einzelner angewendet werden
können. Schade, dass die HLS-Redaktion auf so einen Unsinn hereingefallen
ist.
Prof. Dr. Klaus H., Aachen
Der Artikel verlangt schon eine gehörige Portion Toleranz. Diese Spekulationen über ein Leben nach dem Tod
sind in unserem Mitteilungsblatt meines
Erachtens fehl am Platz. Das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung
gilt unabhängig von religiösen Anschauungen. Und unser Forum sollte nicht
missbraucht werden für religiöse Missionierungen. Dr. Wilfried W., Altusried
.(")!);.!);.
HLS-Leserbriefredaktion:
Postfach 64 01 43
10047 Berlin
Fax: 0 30/21 22 23 37 77
E-Mail: [email protected]
(bitte Namen und Wohnort angeben)
Leserbriefe sind, wie Anzeigen und
namentlich gekennzeichnete Beiträge, nicht identisch mit der Meinung
der Redaktion oder der DGHS. Die
Redaktion behält sich die Entscheidung zum Abdruck bzw. Kürzungen
von eingesandten Texten vor.
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PRESSESCHAU
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Das Berliner DGHS-Podium am 2.2.2015 war unter anderem mit Renate Künast
prominent besetzt.
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9>?%:??>2@A':A6<B=7B4>8BA>5A
!:?8;@9A3*3*3),"
Bei einer Podiumsdiskussion sprach sich
Künast erneut gegen eine Verschärfung
der derzeitigen Rechtslage in Sachen
Suizidbeihilfe aus. Ihrer Meinung nach
soll auch eine organisierte Sterbehilfe
unter bestimmten Voraussetzungen
straffrei bleiben. (…) Über die erlaubte
Suizidbeihilfe in den Niederlanden berichtete der Präsident des SterbehilfeDachverbandes „Right to Die Europe“,
Aycke Smook. Es habe Fortschritte und
gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit dem Thema Sterbehilfe immer
nur dann gegeben, „wenn keine religiösen Parteien an der Regierung beteiligt
waren“. (…) Der Geschäftsführer des
Schweizer Sterbehilfevereins „Exit“,
Bernhard Sutter, sieht den gesellschaftlichen Wandel als Grund dafür, dass eine
Mehrheit der Schweizer für eine Freigabe der Suizidbeihilfe stimmte. Die Generationen nach dem Zweiten Weltkrieg
seien es gewohnt, selbstbestimmt zu leben und wollten am Ende ihres Lebens
„keinen Arzt oder Pfarrer um Erlaubnis
bitten müssen“. (…) Der bekannte Sterbehelfer und Arzt Uwe-Christian Ar-
3AAA.:5;@B?A(B7B@AA.:5;@B?A6<B=7B@A3),"$3
nold warf Krankenhäusern Profitgier
vor. Patienten würden aus finanziellen
Gründen künstlich am Leben gehalten,
anstatt sie in Würde sterben zu lassen.
(…) Pro. Christliches Medienmagazin,
3.2.2015
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9>BA;88>;<>5B9>'>@>?/4BA
B=?2=-:@-A>@A#B:<?/48;@9
Die Menschen in Deutschland werden
immer älter. Die Pflegebedürftigkeit
steigt. Das Angebot an medizinischer
Versorgung am Lebensende jedoch
scheint mit der demografischen Entwicklung nicht Schritt zu halten. Darauf
haben jetzt Wissenschaftler reagiert.
„Der Zugang zur Palliativversorgung ist
nicht gleich und gerecht“, mahnte Professor Hans-Peter Zenner bei der Vorstellung der Stellungnahme „Palliativversorgung in Deutschland“ am Freitag
vor der Bundespressekonferenz. (…)
Nicht einmal die Hälfte der geschätzt
80 000 Menschen im Jahr, die Palliativversorgung benötigten, würden angemessen versorgt, sagte Professor Friedemann Nauck vom Universitätsklinikum Göttingen.
Ärztezeitung, 6.2.2015
Der Präsident der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever,
hat Ende Januar in einem Interview mit
den Stuttgarter Nachrichten eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe abgelehnt. Sowohl die ärztlichen Richtlinien
zur Sterbebegleitung als auch das Strafgesetzbuch eröffneten Medizinern, die
in einem langjährigen Vertrauensverhältnis zu ihren Patienten stehen, bereits
heute ausreichende Handlungsspielräume. „Die Beihilfe zum Suizid ist nicht
die erste ärztliche Handlungsoption“,
sagte Dr. Clever, „aber Ärzte, die einen
Patienten lange kennen, finden einen
Weg.“ Er nannte Behandlungsabbruch
und Schmerzlinderung. Aber im Einzelfall seien auch weitere Hilfen jenseits der
palliativen Versorgung denkbar, so der
Kammerchef.
Webseite Landesärztekammer BadenWürttemberg, abgerufen am 6.2.2015
 =B><29A2@AB:>88B<2@>?<A
=><'A*A+;99;<'
Zeitlebens war der Schriftsteller und Literaturkritiker Fritz J. Raddatz für das
Recht auf einen selbstbestimmten Tod
eingetreten. Am Donnerstag nahm sich
der frühere Feuilleton-Chef der „Zeit“
im Alter von 83 Jahren das Leben – einen Tag vor Erscheinen seines Buches
„Jahre mit Ledig. Eine Erinnerung“.
