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Die Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben 35. Jahrgang · 2015-2 Humanes Leben Humanes Sterben „Ungleiche Zwillinge“ Kampagne „Letzte Hilfe“ Seite 06 Juristische Erläuterungen Leseprobe Seite 09 Seite 32 INHALT '9>>@5?<@?:?;06?.?<@)?38;::=38?<8?=;@ *#<@<0;?@:389**?> Die Positionspapiere der Parlamentarier auf dem Prüfstand =?4?@>;?<:;#;0?<@7>5@!+;=/>?>@6?6?>@ >?7?:@-;<9*6?:?;0 Mit Diskussionsveranstaltungen geht die „Letzte-Hilfe“-Kampagne weiter =?46?*<96;?@>;?<=?9<;>?<=>@ &(-< :=5?>;=>@$4+?@"9?0>?<%@@ '9>959@97*@5?1@?6@071@ <0;4=38@ , !>@5?>@</.4?1?>@/<.?= Zur Orientierungsdebatte des Bundestages über Sterbehilfe , ?<9>:;94;7>6:+94?>5?< 2, -/@+>>?>@-=?@7>:@?<<?=38?> Dialog unter Mitgliedern &=?@'9196>?@?;0;?@(=4*?@6?8;@?=;?<@(=?<@944 )8<=6 @)?6=/>94/<:=;0?>5?@5?<@-&@'4>% 22 $8<?>91;4=38?@<?6=/>94?@!>:<?389<;>?< 2 &=?@?5=0=>@17::@:=38@>?7@#.?<5?>+?> Michael de Ridder hat ein neues Buch geschrieben $<0 84?>@-=?@7>:@8<?@?:38=38;? Gertraut Ettel: Meine traurige Geschichte ,2 )")'$ 3 Editorial 12 Gut zu wissen $=>?@64#3+4=38?@"?0=?87>6@=:;@6?<95?@=>@ 5?<@0?=;?>@?.?>:8 4*;?@=38;=6% 14 Recht 23 Aus den Regionen 26 Blick über die Grenzen 27 Leserbriefe 28 Presseschau 29 Für Sie gesehen, gehört und gelesen 34 Impressum 2 7;@.?:738;?@/5=71:5=:+7::=/>@91@2%2%2,@=> "?<4=>@)?>9;?@'#>9:;@;< 6;@=8<?@!<671?>;?@/<% 2 (719>?:@?.?>@@(719>?:@-;?<.?>@2,2 Bitte beachten Sie auch die beigefügten Überweisungsträger, das Beiblatt sowie den Beihefter in der Heftmitte. Hinweis: Diesem Heft liegen Prospekte der Firmen Dr. Hittich und RSD Reiseservice Deutschland GmbH bei. Wir bitten um Beachtung. .)/-.-( 0/.#%++$0+$-/.#%/0.--.+$/0'&+0/,%*,(0"*(/,/,0,0(./0**$+/0/))/0".-/0.-(/, 0'!0&!0+!0!0/$*0/)/-0'/-.+0,/,0&)&-.* &/,)0+/#%/0"-.'/,0.,*- .?64?=;?;?>@-7=0=5 Supreme Court erklärt Strafbarkeit des ärztlich begleiteten Suizids für verfassungswidrig EDITORIAL ein Prospekt des Düsseldorfer Aufklärungsdienstes (DA) zeigt auf der Frontseite eine Karikatur, die mit Anspielung auf die Gesetzestafeln von Moses eine große Steintafel mit dem Text zeigt: „Gegen erbitterten kirchlichen Widerstand wurden durchgesetzt: Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Rechtsstaat, Frauenemanzipation, Aufhebung der Sklaverei, Folterverbot, Abschaffung der Todesstrafe, Freiheit der Kunst, Abschaffung der Prügelstrafe, Tierrechte“, und davor ein erboster Papst, der ruft „Ok, ok! Aber das Patentrecht für die Nächstenliebe liegt immer noch bei uns!“ Wir würden ihn nur zu gern beim Wort nehmen, damit nicht auch die Selbstbestimmung über den eigenen Tod in Deutschland nur gegen den erbitterten Widerstand der Kirchen nach weiteren langen Jahren des Kampfes der Tafel der Errungenschaften hinzugefügt werden kann. >@5?<@9; wird dieses Grundrecht vor allem von den Unionsparteien am heftigsten bekämpft. Zahlreiche Abgeordnete der CDU/CSU wollen Haftstrafen für geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid im Strafrecht einführen, obwohl ein juristisch nachgewiesener Straftatbestand bereits jetzt geahndet wird; dazu bedarf es keines neuen Gesetzes. Damit würden nicht nur Vereine und Einzelpersonen, sondern auch Ärzte, die mehrmals solche Sterbehilfe durchführen, mit Gefängnis bestraft. Nicht bestraft werden sollten nach diesen Plänen aber enge Angehörige, Nahestehende, die einmalig einem Familienmitglied bei der Selbsttötung helfen. Man stelle sich diese Situation und ihre Auswirkungen vor! Man will also schwerstkranke Sterbewillige dem gutgemeinten, aber hilflosen Dilettantismus einer erschöpften Familie ohne Zugang zu geeigneten Medikamenten aussetzen, anstatt speziell ausgebildete, streng kontrollierte Ärzte mit dieser Aufgabe zu betrauen, wie das in mehreren europäischen Ländern und Bundesstaaten der USA schon seit 2002 geschieht. "?=@7>:@?5/38@=<5@:?=;@2,, hilfswilligen, kompetenten Ärzten über die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer jede Hilfe verboten. Solches Tun sei mit der ärztlichen Standesethik nicht vereinbar. Dabei ist es sicher nicht unethischer, einem schwerst leidenden Menschen auf seinen dringenden Wunsch zu einem friedlichen, .-( 0",#%.' Liebe Mitglieder, liebe Leser, menschenwürdigen Tod zu verhelfen, als ihn gegen seinen Willen möglichst lange daran zu hindern. Selbstverständlich ist kein Arzt zu dieser Hilfe verpflichtet. Aber er soll seine Hilfe nicht versagen müssen aus Angst vor standesrechtlichen Sanktionen oder vor strafrechtlicher Verfolgung und gesellschaftlicher Ächtung. Palliativmedizin, der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit, terminale Sedierung, passive Sterbehilfe, Freitodhilfe und die ärztliche Hilfe dazu schließen sich ja gegenseitig nicht aus, sondern sollten, wie in anderen Ländern, je nach der persönlichen Situation des Schwerkranken angeboten werden. &=?@)?57+;=/> auf das alleinige Angebot palliativer Begleitung und Schmerzbehandlung kurz vor dem Tod zeugt jedoch von einer unangemessenen, unzulässigen Bevormundung entscheidungsfähiger, erwachsener, lebenserfahrener Menschen, die ohne Schuldzuweisungen durch den Staat, die Religionen oder die Bundesärztekammer ihren Leidens- und Sterbeprozess eigenverantwortlich und guten Gewissens abzukürzen wünschen. Sie daran hindern zu wollen, stellt in unserer Demokratie mit klarer Trennung von Kirche und Staat einen unzulässigen Eingriff in das Freiheitsrecht des nicht nur vor Wahlen „mündigen Bürgers“ dar. &=?@ .?/<:;?8?>5?@ !.:;=117>6 über ein mögliches Verbotsgesetz steht nach wie vor im Mittelpunkt unserer Aktivitäten. Mehr dazu auf den Seiten 6-8. Interessant ist auch der Blick nach Kanada (S. 9) und auf S. 32. Dort lesen Sie einen Auszug aus dem neuen Buch des Arztes Michael de Ridder, der für mehr Menschlichkeit in der Medizin plädiert. Schöne Osterfeiertage und viel Freude bei der Lektüre wünscht Ihnen, Ihre Elke Baezner Präsidentin der DGHS e. V. (719>?:@?.?>@@(719>?:@-;?<.?>@2,2@ POLITIK "<AAC:B?C&B=B>07B4B?C(B6;>==@6;B?;B@> 2/?C?0>BC=6;<22BA @>C:B3C!;B3<C)>B?4B;@82BC;<>C=@6;C:B?C.B9>=6;BC'9A:B=><7C+@B8C+5?7BA533BA-C56;C8==>CB@AC*5A*?B>B?C&B1 =B>0B=1!B>C<92C=@6;C$<?>BA-C.B?CB@>%8<AC:B?C=6;$<?01?5>BAC"5<8@>@5AC;A7>-C.B=;<84C85;A>CB@AC+B?>@B2BA:B?C'8@6* @AC:@BC4@=8<A7C+5?8@B7BA:BAC5=@>@5A=%<%@B?BC:@BC093B@=>C2?<*>@5A=/4B?7?B@2BA:CBA>=><A:BAC$<?BA-C gen trägt ein Gesetzentwurf Rechnung, den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe angekündigt hat. ährend Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nicht müde wird, zu betonen, er wolle ein Verbot jeglicher gewerbsmäßigen und organisierten Hilfe zur Selbsttötung im Strafgesetz durchsetzen, wofür er eine Mehrheit der Bundestagsabgeordneten bereits hinter sich glaubt, gibt es auch andere Stimmen. Eine fraktionsübergreifende Gruppe um Dr. Carola Reimann (SPD) schlägt eine zivilrechtliche Lösung vor, Renate Künast spricht sich gegen ein Vereinsverbot aus. Eine kleine Gruppe um die Juristin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) und Dr. Petra Sitte (Die Linke) betont, dass es keinen Grund gebe, Sterbehilfe-Vereine zu verbieten. Leicht sei es aber nicht gewesen, in den Reihen der Bundestagsabgeordneten dafür Mitstreiter zu finden, erzählte die Rechtsausschuss-Vorsitzende am Rande einer DGHS-Veranstaltung am 2. Februar, bei der sie auf dem Podium mitdiskutierte (vgl. S. 6 ff.). Für die Beibehaltung der jetzigen Rechtslage und einer allenfalls zu erfolgenden Präzisierung des geltenden Rechts tritt die DGHS gemeinsam mit ihren Bündnis-Partnern ein. @ACB?45>C$/?:BC:@BC !<49@=@B?9A7C+B?7?B?A In dem Künast-Positionspapier heißt es: „Wir setzen uns dafür ein, die von Angehörigen, Nahestehenden, Ärzten und Sterbehilfevereinen geleistete Beihilfe zum Freitod weiterhin straflos zu lassen.“ Im weiteren Textverlauf wird von den Erstunterzeichnern argumentiert: „Die Beihilfe zum Freitod (teilweise) verbieten zu wollen, ist unserer Meinung nach der falsche Ansatz. Ein Verbot ,93<AB=CB4BACC,93<AB=C)>B?4BAC#1# ?0>8@6;BC,@82BC9A>B?C 928<7BAC:BA*4<? (BA<>BC "/A<=>C @>78@B:C :B?C &?/1 ABAC9A:C5?=@>0BA:BC:B=C'9A:B=1 ><7=1(B6;>=<9==6;9==B=C =%?@6;> =@6;C2/?CB@ABC'B@4B;<8>9A7C:B?C B>1 0@7BAC(B6;>=8<7BC<9=-C nimmt übrigens Menschen, die sich in großen Nöten befinden, die Chance, ein ergebnisoffenes Gespräch zu führen. Die Tabuisierung würde noch vergrößert, aber nicht die Prävention.“ Deshalb kommt die Gruppe zu dem Fazit: „Wir meinen, es soll bei dieser Rechtslage bleiben, wonach Vereine und Ärzte nach dem Strafrecht Beihilfe zum selbstbestimmten Freitod leisten dürfen. Es gibt keine sachlichen Gründe, zwischen der Beihilfe von Verwandten, Angehörigen, behandelnden Ärzten und der Beihilfe durch Vereine zu differenzieren. Sinnvoll kann jedoch eine klarere Regelung über das Beratungsverfahren bei Sterbehilfevereinen sein.“ Einig sind sich alle Gruppen, dass die Palliativ- und Hospizversorgung besser ausgebaut werden sollte. Diesem Anlie- Eine weitere Initiative um die Abgeordneten Dr. Carola Reimann (SPD), Peter Hintze (CDU) u. a. ist zwar nach jüngsten Äußerungen bereit, ein Verbot von Sterbehilfe-Vereinen mitzutragen, legte aber zugleich einen Regelungsvorschlag vor, der für das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gedacht ist. Eine solche mögliche Regelung solle Ärzten Rechtssicherheit bieten und das vom Deutschen Ärztetag im Jahr 2011 ausgesprochene berufsrechtliche Verbot zur Suizidassistenz aushebeln. Dies klingt auf den ersten Blick gut, hat aber aus Sicht der DGHS den Nachteil, dass aus Juristen-Logik die bislang nicht verbotene Suizidassistenz erstmals grundsätzlich verboten werden muss, um dann in einem zweiten Schritt Ausnahmetatbestände für Ärzte zu schaffen. Das würde Laienhelfer möglicherweise kriminalisieren. Zudem ist eine Einschränkung auf Fälle von irreversibel zum Tode führenden Erkrankungen vorgesehen. Jede Form von Hilfe bei einem Bilanzsuizid von multimorbid Erkrankten wäre somit nicht möglich. Die Position der Bundestagsabgeordneten Peter Hintze (CDU), Dr. Carola Reimann (SPD), Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach (SPD), Burkhard Lischka (SPD), Katherina Reiche (CDU) und Dagmar Wöhrl (CSU) war im November vorigen Jahres auf einer Presse-Konferenz vorgestellt worden. Darin hieß es: „Wir halten es für einen Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn aus dem (BA<>BC"/A<=>C'C.@BC&?/1 ABAC9A:C.?-CB>?<C)@>>BC.@B @A*BC ;@B?C4B@CB@AB?C.&,)1 B?<A=><8>9A7C =@A:C=@6;C4B@3C !;B3<C?B@>5:;@82BCB@A@7-C che Diagnose von einem anderen Arzt bestätigt wurde (Vier-Augen-Prinzip).“ Auch in diesem Papier wird der Wunsch nach Suizidprävention betont. ,B82BAC<96;C)@BC+5?C?>C3@>C NEU ERSCHIENEN Schutz menschlichen Lebens ein staatlicher Zwang zum Leiden wird. (…) Wir wollen Rechtssicherheit für Ärzte und lehnen eine weitergehende Regulierung ärztlichen Handelns mit den Mitteln des Strafrechts ab. (…) Wir halten eine zivilrechtliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch im Umfeld der Patientenverfügungen unter dem Gesichtspunkt der Selbstbestimmung für den richtigen Weg. Eine solche Regelung sollte es voll- jährigen und einsichtsfähigen Menschen ermöglichen, die freiwillige Hilfe eines Arztes bei der selbst vollzogenen Lebensbeendigung in Anspruch zu nehmen, wenn feststeht, dass eine unheilbare Erkrankung unumkehrbar zum Tod führt, der Patient objektiv schwer leidet, eine umfassende Beratung des Patienten bezüglich anderer, insbesondere palliativer Behandlungsmöglichkeiten stattgefunden hat und die ärztli- Und so geht es weiter im Bundestag: Im Juni 2015 wird das Gesetz zur Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung vorgestellt, eine Entscheidung zur Suizidhilfe ist für spätestens Herbst angekündigt. Da immer noch viele Parlamentarier unentschlossen sind, lohnt es sich für Sie als DGHS-Mitglied, in Ihrer jeweiligen Stadt oder Region den Abgeordneten auf dieses Thema anzusprechen. Machen Sie ihm klar, dass eine Verschärfung des Strafrechts die Betroffenen weiterhin zum „Sterbetourismus“ in die Schweiz oder gar in die Illegalität treiben würde. Helfen auch Sie mit, eine strafgesetzliche Verschärfung zu verhindern. Wega Wetzel Die fünf Positionspapiere finden Sie im vollen Wortlaut auf www.dghs.de/wissen, Stichwort „Wichtige Gesetze“. Broschüre zur Tagung B@ACA:BC7B;?>C3@? (Oktober 2014) Das geplante strafgesetzliche Verbot der Beihilfe zum Suizid verhindern! Konfer enz 11 Nun ist sie endlich da: die Broschüre zur Konferenz „Mein Ende gehört mir. Fragen und Antworten zur Sterbehilfe“. Am 11. Oktober vergangenen Jahres fand an der Technischen Universität Berlin die Tagung mit dem Strafrechtler und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der DGHS, Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, dem Ethiker und Arzt Dr. med. Meinolfus W. Strätling, dem Pflegerechts-Spezialisten Prof. Robert Roßbruch und dem Arzt, Sterbehelfer und Autor Uwe-Christian Arnold statt. Sie diskutierten mit der Führung von sieben humanistischen Verbänden darüber, wie ein strafgesetzliches Verbot der Suizidhilfe verhindert werden könnte und was sich argumentativ dagegen halten ließe. Einen Tag zuvor hatte es die Pressekonferenz zu der bundesweit für Furore sor- genden Kampagne „Letzte Hilfe“ der Giordano-Bruno-Stiftung, dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und der DGHS gegeben. . Oktobe Mein E nde ge Fragen hört m und Ant worte ir! Statem r 2014 n zur S terbehilf e ents vo n Strafre Pflege chtlern rechts , Ethike -Spezia an der rn, listen un Techni d Ärzten schen