Raddatz' Tod sei ein „selbstbestimmter
Tod“, dessen Zeitpunkt nicht zufällig
gewählt worden sei, meint der Schriftsteller und Literaturkritiker Helmut
Böttiger. Es sei auch ein feuilletonistischer Tod: „Im Grunde noch ein letztes
Ausrufezeichen, kann man fast sagen.“
Böttiger würdigte Raddatz als „eine
große Figur, die tatsächlich autonom etwas gelebt hat, eine unabhängige Existenz im Feuilleton, im Kulturleben der
Bundesrepublik“.
DeutschlandRadio Kultur, 27.2.2015
Zusammengestellt von Katja Winckler
FÜR SIE GESEHEN, GEHÖRT UND GELESEN
!6601((&6$0 6
Dresden
Dauerausstellung in sieben
Themenräumen: Der
Mensch. (Der gläserne
Mensch, Leben und Sterben,
Essen und Trinken, Sexualität, Erinnern – Denken –
Lernen, Bewegung, Schönheit, Haut und Haar).
v Deutsches HygieneMuseum Dresden, Lingnerplatz 1, www.dhmd.de
Di.-So., Feiertage 10.0018.00 Uhr, Mo. geschl. (Ausnahme: wenn auf den Montag ein Feiertag fällt).
Ganderkesee
Sterben, Tod und Trauer.
Eine Bilderausstellung mit
Werken von SchülerInnen
und TeilnehmerInnen der Förderschule, Katenkampschule
und Oberschule Ganderkesee.
v Rathaus Ganderkesee,
Mühlenstr. 2-4, im Lichthof,
www.hospizkreis-ganderkesee.de/veranstaltungen/
index.php
Mo., Di. 8.00-16.00 Uhr,
Mi. 7.00-12.00 Uhr, Do. 8.0018.00 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr,
vom 1.-26.6.2015.
Kassel
Die Verwandlung. Sterben
und Trauer 1914-1918.
v Museum für Sepulkralkultur, Weinbergstr. 25-27,
www.sepulkralmuseum.de
Di., Do.-So. 10.00-17.00 Uhr,
Mi. 10.00-20.00 Uhr, Mo.
geschl., bis 10.5.2015.
www.sepulkralmuseum.de,
Di., Do.-So. 10.00-17.00 Uhr,
Mi. 10.00-20.00 Uhr, Mo.
geschl.
Kassel
Dauerausstellung in zwei
Abteilungen: 1. Sterben, Tod,
Bestattung sowie 2. Friedhof
und Grabmal. Die Ausstellung wurde erweitert um das
inzwischen auch in Deutschland heimische multikulturelle
Bestattungswesen. In diesem
Teil wird über die verschiedenen Religionen und ihre Bestattungsriten informiert.
v Museum für Sepulkralkultur, Weinbergstr. 25-27,
Memleben
Wenn der Kaiser stirbt – Der
Herrschertod im Mittelalter.
v Museum Kloster und
Kaiserpfalz Memleben,
Thomas-Müntzer-Str. 48,
www.kloster-memleben.de
Tägl. 10.00-18.00 Uhr, bis
31.10.2015.
New York (USA)
Ein kürzlich eröffnetes Museum in New York widmet
sich dem Thema Tod und
Trauerkultur.
v Morbid Anatomy Museum
(MAM), 424 Third Avenue/
Ecke 7th Street (Brooklyn),
www.morbidanatomymuseum.org
Tägl. außer Di. 12.00 bis
18.00 Uhr.
Alle Angaben ohne Gewähr.
DIE GANZE WELT IST BÜHNE …
01+ &
1+!&60!(0&
+0
!+01&+161+ 1+&
**3),"
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04B;<B=2=?<B88:@Das Theaterkollektiv „Markus & Markus“
spielt Auszüge aus Henrik Ibsens Drama
„Gespenster“. Parallel dazu gibt es
Videosequenzen einer Schwerkranken,
die mittels einer Sterbehilfeorganisation
starb.
Am 23.11.1881 schreibt Ibsen an Hegel:
„Die Gespenster werden wahrscheinlich
in einigen Kreisen Alarm schlagen, aber
das mag geschehen. Würden sie es
nicht tun, dann wäre es unnötig gewesen, das Stück zu schreiben“. In Ibsens
Drama „Gespenster“ bittet Osvald seine
Mutter, ihm Sterbehilfe zu leisten. Sie
zweifelt.
B=8>@
Sophiensaele, Hochzeitssaal
Sophienstraße 18, (U-Weinmeisterstraße, S-Hackescher Markt,
S-Oranienburger Straße)
20.30 Uhr
Tel. 0 30/2 83 52 66
**3),"
><<2/4
29>:5?9>?%:??>2@A
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:@9A0B@9B@'B@
zum Thema der Theatervorstellung am
Vorabend, u. a. mit Iris Wolff (Ehrenamtliche regionale Ansprechpartnerin der
DGHS), Dignitas etc.
Anschließend ab 20.30 Uhr Theatervorstellung (siehe 7.4.2015) von
„Gespenster“.
B=8>@
Sophiensaele, Hochzeitssaal
Sophienstraße 18, (U-Weinmeisterstraße, S-Hackescher Markt,
S-Oranienburger Straße)
Podiumsdiskussion
18.30 Uhr
Theatervorstellung
20.30 Uhr
!7B@9%;??B
Die Abendkasse im Hof ist nur
an Vorstellungstagen und jeweils zwei Stunden vor Vorstellungsbeginn geöffnet.
Eintritt: € 13,00
Ermäßigt: € 8,00
Tel. 0 30/2 83 52 66
!7B@9%;??B
Die Abendkasse im Hof ist nur
an Vorstellungstagen und jeweils zwei Stunden vor Vorstellungsbeginn geöffnet.
Eintritt: € 13,00
Ermäßigt: € 8,00
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3EC@)I1A?HA.I6(FI/H"AC8FBC8ACDAF
Berlin (Neuköln)
Exitus – Tod, Trauer, Melancholie. Künstlerische
Arbeiten zum Thema Tod.
v Galerie im Körnerpark,
Schierker Str. 8,
www.körnerpark.de
Di.-So. 10.00-20.00 Uhr,
Mo. geschl., bis 19.4.2015.
FÜR SIE GESEHEN, GEHÖRT UND GELESEN
01+ &
1+!&60!(0&
+0
!+01&+161+ 1+&
,)**3),"
=B><;-
04B;<B=2=?<B88:@Lisa Stadler: Frau Hegnauer revisited.
Thomas, sterbenskrank, hat beschlossen, sich im Kreis von Freunden das
Leben zu nehmen, mit Hilfe von Frau
Hegnauer, einer Sterbehelferin. Welche
Probleme ein solcher Entschluss mit sich
bringen kann, thematisiert das Stück.
Weitere Vorstellungen: 12.4., 16.4., 18.4.,
23.4., 25.4., 30.4. und 15.5.2015.
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Theater Paderborn
Westfälische Kammerspiele
Großes Haus, Neuer Platz 6
19.30 Uhr
04B;<B=%;??BA
Tel. 0 52 51/2 88 11 00
Di.-Sa. 10.00-13.00 Uhr
Di.-Fr. 14.30-18.00 Uhr
,**3),"
6;5?<;-
29>:5?9>?%:??>2@A
u. a. mit Dr. med. Aycke Smook,
Präsident von Right-to-Die-Europe.
;9B=72=@
Theater Paderborn
Westfälische Kammerspiele
Großes Haus, Neuer Platz 6
21.00 Uhr
04B;<B=%;??BA
Tel. 0 52 51/2 88 11 00
Di.-Sa. 10.00-13.00 Uhr
Di.-Fr. 14.30-18.00 Uhr
,**3),"
6;5?<;-
;7;=B<<A':A
6<B=7B@A:@9A029
Der Kabarettist Stefan Franke nähert sich
dem Thema von der heiteren Seite her.
; @9B=%B?BB
Mensa des Schulzentrums
Am Steinacker 12
19.00 Uhr
Eintritt: € 10,00
Alle Angaben ohne Gewähr.
FILM, LITERATUR, LITERATUR …
n #;?A(B7B@A@2/4A5;8A8B7B@
Thomas, Anfang 50, hat die Diagnose
Gehirntumor. Unheilbar. Doch statt die
Hände in den Schoß zu legen und zu
verzweifeln, nimmt er seine letzte Lebensspanne in die Hand
und möchte nichts mehr
aufschieben, sondern bewusst leben und all das
machen, was er sich schon
immer gewünscht hatte.
Der in der Schweiz und in
Finnland gedrehte Film
„Zu Ende leben“, der ab
16. April in die Kinos der
Deutschschweiz kommt,
hat neben traurigen Momenten auch viele lebensbejahende und
sogar lustige, etwa wenn Thomas mit seiner Freundin in Finnland im Schnee herumtollt, während sie auf die heiß ersehnten Nordlichter warten, einer seiner
letzten Wünsche. Es geht unter die Haut,
wenn seine Mutter äußert, dass bei seinem Tod auch ein Teil von ihr stürbe.
Die 37-jährige Regisseurin und Autorin
Rebecca Panian hat ihre Erfahrungen
mit dem frühen Sterben ihres Vaters in
den Film einfließen lassen: Den Tod zu
akzeptieren und die verbleibende Zeit
zu Ende zu leben. „Und vor allem – sich
)AAA.:5;@B?A(B7B@AA.:5;@B?A6<B=7B@A3),"$3
Zeit zu nehmen, Adieu zu sagen“, so Panian.
Parallel zum Film entstand das Buch
„Zu Ende denken“. Schweizer Prominente aus Gesellschaft, Kultur und Medien, aber auch Fachleute und Betroffene kommen darin mit persönlichen
Texten zu Wort. Einige sind mit Interviews auch in dem Film vertreten.