Univers ität Be rlin Mit Unt erstützung des Bündni DFW sses für Selbstbes timmung am Leb ensend e Mein Weg . Mein W ille. Die Broschüre enthält die Kurzfassung der vier Impulsreferate sowie ein Vorwort von DGHS-Präsidentin Elke Baezner. Interessiert? Wenn Sie der Geschäftsstelle einen mit 1,45 € frankierten Rückumschlag (mind. A 5) zusenden, schicken wir Ihnen die 28-seitige Broschüre gerne kostenfrei zu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ehr als 70 prominente Unterstützer hat die Fotografin Evelin Frerk mittlerweile für die Kampagne „Letzte Hilfe“ mit geschlossenen Augen fotografieren können. Auch luden Hunderte ein Selfie auf der Kampagnen-Website www.letzte-hilfe.de hoch. Dass die Kampagne, getragen von DGHS, GiordanoBruno-Stiftung (gbs) und Internationalem Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) den Finger auf die Wunde legt, beweisen auch die vielen ()164'DAE@GFCEF *=3GH"BG8FGDH EACH9GEHG@EGF4 &F5DB;GFH;G5DB;CGD @GFFHG0H?EGDH :ECH/G@B3CG>DGF $<FHDG>CGDAHC$2H 1>:BFGAH,G9GFHH1>:BFGAH6CGD9GFH.#!%4. Spenden, die uns dazu erreichten. Vielen herzlichen Dank! Damit konnten wir die Ausgaben für die Plakate, die werbewirksam eingesetzten PR-Autos und öffentlichen Veranstaltungen finanzieren, welche bei den Bundestagspolitikern und der Presse eine erkennbare Wirkung gezeigt haben. Auch diesem Heft liegen wieder Überweisungsträger bei, die ausschließlich für die Kampagne „Letzte Hilfe“ Geld einwerben. B?DGA46CBDCH:ECH)ACGFH B>AH@G:H&>A=BF@H Nach einem arbeitsintensiven Herbst und einer kurzen Verschnaufpause in der Weihnachtszeit starteten wir das Jahr mit einer prominent und international besetzten Podiums-Diskussion, die „Praktische Erfahrungen aus dem Ausland“ aufzeigen sollte. Zuletzt gab es nur noch Stehplätze. Mehr als 200 Interessierte waren gekommen und nahmen viele Denkanstöße und Informationen )&"*+!$*+'+& )&"*+&)#*(+( +BDE3BC>DEACH)GD?BD@H1B@GDGDH8GE7?FGCGH>FAGDHECG=9E=@2 /GFBCGH+ FBACH=@EGDCH5 D "GE9G?B=C>F;H@GDHGC8E;GF /G7?CA=B;G Der Seitenhieb auf die Regierungsparteien blieb nicht aus: „Die CDU hat sich in den Koalitionsverhandlungen trickreich ausbedungen, dass ein solches Vereinsverbot fraktionsübergreifend angegangen werden soll. Da hat sich die SPD über den Tisch ziehen lassen.“ Gemeinsam mit ihrem Parteifreund Kai Gehring und der Linken-Abgeordneten Dr. Petra Sitte, die ebenfalls anwesend war, plädiert Künast in ihrem Positionspapier dafür, dass das Strafgesetz so bleiben )&"* &)+(*)($&* mit. Auf Einladung von DGHS, Giordano-Bruno-Stiftung und IBKA, die im Herbst 2014 die Pro-Sterbehilfe-Kampagne „Letzte Hilfe“ gestartet hatten, sprachen neben dem Berliner Arzt UweChristian Arnold noch Bernhard Sutter, Geschäftsführer der Schweizer Sterbehilfegesellschaft „Exit Deutsche Schweiz“, und der niederländische Arzt Dr. med. Aycke Smook, der auch Präsident der Dachorganisation „Right-toDie-Europe“ ist, über die langjährigen Erfahrungen mit dem assistierten Suizid in ihren Ländern. DGHS-Präsidentin Elke Baezner hatte anfangs die anwesenden Bundestagsabgeordneten und Referenten aus Abgeordnetenbüros begrüßt und sie gebeten, ihre gewonnenen Eindrücke im Parlament weiterzugeben. Doch zunächst erläuterte die GrünenPolitikerin Renate Künast, Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, ihr Positionspapier zu diesem Thema. Vor dem Hintergrund des Wunsches der CDU/CSU-Mehrheit, organisierte Formen von Suizidbegleitungen zu verbieten, betonte sie, die bestehende Rechtslage im Strafrecht sollte nicht verändert werden. Mit einer Pflicht zur ergebnisoffenen Beratung und einer zu schaffenden Dokumentationspflicht bei Anfragen von Suizidwilligen könne man bereits viel tun, um Intransparenz und Gewinnstreben entgegenzuwirken. Sie wehrt sich dagegen, dass auch Ärzte von einem Verbotsgesetz betroffen sein könnten. "GDF?BD@H6>CCGDH67?-GE8H>F@H(D2H:G@2H&73GH6:<<3HEG@GD=BF@G0H$2H=E20H@EA4 3>CEGDCGFH:ECH(D2HE7?BG=H67?:E@C46B=<:<F0H/GFBCGH+ FBACH>F@H-G4?DEA4 CEBFH&DF<=@HFE7?CHE:H"E=@2H soll, wie es jetzt ist. Dr. Smook erzählte, dass es in den Niederlanden 30 Jahre gedauert habe, bis endlich im Jahr 2002 ein Sterbehilfe-Gesetz vom dortigen Parlament verabschiedet wurde. Der Druck auf die Politik sei von den Ärzten gekommen, denen es um Rechtssicherheit im Umgang mit terminal erkrankten Menschen ging. Seitdem sind der assistierte Suizid und auch die „Tötung auf Verlangen“ in gut begründeten Ausnahmefällen und unter Einhaltung definierter Sorgfaltskriterien nicht strafbar. 6<HAEF@H@EGH*D5B?D>F;GFH B>AH@GDH67?-GE8 In der Schweiz haben die dortigen Sterbehilfe-Organisationen hohen Zulauf und sind seit Jahren gesellschaftlich akzeptiert. Woran dies liegt, erläuterte Bernhard Sutter, Geschäftsführer von „Exit Deutsche Schweiz“. Die Medizin sei heutzutage viel besser geworden, die Bevölkerung werde immer älter und es gebe einen gesellschaftlichen Wandel. Menschen, die zeitlebens selbstbestimmt gelebt haben, wollen sich die Art ihres Sterbens nicht mehr aus der Hand nehmen lassen. Sutter betonte, dass die 35 ehrenamtlichen Freitodbegleiterinnen von „Exit Deutsche Schweiz“ eine einjährige Ausbildung durchlaufen und nicht honoriert werden. Diese Frauen überbringen dem Patienten das tödlich wirkende Medikament erst dann, wenn ein Arzt den Befund akzeptiert und das Mittel rezeptiert hat. Die meisten Frei1>:BFGAH,G9GFHH1>:BFGAH6CGD9GFH.#!%4.HHHH todbegleitungen erfolgen bei „Exit“ aufgrund von Krebserkrankungen, zu einem Drittel aber auch, wenn durch das Vorliegen mehrerer nicht tödlicher Erkrankungen ein hohes subjektiv empfundenes Leiden vorliegt. Uwe-Christian Arnold, der als ärztlicher Sterbehelfer in Deutschland agiert, stellte die Situation im US-Staat Oregon vor, der bereits seit 1997 eine Regelung hat, die weitere amerikanische Bundesstaaten inzwischen übernommen haben. Dort muss der Patient urteilsfähig sein, wiederholt seinen Entschluss zum Suizid bekräftigt und eine prognostizierte Lebensdauer von unter sechs Monaten haben. Er persönlich erlebe bei seinen Gesprächen mit Schwerstkranken, dass zwei Drittel eher prophylaktisch geführt werden und nicht unmittelbar zu einer Freitodbegleitung führen. Als Arzt bewegt er sich im legalen Rahmen, solange der Sterbewillige die Tatherrschaft über den eingeleiteten Suizid behält und den anwesenden Arzt ausdrücklich und am besten schriftlich von jedweder nachträglichen Hilfspflicht entbunden hat. Aus dem Publikum kamen zahlreiche Wortbeiträge, so von der Witwe eines Chorea-Huntington-Patienten, der sich vom Hochhaus gestürzt hatte, um die Endphase seiner Erkrankung nicht mehr erleben zu müssen. Gefragt wurde auch nach Einfluss-Möglichkeiten, den Bundestag von seinem möglicherweise kommenden Gesetz zum Verbot von Sterbehilfeorganisationen und wiederholt tätigen Ärzten abzuhalten. In ähnlicher Besetzung gab es Ende Februar auch in Düsseldorf eine Podiums-Diskussion (siehe: Aus den Regionen, S. 23 ff.). BAH@BAHB?DH.