Katja Winckler
Der Film „Zu Ende leben“ ist ab
Spätherbst als DVD bestellbar.
Kontakt: [email protected],
Telefon: 00 41/44/3 80 27 00.
Panian, Rebecca/Ibello, Elena: Zu
Ende denken – Worte zum Unausweichlichen, Wörterseh-Verlag, Gockhausen 2013, ISBN: 978-3037630327,
€ 39,90.
Spezialausgabe zum Filmstart als Taschenbuch erhältlich, es enthält zusätzlich den Text des Film-Protagonisten:
Wörterseh-Verlag, Gockhausen 2015,
ISBN: 978-3-03763-303-8, € 19,90.
n @8>@B$#>?%:??>2@AB<'<
;:/4A>@A:/4$2=5A
Es hatte als Experiment begonnen und
wurde viel beachtet: Der Meinungsaustausch von DGHS-Präsidentin Elke
Baezner und dem
Arzt Thomas Sitte,
Vorsitzender der
Deutschen Palliativstiftung. Auf einer
eigens geschaffenen
Internetseite unter
dem Titel: www.sterbehilfediskussion.de
schrieben sich die
beiden Briefe von
März 2013 bis Januar 2014 und stellten
sie online. Die Meinung zur Sterbehilfe
blieb letztendlich konträr, doch der Wille
zum Austausch von Argumenten und
Fakten war auf beiden Seiten da. Die
Frage, ob der behandelnde Arzt im Rahmen der Sterbebegleitung sich auch im
Einzelfall an einer Suizidbegleitung beteiligen darf oder sogar soll, trennte die
beiden Parteien. Thomas Sitte sagt dazu
„nein“.
Die Korrespondenzen sind nun auf
Papier nachzulesen. Mit einem neu erstellten Vor- und Nachwort ist der Dialog Bestandteil des soeben von Thomas
Sitte vorgelegten Buches „Vorsorge und
Begleitung für das Lebensende“, in dem
er sachlich und umfassend viele Aspekte
im Umgang mit dem Sterben schildert.
Von der Vorsorge bis zu den unter-
schiedlichsten Möglichkeiten und Chancen der Palliativmedizin ist die Rede,
Rechtsprobleme werden erörtert und
hilfreiche Adressen gegeben. Ein praxisnahes Buch, das für Pflegende und
Hospiz-Mitarbeiter/-innen durchaus
nützlich sein kann.
Wega Wetzel
Sitte, Thomas: Vorsorge und Begleitung für das Lebensende, SpringerVerlag, Berlin/Heidelberg 2015,
ISBN: 978-662-44346-0, € 19,99,
auch als E-Book erhältlich.
n ;=:5A;@A?B>@B=A:<<B=A
>@A9B@A029A4;8
Martina Rosenberg ist keine Unbekannte. Ihr Buch „Mutter, wann stirbst
du endlich?“ sorgte 2012 für Furore. In
diesem Werk hatte die Journalistin ihre
Erfahrungen als pflegende Angehörige
eindringlich geschildert und damit eine
große Debatte über die Pflege-Situation
in Deutschland ausgelöst. Nun wartet
Rosenberg mit einem neuen spannenden Thema auf. In ihrem neu erschienenen Buch „Anklage: Sterbehilfe. Machen unsere Gesetze Angehörige zu
Straftätern?“ schildert sie den Fall des
26-jährigen Jan, der seiner sieben Jahre
lang nach einem Reitunfall im Koma
liegenden 49-jährigen Mutter aktive
Sterbehilfe leistete. Er erstickte sie mit
einem Handtuch. Danach wandert er
für Jahre ins Gefängnis.
Rosenberg rollt den Fall auf und schildert, wie es zu der Tat eigentlich kam.
Dazu hat sie den jungen Mann monatelang im Strafvollzug besucht und seine
Geschichte aufgeschrieben. Diese ist äußerst komplex, denn Jan und
seine Mutter hatten ein sehr
enges, wenn auch kompliziertes Verhältnis zueinander, das
Rosenberg eindrucks- und
liebevoll beschreibt. Dann
der Unfall. Die Mutter hatte
keine Patientenverfügung
und ihrem Jungen und dessen Stiefvater keine Vorsorgevollmachten erteilt. So waren ihnen die Hände gebunden. Hinzu kam, dass
beide von vielen Institutionen allein gelassen und schlecht beraten worden waren, etwa von der wenig fachkundigen
gesetzlichen Betreuerin, aber auch von
den Ärzten. Der junge Mann, der außer
seiner Mutter wenig Halt im Leben
hatte, wünscht sich für seine Mutter die
passive Sterbehilfe, wird aber rüde abgewiesen. Ein jahrelanger Kampf, den
er nicht gewinnt. Erst als er sich nach
der Tat der Polizei stellt, fühlt sich Jan
zum ersten Mal wieder frei. Im Schlusswort fordert die Autorin eine ehrliche
Debatte über dieses wichtige Thema.
P. S.: Im Anhang wird die DGHS als
interessanter Ansprechpartner genannt.