#!%H9DEF;C Die große Mehrheit von CDU/CSUAbgeordneten deutet auf eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Verbotsgesetz in diesem Jahr noch beschlossen werden könnte. Bevölkerungsumfragen und alle bislang dazu vorliegenden Online-Petitionen fordern allerdings ein Recht auf Letzte Hilfe durch einen Arzt oder eine Organisation. Ob dies die Volksvertreter in den noch ausstehenden Gesetzes-Texten und Debatten berücksichtigen, bleibt zu hoffen. Die DGHS wird deshalb in Zusammen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arbeit mit den anderen im „Bündnis für Selbstbestimmung bis zum Lebensende“ engagierten Organisationen weitere Informationsveranstaltungen und Aktionen durchführen. Zunächst steht eine Podiums-Diskussion am Dienstagabend, 21. April 2015, 18 bis 20 Uhr in Berlin, mit führenden deutschen Strafrechtlern auf der Agenda (s. Veranstaltungskalender). Auf dem jährlich stattfinden Deutschen Ärztetag, der dieses Jahr vom 12. bis 15. Mai 2015 in Frankfurt am Main abgehalten wird, sollte die Rolle des Arz- tes bei einer gewünschten Suizidhilfe eines der Themen sein. Am Abend des 3. Juni bietet der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) eine Diskussionsveranstaltung in Berlin zum Thema organisierte Sterbehilfe an. Wega Wetzel **/*HH*/ JURISTISCHE ERLÄUTERUNGEN +BFB@BHB>5H@G:HG;H8>:HD8C=E7? 9G;=GECGCGFH6>E8E@ (++* ('*+(&('*'($$(+)'*"+%*('&)*+!&+)'+'+#* ))"%*(*+($%% #!%)"()! VON RECHTSANWALT DR. JUR. OLIVER KAUTZ ( er oberste kanadische Gerichtshof (Supreme Court) hat in einer bahnbrechenden, detailliert begründeten Entscheidung am 6. Februar 2015 entschieden, dass das gesetzliche Verbot des ärztlich assistierten Suizids die Grundrechte der kanadischen Bürger in einer Weise verletzt, die mit elementaren Verfassungsgrundsätzen nicht übereinstimmt. Der Gesetzgeber muss daher binnen zwölf Monaten eine Regelung schaffen, die für bestimmte Fälle die Abgabe von Medikamenten an Sterbewillige vorsieht. Ausgangspunkt für die Entscheidung des kanadischen Supreme Court waren mehrere Klagen, die bemängelt haben, dass die strengen Regelungen im kanadischen Strafgesetzbuch die verfassungsmäßigen Rechte der Sterbewilligen verletzen. Es wurde dabei nicht geltend gemacht, dass der Arzt die Selbsttötung durchführen muss, sondern dieser soll lediglich das todbringende Medikament zur Verfügung stellen. Dieser Argumentation hat sich der Supreme Court angeschlossen. Das Verbot des ärztlich begleiteten Suizids und die hieraus resultierende Strafbarkeit sind damit gegenstandlos. Der Gesetzgeber muss binnen zwölf Monaten Regelungen schaffen, die mit den in der Gerichtsentscheidung eingestellten Verfassungsparametern übereinstimmen. Die kanadische Verfassung enthält zwar eine Regelung, mit der Gerichtsentscheidungen zeitweise außer Kraft gesetzt werden können („notwithstanding clause“). Justizminister Peter MacKay hat aber bereits angekündigt, dass von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht werden soll. )D>F@=B;GF In Kanada sind der Suizid und Suizidversuch seit 1972 nicht mehr strafbar. Das kanadische Strafgesetzbuch enthält aber bis heute keine eigenen Vorschriften über die aktive oder passive Sterbehilfe. Für die rechtliche Beurteilung sind daher die allgemeinen Tötungstatbestände maßgebend. Wer aktiv einem Suizidenten durch Rat, Anstiftung oder Hilfe beisteht, macht sich bisher des (versuchten) Todschlags strafbar, unabhängig davon, ob der Suizid zur Ausführung gelangt oder nicht. Zudem ist ausdrücklich geregelt, dass eine Einwilligung in die Tötung den Täter nicht entlastet. Die Tatsache, dass der Täter aus Mitleid gehandelt hat, kann nur Bedeutung für die Strafzumessung haben. Alle Bemühungen, diesen unbefriedigenden Zustand zu ändern und das Selbstbestimmungsrecht Sterbewilliger angemessener zu respektieren, sind bisher gescheitert. Bereits in den Jahren 2005 und 2009 hatten Abgeordnete Gesetzesvorschläge in das Parlament eingebracht, die die Sterbehilfe in begrenztem Umfang ermöglichen sollten. Beide Gesetzesinitiativen wurden vom Bloc Québécois unterstützt, sind aber gescheitert. Die kanadische Provinz Quebec hat schließlich mit großer Mehrheit im Juni 2014 das Gesetz zur „Medizinischen Hilfe beim Sterben“ auf den Weg gebracht. Der Begriff Sterbehilfe wird in dem Gesetzestext vermieden. Stattdessen heißt es „palliative sedation“ (palliative Sedierung) und „medical aid in dying“ (medizinische Hilfe beim Sterben). Das Gesetz in Quebec geht davon aus, dass Sterbehilfe als palliative Behandlung am Lebensende einzuordnen und damit Bestandteil der Gesundheitsvorsorge sei. Es ist bisher ungeklärt, wie diese Regelungen mit dem kanadischen Strafgesetzbuch in Einklang zu bringen sind: Gesundheitsvorsorge und Straf- recht können Sachverhalte nicht in unterschiedlicher Weise auslegen und beurteilen. Die Entscheidung des Supreme Court wird auch insoweit nicht ohne Bedeutung bleiben. Im März 2014 wurden im kanadischen Unterhaus ein Gesetzesvorschlag und im Dezember 2014 ein solcher im Senat eingebracht. Beide streben erneut die gesetzliche Regelung des ärztlich begleiteten Suizids an. Da Neuwahlen im Jahr 2016 anstehen, war bisher unklar, ob diese Gesetzesinitiativen noch in der laufenden Legislaturperiode bearbeitet werden können. Da der Gesetzgeber nun handeln muss, werden den Vorschlägen gute Chancen eingeräumt, als Grundlage für eine gesetzliche Regelung zu dienen. &3CE$GH6CGD9G?E=5GH 9=GE9CH$GD9<CGF Der Supreme Court hat entgegen anderslautender Berichte keine aktive Sterbehilfe (wie z. B. in Belgien oder den Niederlanden) ermöglicht: Die Verfassungsrichter verlangen ausschließlich eine Hilfe etwa in Form der Abgabe von Medikamenten. In der Gerichtsentscheidung wird auch klargestellt, dass kein Arzt zu einer entsprechenden Verschreibung oder Hilfeleistungen verpflichtet werden kann. Wer aus religiösen, ethischen oder ärztlichen Gründen dem Suizidwilligen nicht beistehen möchte, muss dies auch nicht. Das Gericht hat einschränkend dargelegt, dass die zu schaffende Regelung sich einerseits nur an einen geschäftsfähigen, erwachsenden Menschen, der mit der Selbsttötung einverstanden ist, wendet, und andererseits der Betroffene schwer und unheilbar erkrankt sein muss, so dass anhaltende Leiden verursacht werden. 1>:BFGAH,G9GFHH1>:BFGAH6CGD9GFH.#!%4.HHHH GASTBEITRAG !34,5342*(+5'534*2(51 VON DR. MANFRED V. LEWINSKI n einer auf den ersten Blick beeindruckenden Orientierungsdebatte über Sterbehilfe am 13.11.2014 haben mehr als vierzig Bundestagsabgeordnete ihre persönliche Position zu Suizid und Sterbehilfe dargelegt – Probleme, die fast alle mit großem Unbehagen erfüllten. In vielen, von Beifallsbekundungen des gesamten Plenums begleiteten Redebeiträgen wurden Palliativmedizin und Hospizarbeit als die entscheidenden und deshalb gebotenen Mittel herausgestellt, um der Probleme Herr zu werden. Richtig daran ist, dass damit das Leben schmerzgequälter Menschen erträglicher gemacht beziehungsweise ihnen die Angst vor Leiden genommen werden kann. Deshalb ist deren Ausbau notwendig. Er geht jedoch an der Lösung des Suizidproblems weitgehend vorbei, denn die Suizidmotive liegen überwiegend auf ganz anderen, teils ausdrücklich nicht einbezogenen Ebenen: # &.'-35045(5344&.'-3504/52(534"# " So etwa an den Wünschen, aus dem Leben scheiden zu können, weil, beispielsweise durch einen schweren Schlaganfall, die Kontrolle über den eigenen Körper verloren geht. Weil sich der Geist im Zuge einer heraufziehenden Demenz zu verwirren droht. Weil es bei aller pflegerischen Routine unerträglich einsam um einen geworden ist. Weil in hohem Alter die dem Leben Sinn und Halt gebenden Interessen und Ziele in sich zusammensacken und das Leben am Ende ausfranst. Und auch, ja, weil sie mit ihrer eigenen Hinfälligkeit Mitmenschen, insbesondere ihre nächsten Angehörigen, nicht belasten wollen, sondern vor dem Hintergrund vieler gelebter Jahrzehnte, die sie selbst hatten, und angesichts eines nun erodierenden Lebens sich selbst gern zugunsten derjenigen zurücknehmen würden, die wesentliche Teile ihres Lebens noch vor sich haben. Gäbe es all diese Beweggründe nicht, müssten die ebenfalls in vielen Redebeiträgen betonten Ausbauerfolge von Palliativmedizin und Hospizwesen die Suizidrate in Deutschland merklich gesenkt haben. Das ist jedoch nicht der Fall! 5)/4504+5//53,+1%)4 (52)-./4.'4,154+51,53,53 530%)53 Die Abgeordneten, die unbeeindruckt davon im Ausbau von palliativer und sonst auffangender Versorgung die Lösung der Probleme sehen, geraten in ein noch anderes Dilemma: Weil beide bisher noch weit davon entfernt sind, flächendeckend gewährleistet werden zu können, müssen die damit auf noch unabsehbare Zeit unversorgt ihrem Ende entgegen Gehenden sehen, wie sie damit zurechtkommen, ohne ihrem hinfällig werdenden Leben auf eine ihre Selbstachtung wahrende, sichere, sanfte und für ihre Mitmenschen einigermaßen er- &51++*05241,5202.%)4 ,524!($5*2,35/53 Neben Abgeordneten, die den Möglichkeiten, einem unerträglich werdenden Leben selbst ein Ende setzen zu können, noch engere Grenzen setzen möchten als bisher, gibt es auch solche, die Sterbewillige in ihrer letzten existenziellen Entscheidung nicht bevormunden und sie sowie ihre Angehörigen nicht daran hindern wollen, einen Weg selbstbestimmten Sterbens in Würde zu finden. Sie verwickeln sich allerdings in einen heillosen Widerspruch, wenn sie den Vollzug eines Sterbewunsches davon abhängig machen wollen, dass ein Arzt oder mehrere Ärzte ihn (teils nach bestimmten rechtlichen Vorgaben) als vertretbar ansehen und begleiten. Damit wird die dem Einzelnen zukommende Vollziehbarkeit seines Sterbewunsches in Wahrheit von der Entscheidung und Mitwirkungsbereitschaft anderer abhängig gemacht. Die Folge ist nicht nur, dass in dieser Richtung angesprochene Ärzte eine Suizidbeihilfe ablehnen können, was ihnen unbedingt zugebilligt werden muss. Es kann und wird vor allem unweigerlich dazu führen, dass nicht allein fachliche Einschätzungen der Ärzte sehr unterschiedlich ausfallen können, sondern dass ihre Beurteilung – und zwar unkontrollierbar – auch von ihrem jeweiligen weltanschaulichen Vorverständnis eingefärbt sein wird. Soweit Sterbewillige und ihre Angehörigen drüber hinaus erklärtermaßen trägliche Weise ein Ende setzen zu können. Diese Abgeordneten müssen sich deshalb fragen lassen: Geht es hier am Ende nicht eher um das eigene Wohlbefinden und das der der übrigen Gesellschaft als um das der leidenden Menschen? Verschafft sich da nicht die Politik mit erschwerenden Regelungen zum Suizid jeden ihr passenden Aufschub, ihr Problem oder das, was sie dafür hält, auf Kosten von vielen, heute und morgen Sterbewilligen nach Kassenlage zu lösen? Würde nicht vielmehr ihr erklärtes Anliegen, Suizidwünsche durch flächendeckende palliative Versorgung entbehrlich zu machen, durch eine Liberalisierung der bisherigen restriktiven Praxis gegenüber Suiziden und Sterbehilfe erst zu einem echten Prüfstein für die Ernsthaftigkeit und Tragfähigkeit dieser Absichten? !./*2424-325,4*34513014254-24"#"4*34& 2 01,53/134+5 -53524'1/4,5'4!2/).2 *50/+52 25104-.0$551%)35/4*2,53 nicht gehindert werden sollen, einen Weg selbstbestimmten Sterbens in Würde zu finden, ist dies ein nicht eben aufrichtiges Zugeständnis angesichts der Tatsache, dass ihnen ein Zugang zu einem sicheren, sanften und für die Mitmenschen einigermaßen erträglichen Mittel durch vom Gesetzgeber selbst aufgerichtete Hürden des Arznei- und Betäubungsmittelrechtes verlegt ist. &+1%)5413)-+/0+*054 !(0-$534,524*+1/152 Wer, wie der Autor, versucht hat, die an der Orientierungsdebatte beteiligten Abgeordneten – und zwar jeden einzeln persönlich – auf diese und jeweils weitere Widersprüche und Ungereimtheiten aufmerksam zu machen und demgegenüber konstruktive Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen, muss feststellen, dass die meisten von ihnen darauf überhaupt nicht reagieren. Ein kleinerer Teil bedankt sich immerhin höflich, ohne sich aber erkennbar inhaltlich damit auseinanderzusetzen. In Einzelfällen wird allenfalls der eigene Standpunkt noch einmal wiederholt. 2153/152.3$0,5(-//54 .245134!.0/-.0%)4 *2$5-00/524513.3$53 Damit entsteht der Eindruck, dass die Orientierungsdebatte wohl lediglich ein Austausch weitestgehend fester, vorgefasster Meinungen war. Nachdem sich das Parlament darauf verständigt hat, im weiteren Verfahren über eine gesetzliche Regelung in dieser Sache keine Fraktionsdisziplin einzufordern, werden die Abgeordneten dazu neigen, ihre jeweilige Meinung unhinterfragt weiter zu vertreten, gestützt auf ihr verfassungsmäßig verbürgtes Recht nach Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz, an Aufträge nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen zu sein. Das ist allerdings nur die eine Seite ihres Mandats. Nach Art. 38 GG sind sie zugleich Vertreter des ganzen Volkes. Damit sind sie in ihrer konkreten gesetzgeberischen Arbeit in besonderer Weise auch darauf verpflichtet, den verfassungsmäßigen Grundrechten der einzelnen Bürger als Spielregeln unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens Geltung zu verschaffen – hier insbesondere den Art. 4 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG – und damit auch denjenigen gerecht zu werden, die ihre jeweils persönlichen Wertmaßstäbe nicht teilen. Das sind gerade in der Frage von Suizid und Sterbehilfe, wie jeder weiß, nicht wenige. Auch ihnen muss es möglich sein, ihren Überzeugungen folgend zu leben – und zu sterben! Die Abgeordneten befinden sich damit zweifellos in einer problematischen Situation. Man darf gespannt sein, wie sehr sie sich dessen bewusst sein werden, und wie ihnen dann der für sie schwierige „Spagat“ gelingt. &.'