Katja Winckler
Rosenberg, Martina: Anklage:
Sterbehilfe. Machen unsere Gesetze
Angehörige zu Straftätern?,
Blanvalet-Verlag, München 2015,
ISBN: 978-3-7645-0502-8, € 19,99.
n #;?A:/4A-B-B@A9B@A029
Elias Canetti schwebte das Unmögliche
vor Augen: Den Tod aus allen Winkeln
belagern und angreifen, ihn verwunden
und schwächen, ihn buchstäblich bekämpfen und bekriegen. Sein Ziel: Das
Unüberwindbare, die Sterblichkeit des Lebens, überwinden. Nicht der Stein des Weisen, das Schreiben ist seine
Waffe. Das einzigartige Dokument dieses „Krieges“ gegen den Tod einsehen zu
können, verdanken wir der
editorischen Meisterleistung
des Hanser-Verlages. Canetti
hatte zwar die Absicht, ein
„Buch gegen den Tod“ zu
schreiben, dazu kam es aber
nie. Zeitlebens hielt er sich jedoch an
den am 15. Februar 1942 gefassten Entschluss, seine Gedanken gegen den Tod
aufzuzeichnen, um „die
Waffe zu hämmern, die den
Tod bezwingt“. Obschon er
kurzzeitig plant, einen „Roman über den Todfeind“ zu
verfassen, bleibt es bei losen
Aphorismen, unverbundenen Geschichten, eruptiven
Einfällen. Das Ergebnis: Auf
2 000 transkribierten Seiten
seines Nachlasses widmet er
sich seinem Lebensthema.
In „Das Buch gegen den
Tod“ findet sich eine sorgsam zusammengestellte Auswahl der bedeutendsten dieser Einträge Canettis zum
Thema Tod.
Der Inhalt der Aufzeichnungen ist
ebenso facettenreich wie die Stimmung,
die sie umgibt. Witzige, grotesk-absurde
Gedankenspiele folgen auf verstörendabschreckende Geschichten. Informativ
Sachliches wird von absonderlichsten
Gedanken abgelöst. So wird kurzerhand
die Kultur als „gefährlicher Liebestrank,
der vom Tode ablenkt“ degradiert. Und
bereits in der darauffolgenden Passage
geht es um die romantisierten Betrügereien, die man in Kauf nähme, um einen
Toten ins Reich der Lebenden zurückzuholen. Es sind Notizen wie diese, die
ein Gefühl dafür vermitteln, wie ernst
Canetti sein Anschreiben gegen den Tod
nimmt, wie zwingend sein Handeln für
ihn ist.
So unterschiedlich der Ton der Aufzeichnungen auch ist, eines sind sie nie:
Langweilig. Lässt man die Stimmungsvielfalt beiseite, zeigt sich ein dominierendes, wiederkehrendes Motiv: Die
Aussichtslosigkeit im Angesicht der Unüberwindbarkeit des Todes. Natürlich
weiß Canetti, dass sein Kampf zum
Scheitern verurteilt ist und
doch findet er Kraft für
Hoffnung, für Positives, für
Sätze wie diesen: „Der
Fluch des Sterben-Müssens
soll zu einem Segen gewandelt werden: dass man noch
sterben kann, wenn es unerträglich ist, zu leben“.
In diesem aussichtslosen
Kampf nimmt Canetti die
Position jener „Magd bei
Fröhlich“ ein, von der ein
zitierter Tagebucheintrag Grillparzers
berichtet: „Ihr geliebter Vater ist gestorben. Sie ist entsetzt über die starre Kälte
seines Leichnams. Als alle schliefen legt
sie sich zu ihm und bleibt die ganze
Nacht. Vielleicht könne die Wärme ihres
jungen Körpers, so hoffe sie, ihn wieder
zu sich bringen“. Am Morgen wird sie,
von allen vermisst und gesucht, halb erstarrt gefunden. Ihr Vater war, freilich,
noch immer tot. Grillparzer schließt: „Es
liegt etwas Grässliches, aber auch Heroisches in dieser liebevollen Albernheit.“ Auch Canettis unermüdliches Anschreiben gegen den Tod haftet ebendies
an: Grässliches, aber auch Heroisches.
Alexander Stark
Canetti, Elias: Das Buch gegen den
Tod. Mit einem Nachwort von Peter
von Matt. Hanser-Verlag, München
2014, ISBN: 978-3-446-24467-2,
€ 24,90.
.:5;@B?A(B7B@AA.:5;@B?A6<B=7B@A3),"$3
,
LESEPROBE
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KAPITEL 1
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Mit einem entschlossenen Handgriff, der
Ungeduld und zugleich Gnadenlosigkeit
verriet, hatte Pfleger Troska den von alten Blutergüssen und Kratzspuren übersäten und von Muskelschwund gezeichneten Arm des verwirrten Greises auf
die Bettdecke niedergedrückt und mir
wortlos zu verstehen gegeben, nun meinerseits den Arm des sich heftig sträubenden Alten auf der Unterlage zu fixieren, um ihm ungestört eine neue
Infusion anlegen zu können. „Der
braucht Flüssigkeit. Der rutscht uns
1
sonst ins Delir und krepiert … hat sie
sich schon zum dritten Mal rausgerissen,
2
die verdammte Braunüle ! Später legen
wir seine Handgelenke in Riemen, damit der Unfug hier mal ein Ende hat!