-35045(5344&.'-3504/52(534"# "4 ## GUT ZU WISSEN 36<9;4156)6;(,9;*7</<;:7156; och es findet ein Wandel statt. Mit den heute 70-Jährigen wird eine Generation alt, die in den Sechzigern jung war, die die Flower-Power-Zeit miterlebt, die sich Freiräume erkämpft und Individualität ausprobiert hat und die jetzt dabei ist, das Alter als dritte Lebensphase aktiv zu prägen. Ob die Liebe nun frisch entdeckt wird oder ob eine jahrzehntelange Beziehung wieder aufgefrischt werden soll – Gefühle und Emotionen kennen keine Altersgrenze und mit dem Alter müssen auch die Liebe und die Leidenschaft nicht enden. Für ältere Paare verändert sich zwar einiges, aber es bietet sich auch die Chance, die Partnerschaft neu und frei zu gestalten und zu entdecken. Ältere Paare haben andere Probleme als junge, aber einen unschätzbaren Vorteil, denn wer sich nicht unter Leistungsdruck setzen lässt, kann das Liebesleben im Alter oft mehr genießen, da mit den Lebensjahren "& #2.8:<4;*</<:;;#2.8:<4;'6<9/<:;&"& die Erfahrung und die Erlebnisfähigkeit steigen. Viele ältere Paare wissen: Niemals geht sie so ganz – die körperliche Liebe. $889<;,90:<:;759;*</<:;:<2 Wenn die Kinder aus dem Haus sind und der Beruf nicht mehr an erster Stelle steht, beginnen viele Paare ihr Leben neu zu ordnen. Häufig gelingt es nach aufreibenden Jahren, die von Selbstfindung, Unsicherheiten und Alltagsbelastungen geprägt waren, sich wieder in einem milderen Licht zu sehen. Die kleinen Schwächen und Macken des anderen werden gelassener hingenommen und die Vorzüge, die man auf dem langen gemeinsamen Lebensweg kennenlernen durfte, treten in den Vordergrund und werden geschätzt. Das gemeinsame Leben hat zusammengeschweißt, und das nicht nur wegen der freudigen Ereignisse, sondern auch gerade wegen der Tiefen und der Schicksalsschläge, die es gemeinsam zu meistern und zu überwinden galt. Untersuchungen haben ergeben, dass 70 bis 80 Prozent der älteren Befragten mit ihrer Partnerschaft zufrieden sind. Die Männer sogar noch mehr als die Frauen. Den Frauen fehlen häufig der intensive Austausch mit dem Partner und dessen aktive Unterstützung im Alltag. Viele Senioren von heute wissen, wie förderlich und heilsam es sein kann, Konflikten nicht aus dem Weg zu gehen und auch mal über Gefühle zu sprechen. Sie wissen, wie wichtig es ist, sich über gemeinsame Vorstellungen und Wünsche auszutauschen. Sie wissen, wie wertvoll jede Stunde, jeder Tag und jedes Jahr sind, die man gemeinsam erleben darf. 9<::2:-<:;8215;:815; 38:-597-<:;5<: Auf der anderen Seite ist in den vergangenen Jahrzehnten die Zahl der Trennun- *7</<;2:0;'<;7.;36<9;:;0<9;%%<:63715+<76;89;084;38:-<;<76;<7:<;'815<;(,:;$38/,4;,0<9;$, 46894!;9 (7<3<;2915415:7664 889<;08-<-<:;57<;836;<90<:;07<;+9 <93715<;*7</<;)2;(<98/4157<0<:;2:6<9;:3246;,0<9 '158.;)2;/<-98/<:;2:0;+<7:;,96;.<59;089/<9;)2;(<937<9<:!; gen langjähriger Ehen gestiegen. Wer nach 30 Jahren Ehe geht, tut dies, weil er sich nicht mehr verbiegen oder kränken lassen möchte und lebt lieber alleine als unglücklich zu zweit zusammen. Die Zeiten haben sich geändert – dies gilt auch für die Großelterngeneration. Man bleibt nicht mehr einfach nur aus Gewohnheit zusammen, weil es sich so gehört oder weil man zu alt ist, um neu anzufangen. Die Partnerschaft und das Zusammenleben haben einen anderen Stellenwert bekommen, und eine glückliche und zufriedene Beziehung ist für Frauen und Männer gerade im fortgeschrittenen Alter sehr wichtig. Es wagen aber auch immer mehr Frauen und Männer über 60 den Schritt in eine neue Beziehung. Sie ziehen zusammen, trotz der eingefahrenen Gewohnheiten und Eigenarten, die jeder in die Partnerschaft mitbringt. So mancher 70Jährige ist dabei flexibler und kompromissbereiter als ein 30-Jähriger. Sie binden sich und stehen zueinander, auch dann, wenn schwerwiegende Probleme auftreten könnten, wie etwa durch Krankheiten oder Behinderungen. Einige gestalten die Partnerschaft auch unabhängig – jeder bleibt in seiner eigenen Wohnung, es wird aber viel Zeit miteinander verbracht und der Lebensabend gemeinsam genossen. 71567-; 7<3;-<.<7:48.<;<76; BUCH-TIPP Es gibt viele Formen und Modelle, im Alter Liebe und Partnerschaft zu leben. Altersforscher haben herausgefunden, was reifen Paaren hilft, ihren gemeinsamen Alltag glücklich zu gestalten und zu leben. Zufriedenen Paaren ist es wichtig, viel Zeit gemeinsam zu verbringen, viel gemeinsam zu unternehmen und zu entdecken, aber auch ihre Freiräume zu haben, um ihre Individualität zu leben, sich zu vertrauen und sich gegenseitig zu unterstützen. Ohne Zärtlichkeit und lebendige Sexualität können sich viele ältere Men- Jellouschek, Hans: <::;$889<;36<9;<90<: 7<;*7</<;:<2;<:60<1+<:! Herder-Verlag, Freiburg 2012, 2. Aufl., ISBN: 978-3-45106335-0, € 9,99. schen eine innige Beziehung nicht vorstellen. Für eine befriedigende Sexualität gibt es keine Altersgrenze. Doch verändert sich mit zunehmendem Alter die Art und die Häufigkeit der sexuellen Kontakte. Es zeigt sich auch eine Verschiebung vom Geschlechtsverkehr hin zu vermehrt anderen zärtlichen sexuellen Kontakten. Während manche Paare z. B. den Verlust der Erektionsfähigkeit des männlichen Partners als Teil des Älterwerdens akzeptieren und als selbstverständlich ansehen, sind andere unglücklich darüber, auf einen für sie so wichtigen Teil ihres Lebens verzichten zu müssen. Deshalb sollte das Alter allein kein Argument gegen eine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung sein. Jedes Problem hat neben einigen allgemeineren Behandlungsprinzipien spezielle Behandlungsaspekte. Um organische Ursachen für Sexualstörungen auszuschließen, sollte man sich an den Hausarzt, an einen Urologen oder an einen Gynäkologen wenden. Diese können dann eventuell je nach Befund den Patienten oder die Patientin an einen Sexualtherapeuten überweisen. Dieser ist in der Regel ein Psychologe, der sich auf die Behandlung von sexuellen Störungen spezialisiert hat. 974<:;834;58:1<;:26)<: Und wenn es einmal zu Unstimmigkeiten kommt? Wenn sich beide Partner gegenseitig respektieren, tolerant sind und sich vor allem wertschätzen, dann wird eine Auseinandersetzung nicht verletzend. Und auch die nötige Prise Humor bewährt sich sehr gut, um Spannungen zu lösen. Wenn es einem Paar gelingt, eine Krise zu nutzen und sich mit den Schwachpunkten der Partnerschaft auseinanderzusetzen, ohne mit Rückzug oder Verweigerung zu reagieren, können sich neue gemeinsame Räume erschließen. Grundvoraussetzung sind intensive Gespräche, engagiertes Zuhören, aber auch das klare Ausdrücken von eigenen Bedürfnissen und Wünschen. Das Gespräch spielt eine zentrale Rolle in jeder Beziehung, denn ein Paar lebt vom Austausch. Wir unterdrücken viele Bedürfnisse und Gefühle, weil wir uns vielleicht dafür schämen oder weil wir das Gefühl haben, sie dem anderen nicht zumuten zu können. Es ist nie zu spät, in einer Beziehung miteinander neue Wege zu gehen und so die Partnerschaft neu aufleben zu lassen. Auch mit ernsten Problemen wie Krankheit oder Pflegebe- dürftigkeit kommen Partner besser zurecht, wenn sie offen über die neue Situation sprechen, den Alltag entsprechend danach organisieren und die Aufgaben auf mehreren Schultern verteilen. <.