Woll’n doch mal sehen, ob wir den nicht
zur Räson kriegen! Nicht so widerspenstig sein, Alterchen! Anordnung von
ganz oben: Sterben ist noch nicht! Ist
doch alles nur zu deinem Besten, nicht
wahr? Und jetzt schön stillhalten, mein
Gutster!“(…)
Ein letztes Mal versuchte der gequälte
Alte, dessen von Warzen und Pigmentflecken übersäter Oberkörper sich jetzt
zitternd und unter heftiger Anspannung
3
halb aufrichtete – „Lazarus-Syndrom!“
schoss es mir durch den Kopf –, mit einer
rotierenden Armbewegung dem drohenden Stich doch noch zu entkommen.
Aber schon hatte Troska ebenso routiniert wie unnachgiebig und mit dem
Kommando „Stillhalten, Opa, sonst tut’s
weh!“ die Braunüle in einer Vene seines
Unterarms platziert.
Meine erste Stelle als Medizinalassistent in einem Kreiskrankenhaus nahe
Hamburg, die ich am 4. April 1979 antrete; mein dritter Tag auf der Inneren
3AAA.:5;@B?A(B7B@AA.:5;@B?A6<B=7B@A3),"$3
3EC@)I/EH>6FEH@I3(8HF
Der wehrlose Alte
Arzt und Autor Michael de Ridder.
Abteilung. Bewusst hatte ich mich für
diese „Klitsche in der Pampa“ – so hatte
einer meiner Kommilitonen verächtlich
mein Vorhaben kommentiert, ein kleines Krankenhaus für meinen beruflichen Einstieg zu wählen – entschieden.
Denn, so hatte mir einer meiner Tutoren
während des Studiums verraten: „Wenn
du deine erste Stelle antrittst, such dir
eine kleine Klinik. Da wirst du gebraucht, da lernst du mehr und schneller
als in der Anonymität einer Großklinik.
Und halt dich an die Schwestern und
Pfleger! Von denen profitierst du gerade
in den ersten Monaten mehr als von den
Ärzten, die eifersüchtig auf ihrem Wis-
sen und ihren Fertigkeiten hocken, weil
sie in dir schon den künftigen Konkurrenten wittern.“ Dies beherzigend hatte
ich heute Morgen den Pflegekräften ein
Frühstück spendiert. Und Pfleger Troska
hatte mich in seiner jovialen Art gleich
unter seine Fittiche genommen. Jetzt
stand ich ihm gegenüber auf der anderen Seite des Bettes und drückte halbherzig den Arm des winselnden Greises
gegen die Matratze. Flackernden Blicks
schaute er Hilfe heischend zu mir empor. Seinen Blick zu erwidern, brachte
ich nicht fertig. Ich spürte, dass mit ihm
etwas Grausames und Sinnloses geschah. Und ich schämte mich. (…)
Veröffentlichung mit
freundlicher Genehmigung der
Deutschen Verlags-Anstalt
1 Delir, Kurzform für Delirium: Verwirrtheitszustand, der mit Unruhe und wahnhafter Verkennung der Umgebung einhergeht und durch
Flüssigkeitsmangel ausgelöst werden kann.
2 Braunüle: peripher angelegte Venenverweilkanüle zur intravenösen Zufuhr von Flüssigkeit
und Medikamenten.
3 Lazarus-Syndrom: Aufrichtung des Körpers
im Sinne einer scheinbaren „Auferstehung“,
die manchmal bei Hirntoten beobachtet wird;
benannt nach dem heiligen Lazarus, der von
Jesus von den Toten wiedererweckt wurde.
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VON MITGLIEDERN FÜR MITGLIEDER
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#
a ich völlig am Ende bin mit meinen Kräften und meiner Geduld,
möchte ich Ihnen heute schreiben, was
ich im Pflegeheim ständig erleben muss.
Wobei ich jeden Monat 2 200 Euro zahlen muss und die Kasse noch einmal
1 300 Euro dazu. Wofür das Geld benutzt wird, erschließt sich mir nicht.
Mein Mann ist 2003 sozusagen dem
Tod von der Schippe gesprungen. Er
war fast tot, doch man brachte ihn wieder auf die Beine. Man hat ihn im letzten
Monat noch zum Leben zurück therapiert, allerdings mit sehr schlimmen Tabletten, „Cordarex“ und Blutverdünner
und noch einige. Im Beipackzettel von
Cordarex steht: „Kann auch zum Tode
führen“!
Ich war damals so schockiert, dass ich
sofort zum Apotheker lief und fragte,
ob er einen Patienten kennt, der dieses
Mittel nimmt und noch lebt? Er bejahte.
Wenig Trost für mich. Mein Mann
nimmt das Mittel seit 2003 bis heute!
Sein zunächst wieder recht guter Zustand verschlechterte sich jedoch von
Jahr zu Jahr. Er wurde körperlich hilfsbedürftiger und vor allem allmählich
mehr und mehr dement. Ich pflegte ihn
zu Hause bis Ende 2010. Dann musste
ich von jetzt auf gleich ins Krankenhaus
wegen Zusammenbruch am Jahresende.
Mein Mann musste ebenfalls sofort in
Pflege, jedoch Heimplätze waren keine
frei. Er kam provisorisch in einem
Wohnstift unter. Im Februar 2011 bekam er einen Heimplatz in einem privaten Pflegeheim, da mir der Professor
im Krankenhaus sagte, ich könne die
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Als Bewohner eines Pflegeheims ist man mitunter verlassen.
Pflege zu Hause nicht mehr machen,
sonst wäre ich vor ihm tot.
Zunächst ging in dem Heim alles recht
gut, mein Mann war ja auch noch in der
Lage, alleine zu gehen und zu essen usw.
Der Heimleiter war prima, das Personal
ebenfalls. Mein Mann hatte Pflegestufe
2 (bis heute!)
Leider ist nach einiger Zeit der Heimleiter gegangen (oder gegangen worden,
wer weiß es?) und dann nach und nach
auch zwei Drittel des guten Personals.
Das war vor zwei Jahren. Seither ging
es nur noch bergab. Ständig wechselte
das Personal, niemand will bleiben. Oft
nur Zeitarbeitskräfte, denen alles egal
.:5;@B?A(B7B@AA.:5;@B?A6<B=7B@A3),"$3AAAA VON MITGLIEDERN FÜR MITGLIEDER
ist. Für demente Menschen eine Katastrophe, ständig Fremde vor sich. Viele
Leistungen finden nicht mehr statt. Das
Essen ist miserabel geworden. Wenn
man sich als Angehöriger über etwas
beschwert, interessiert das niemanden.
Auf schriftliche Beschwerden (ich will
mehr selber wehren, er ist körperlich total abgemagert, mehr als zehn Kilogramm Verlust. Er ist wund am Po vom
Sitzen im Rollstuhl, weil man die Windeln nicht wechselt. Er bleibt oft den
ganzen Tag in der Nässe sitzen, alles
stinkt und ist durchgeweicht. Aber Win-
%$"!%!%$#%#$#%%"#%$%
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$ % !"#!%#%" !%$$"!%
$%"#$#%$ $#%" !%%"$%$"!
inzwischen Belege haben) kommen
keine Reaktionen oder Antworten.
Inzwischen geht es meinem Mann
sehr, sehr schlecht, denn im Oktober
2013 hat ihm ein Nachtpfleger, der seine
Ruhe haben wollte (mein Mann war
krankheitsbedingt nachtaktiv), drei
Nächte in Folge ein vom Nervenarzt
verbotenes Medikament gegeben, bis
mein Mann halbtot im Bett lag, nur noch
röchelte und ich jeden Moment mit dem
Tode rechnete. Als ich nachforschte,
habe ich die Tatsache erfahren. Noch
eine weitere Tablette und mein Mann
wäre tot gewesen! Aber auch danach
kein Wort der Entschuldigung oder eine
Änderung. Mein Brief blieb ohne Antwort.
Von diesem Tag an ging es meinem
Mann schlecht, er kam nie wieder auf
die Beine. Inzwischen ist er dem Tode
sehr nahe, doch nun habe ich wieder
großen Ärger, weil man ihn am Sterben
hindert. Man zwingt ihm ständig Nahrung auf, obwohl er nicht mehr schlucken kann. Nach zwei Stunden fand ich
immer noch die Nahrung im Mund.
Ebenso zwingt man ihm die Tabletten
auf, die dann gallebitter stundenlang die
Mundschleimhaut angreifen. Er ist nicht
mehr in der Lage, selber sich zu wehren
oder auszuspucken. Er kann ja auch
nicht mehr trinken. Ich habe mich vehement dagegen gewehrt, da wir ja eine
Patientenverfügung haben und jede
Zwangsernährung oder lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, doch
man sagt mir ständig; Wir müssen das
tun, sonst bekommen wir Ärger, das
wäre ja sonst aktive Sterbehilfe! So ein
Schwachsinn!!
Ich kann nicht mehr schlafen, weil ich
sehe, wie mein Mann gequält wird. Er
kann sich wegen starker Demenz nicht
AAA.:5;@B?A(B7B@AA.:5;@B?A6<B=7B@A3),"$3
deln wechseln ist zu viel Arbeit. Außerdem bekommt er angeblich nur eine pro
Tag und eine pro Nacht!! Die Krankenkasse hat das zwar verneint, aber das
Heim bleibt dabei. Mein Mann hat
Schmerzen beim Sitzen, doch man setzt
ihn trotzdem immer wieder in den Rollstuhl, obwohl die Pflegedienstleiterin
sagte, er solle im Bett liegen. (Doch im
Zimmer ist er ohne Aufsicht, also setzt
man ihn in den Gemeinschaftsraum!)