<7:48.+<76;834; <415<:+;<:60<1+<: Manchmal sieht es so aus, als ob die in unserer Gesellschaft so stark betonte Individualität und die schnellen Veränderungen dauerhafte Liebe gefährden. Doch dieses Verändern und Wachsen bietet Paaren auch die Chance, die Neugier aufeinander nicht zu verlieren und die Gemeinsamkeit als Geschenk zu entdecken und zu pflegen. Darin liegt die Chance für reifere Paare: Sich die Zeit zu nehmen, um aufeinander zuzugehen, Neues zu lernen und zu entdecken, viel miteinander zu reden und mutig zu sein, um neue Wege zu gehen. Wenn das von alleine nicht mehr geht, gibt es gute Beratungsangebote von Gesundheitsämtern, Seniorenverbänden, Ärzten, Paartherapeuten oder Einrichtungen wie „pro familia“. Gespräche können Wege aufzeigen und dabei helfen, Gefühle freudvoll zu verbinden und das gemeinsame Leben und die Sexualität ganz nach den eigenen Vorstellungen zu leben. Liebe kennt kein Alter und das macht sehr viel Mut. Die Sehnsucht nach Zärtlichkeiten bleibt fast unverändert ein Leben lang bestehen und späte Liebe muss nicht weniger aufregend sein als in jungen Jahren. Ältere Paare haben zwar schon einige Schicksalsschläge aushalten müssen und sind in manchen Bereichen vorsichtiger geworden. Aber wenn die Schmetterlinge im Bauch fliegen, dann werfen auch sie alle Ängste über Bord und wagen einen Neubeginn. Und so kann oft die Liebe im Alter zur schönsten im ganzen Leben werden. Manuela Hauptmann #2.8:<4;*</<:;;#2.8:<4;'6<9/<:;&"&;;; " RECHT )$, '!*"+)+)*,*+&,$&%+ )($"+&,'%, ,* JUR. OLIVER KAUTZ n Deutschland herrscht bisher in allen Bundesländern Friedhofszwang (mit Ausnahme bei der Seebestattung). Dieser gilt gleichermaßen für die Sarg- als auch die Urnenbestattung. Im Stadtstaat Bremen ist eine teilweise Liberalisierung erfolgt, sodass außerhalb der Friedhöfe Totenasche ausgebracht werden darf. Das Ausstreuen der Asche ist jetzt auf Privatgrund oder auf eigens dafür ausgewiesenen öffentlichen Flächen möglich. Der allgemeine Friedhofszwang für die Urnenbestattung beginnt sich damit aufzulösen – auch wenn Urnen in Deutschland weiterhin nicht zu Hause aufbewahrt werden dürfen. (),)+#&$# Im Jahr 785 hat Karl der Große im Edikt von Paderborn unter Androhung der Todesstrafe die Feuerbestattung als heidnischen Brauch verboten. Der Friedhofszwang für Urnen ist aber letztlich erst durch das Gesetz der Nationalsozialisten „Reichsgesetz über die Feuerbestattung“ 1934 zementiert worden. Das katholische Dogma, nach dem nur dem vollständigen Leib die Auferstehung sicher sei, und damit das Verbot der Leichenverbrennung hatte bis 1963 Geltung. Der Katholische Katechismus erklärte bis dahin: „Die Kirche verbietet ihren Gläubigen, ihre Leiche verbrennen zu lassen. Wer anordnet, seine Leiche verbrennen zu lassen und seine Anordnung nicht zurücknimmt, darf die heiligen Sakramente nicht empfangen und nicht kirchlich beerdigt werden.“ Am 5. Juli 1963 räumte schließlich das Heilige Offizium den Katholiken die Wahl dieser Bestattungsart ein. Diese zunächst an die Bischöfe ergangene geheime Weisung wurde am 24. Oktober 1964 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt, den Acta Apostolicae Sedis, als offizielle Zustimmung zur Feuerbestattung bekannt- (!*,'+,&,*++(!*,'+%,)&,*+ gegeben. Bis heute ist aber der Bestattungsund Friedhofszwang für Urnen in Deutschland geltendes Recht. nen) in einer Wohnung entspreche nicht der Auffassung der Allgemeinheit von einer angemessenen Totenruhe. Für diese Vorstellung komme es ,# %'),# (*" nicht ausschlaggebend Der Friedhofszwang für auf die Meinung der die Bestattung der Hinterbliebenen oder Asche Verstorbener hat des Verstorbenen, sonimmer wieder die Gedern maßgebend auf richte beschäftigt. Es die der Allgemeinheit wurden zahlreiche Veran. Denn die staatliche suche unternommen, Rechtsanwalt Dr. Oliver Kautz. Allgemeinheit hat die den Friedhofszwang und Menschenwürde, in der auch der Schutz die Bestattungspflicht für Urnen als verder Totenruhe gründet, zu achten. Hierfassungswidrig zu deklarieren. Von den bei gilt das Gebot der Totenruhe für die Klägern wurden dabei insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Aschereste eines Verstorbenen in gleicher Weise wie für eine Leiche. Handlungsfreiheit, die über Art. 2 Abs. 1 Für die Nichtgewährung der Totendes Grundgesetzes geschützt werden, ins ruhe bei der Aufbewahrung einer Urne Feld geführt. Alle Klagen blieben erfolgin einer Wohnung sprechen nach Anlos. sicht des Gerichts schon die Möglichkeit Nach der Rechtsprechung soll die Beieiner jederzeitigen Umsetzung in der setzungspflicht von Totenasche die ToWohnung oder etwa des Umzugs in eine tenruhe und Totenwürde schützen und andere Wohnung; beides sei mit dem sicherstellen. Die Asche soll so behandelt werden, dass es dem sittsamen Emp- Begriff der Totenruhe unvereinbar. Auch finden der Bevölkerung entspricht. Nach die mit einem normalen sozialen Leben Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verbundenen Begleitumstände einer lässt der gesetzliche Bestattungszwang Wohnungsnutzung erscheinen den Richtern wenig geeignet zur Wahrung der keine Ausnahmen zu. Der BestattungsTotenruhe: Dies würde eine teilweise zwang sei verfassungsgemäß, da der GeUmwandlung der Wohnung in einen Tosetzgeber bei der Regelung der mit der tenschrein bedeuten; der Schutz der AnBestattung Verstorbener zusammenhängehörigen in ihrem eigenen Interesse genden Fragen einen weiten Gestalvor der damit verbundenen langfristigen tungsspielraum habe. Das ergebe sich aus der Besonderheit der zu regelnden psychischen Belastung sei ebenfalls ein legitimer Sinn des Beisetzungszwangs. Materie, die einen starken sozialen BeBei dem oft angeführten Beispiel der zug habe und die die Handlungsfreiheit des Einzelnen nur geringfügig berühre. „Urne auf dem Kaminsims“ sehen die Gerichte die Wahrung der Totenruhe Die Totenruhe ist nach dem Bundesverfassungsgericht nur gewährleistet, derzeit noch nicht als gewährleistet an. Es wäre kein Ort, an dem alle Angehöwenn eine Bestattung