Man lässt meinen Mann absichtlich
nicht sterben, sondern quält ihn täglich
weiter. Es ist unerträglich für mich und
ich habe nur einen Schluss daraus gezogen: Ich muss rechtzeitig Suizid begehen,
um nicht so zu enden wie mein Mann!
Das ist kein schönes Leben mehr.
Dazu kommt noch eine negative Erfahrung. Mein Mann und ich sind seit
sehr vielen Jahren zahlende Mitglieder
in einem guten Hospiz in Düsseldorf in
der Hoffnung, einmal am Lebensende
dort in Frieden und menschlich sterben
zu können. Als es meinem Mann nun
so schlecht ging, habe ich dort angefragt
wegen eines Platzes im Hospiz. Zur Antwort bekam ich gesagt: „Leider geht das
nicht für ihren Mann, denn wir nehmen
nur Krebspatienten und auch gar keine
Patienten, die schon im Pflegeheim sind,
die müssen dort sterben.“ Ich war entsetzt und sehr verärgert über diese
Zweiklassenansicht. Ich habe sofort die
Mitgliedschaft gekündigt. Keinen Cent
mehr für eine solche Diskriminierung.
Ich möchte noch sagen, dass ich eine
halbe Stunde Autofahrt quer durch die
ganze Stadt habe, um zum Heim zu
kommen und zurück noch einmal. Das
belastet mich mit 83 Jahren doch sehr.
Ich bin drei Mal pro Woche von zehn
bis 18 Uhr unterwegs, das heißt abzüglich Fahrzeit im Heim, um die schlimms-
ten Mängel aufzufangen. Meine Tochter,
die berufstätig sehr gefordert ist, opfert
auch noch dreimal ihre Freizeit für ihren
Vater, was ihrem Mann an Zeit und Zuwendung fehlt, von mir ganz zu schweigen. Dafür hat sie keine Zeit mehr.
Den Bogen aus Ihrem Heft für den
Hausarzt (Anm. d. Red.: Frau Ettel
meint damit die DGHS-Ärzteaktion in
der HLS-Ausgabe 2014-2) werde ich
mitnehmen und abgeben, habe aber wenig Hoffnung, dass er irgendwie reagiert.
Mein Arzt ist leider auch nicht wirklich
hilfreich.
P. S.: 1.4.2014., heute Morgen um halb
sechs Uhr ist mein Mann endlich erlöst
worden.
Wir freuen uns über Ihre Zuschrift.
Bitte schreiben Sie an:
DGHS e. V. · Redaktion HLS
Kronenstr. 4 · 10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
+166
HUMANES LEBEN – HUMANES STERBEN
(HLS) 2EHIHED?;=FE6DI@HFI2HAD?;=HGI+H?HCC?;=B6D
6(FI&A.BGH?I/DHF4HG<IF?;=HEGDI%EHF.BCI
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Herausgeber und Verleger: 2+&/7I%HFDFHDHG
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Chefredakteurin: CBA@[email protected]<I*<
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Redaktion: 1BGAHCBI&BA"D.BGGI=B7I
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Um zu den Daten Ihres Notfall-Ausweises zu gelangen, haben
Sie zwei Möglichkeiten: Sie können auf der Startseite
www.dghs.de oben rechts auf die Abbildung des Notfall-Ausweises klicken. Dann geben Sie Ihre Daten ein und gelangen
so direkt zu den hinterlegten Formularen. Ebenso können
Sie aber auch über die Startseite in der linken Spalte gehen.
Dort steht „Notfall-Ausweis“, daneben befindet sich ein roter
Punkt. Hier verfahren Sie genauso. Sie geben einfach die Daten, die auf Ihrem Notfall-Ausweis stehen, ein.
#
Der Zugang zum Notfall-Ausweis und der zum internen
Mitgliederbereich ist nicht derselbe. Dazu haben
Sie unterschiedliche Benutzernamen und Passwörter!
#$"#!$#!"#$"#!"$"$"#!!$$$$!
derselben Stelle selbst ausgedacht. Dann drücken Sie auf den
rechteckigen Einlogg-Button „einloggen“. Danach erscheint
der grüne Reiter „Servicebereich für Mitglieder“. Klicken Sie
auf die Zeile darunter auf „Ihr Servicebereich“. In der Mitte
finden Sie dann den Zugang zu drei Unterpunkten:
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In der linken Spalte finden Sie zum Anklicken die anderen
Services.
Katja Winckler
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Dann fordern Sie auf der Startseite www.dghs.de ein
neues an! Neben dem grünen Rechteck „Einloggen“
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sollten Sie sich unter „Neu hier – jetzt registrieren“
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„Passwort vergessen?“.
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Im internen Mitgliederbereich (s. Bild o. re.) finden Sie nicht
nur alle DGHS-Formulare zur Patientenverfügung und den
Vollmachten, sondern auch Broschüren sowie Einverständnis- und Datenschutzerklärungen. Genauso haben Sie darüber
den Zugriff auf die Kontaktdaten unserer ehrenamtlichen regionalen Ansprechpartner und weitere Services hinsichtlich
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:55<799<(:4<43"89+<200:9
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