vorgenommen rigen, die das wünschen, trauern können. wird. Die Aufbewahrung einer Urne Daher müsse der Wunsch einzelner An(mit den Aschenresten eines Verstorbe VON RECHTSANWALT DR. ,",(*"+$*+),,* Die Argumente der Bundesrichter haben die Bremer Bürgerschaft nicht mehr überzeugt und es wurde eine sinnvolle Neuregelung gefunden, die zumindest partiell einen ersten Abschied vom Friedhofszwang vorsieht. Was sieht die Regelung in Bremen nun im Einzelnen vor? Die neuen Regelungen sollen vornehmlich das postmortale Persönlichkeitsrecht der verstorbenen Person gewährleisten. Diese soll zu Lebzeiten darüber verfügen dürfen, wo ihre Asche verstreut oder ausgebracht wird, um ihrer ganz besonderen persönlichen Verbundenheit zu einem bestimmten Ort außerhalb eines Friedhofs Ausdruck zu verleihen. Mit dieser Neuregelung hat sich der Bremer Gesetzgeber dafür entschieden, dem Willen des Verstorbenen Vorrang vor anderen Rechtsgütern zu gewähren. Voraussetzung ist eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person zu Lebzeiten, aus der hervorgeht, an welchem Ort das Ausstreuen der Asche gewünscht wird. Auch ist eine Person zur Totensorge zu benennen, die für eine wunschgemäße Bestattung verantwortlich ist. Dabei kommt es auf den ausdrücklichen, schriftlich niedergelegten und mit Unterschrift versehenen Willen und nicht auf den mutmaßlichen Willen an. Die zur Totensorge berechtigte Person hat bei der Beisetzungszeremonie einen pietätvollen Rahmen sicherzustellen und das Gebot der Ehrfurcht vor den Toten zu beachten. Als Ausstreuungsorte kommen neben Flächen auf Friedhöfen auch private Grundstücke oder öffentliche Flächen in Betracht. Wenn die Asche auf einem privaten Grundstück ausgebracht wird, ist der Zugang zum Bestattungsort an führen. Das Ausstreuen von Asche Verstorbener im Fußballstadion ist ebenso denkbar wie die Beimischung von Opas Asche zu den Weihnachtsplätzchen. Beide Beispiele sind heute bereits Realität: Zahlreiche englische Fußballclubs (z. B. Arsenal, Manchester United, Noch darf eine Urne nicht mit nach Hause genommen Queens Park Rangers) werden. erlauben die Bestattung der Asche auf dem persönlichen Gedenktagen (Geburtstag, „Heiligen Rasen“ des vereinseigenen Todestag) oder kirchlichen Feiertagen Stadions. Der Gitarrist der Rolling Stoletztlich vom Willen des Grundstückeines, Keith Richard, hat vor einigen Jahgentümers oder Grundstücksnutzers ab- ren eingeräumt, die Asche seines verhängig. Hier ist eine Vielzahl von Kon- storbenen Vaters „geschnupft“ zu haben. flikten vorprogrammiert. Ähnliche Der Asche Kurt Cobains ist es nicht besStreitpunkte bestehen bereits heute, da ser ergangen: Die Witwe soll diese in eidie Angehörigen sich häufig nicht über ner rosa Plüschtasche immer mit sich Art und Ort der Bestattung einigen kön- geführt haben, um ihrem verstorbenen nen. Um den Missbrauch im Sinne eines Ehemann möglichst nahe zu sein. Der„Asche-Tourismus“ zu verhindern, ist artige Exzesse und Geschmacklosigkeidie Möglichkeit des Ausbringens der ten werden sich nicht vollständig verAsche auf diejenigen Personen behindern lassen, können aber durch schränkt, die zum Zeitpunkt ihres Todes adäquate Zivil- und Strafnormen eingeihren Hauptwohnsitz im Land Bremen dämmt werden. Bereits heute kann die hatten. Störung der Totenruhe (z. B. der so geSonstige Formen, die letztlich zu einer nannte „beschimpfende Unfug“) mit längerfristigen oder dauerhaften Aufbe- Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahnwahrung der Urnen zu Hause führen, det werden. werden von dieser Ausnahmeregelung Das Aufbrechen der stark reglemenin Bremen nicht erfasst. tierten Feuerbestattung wird das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen stär('&$# ken, kostengünstigere Bestattungen erBisher darf nach der neuen Regelung in möglichen und andererseits neue ProBremen die Asche nur auf einem privableme mit sich bringen. Diese Fragestelten Grundstück ausgebracht werden, lungen muss eine pluralistische Geselleine Aufbewahrung der Asche in der schaft aber aushalten und hierauf die Wohnung ist weiterhin unzulässig. Es ist adäquaten Antworten finden. absehbar, dass diese Beschränkungen in wenigen Jahren fallen werden und damit Rechtsanwalt „Tante Hertha“ auf dem vielzitierten Dr. Oliver Kautz Kaminsims ihren letzten Ruheplatz finPerzheimstr. 24 den könnte. Ob alle Menschen mit einer 86150 Augsburg solchen Neuregelung verantwortungsTelefon 08 21/51 70 21 voll umgehen können werden, ist zuminTelefax 08 21/15 22 17 dest zweifelhaft. Auf der anderen Seite %$",$%''# ,)(*%, besteht bereits heute in zahlreichen Länz Erbrecht dern (USA, Spanien, Großbritannien) z Familienrecht kein Friedhofszwang für Urnen, ohne z Arbeitsrecht dass über Missbrauchsfälle geklagt wird. z Verkehrsrecht Dieses Mehr an Freiheit wird Proz Sozialhilferecht bleme mit sich bringen: Gleichgültigkeit z EDV-Recht und Pietätlosigkeit, Übermut und Unz Privates Baurecht vernunft können zu bizarren Situationen gehöriger, über die Totenasche frei verfügen zu können, hinter den vorrangigen Gründen des Schutzes der Totenwürde zurücktreten. Es ist daher derzeit in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht durchsetzbar, den Bestattungsund Friedhofszwang für Urnen anzugreifen. Dies ist letztlich Aufgabe des Gesetzgebers, der über Reformen nachdenken muss, da mittlerweile die große Mehrheit der Bundesbürger den Friedhofszwang für Urnen als veraltet ablehnt. (!*,'+,&,*++(!*,'+%,)&,*++ VERANSTALTUNGSKALENDER ):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@ 4-30 )JHEIFGECG>IBF2ECJIAJH April bis Juni l Veranstaltungen sind, von Ausnahmen abgesehen, kostenlos und öffentlich. l Einzelsprechstunden werden nur für DGHS-Mitglieder angeboten. l Meldungen zu Veranstaltungen im dritten Quartal 2015 können (wie Manuskripte oder HLS-Artikel) noch bis 15.5.2015 berücksichtigt werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Frau Hauptmann, Tel. 0 30/2 12 22 33 70, Fax 0 30/21 22 23 37 77 in Verbindung oder schreiben Sie uns. Die Redaktion behält sich vor, bei zu spät gemeldeten Veranstaltungen entsprechende Hinweise nicht mehr abzudrucken. l Zu den Delegiertenwahlen (vgl. § 7 DGHS-Satzung sowie Verbandsordnung) beachten Sie bitte die angegebenen Termine. Die DGHS-Satzung kann kostenlos bei der Geschäftsstelle angefordert werden. l Der Veranstaltungskalender kann zusammen mit dem Beihefter leicht aus der Heftmitte entnommen und z. B. an die Pinnwand gehängt werden. Damit haben Sie die DGHS-Termine immer zur Hand. Änderungen vorbehalten; alle Angaben ohne Gewähr. l Der Veranstaltungskalender ist auch im Internet, ggf. mit ergänzenden Hinweisen, zu finden: www.dghs.de, Rubrik „Veranstaltungen“, PDF-Datei öffnen. )JHEIFGECG>IBJIKAJHK*5/?KGJDCJDFJK8DGKAJH 92EAJ8DJ%?GD+G>IBK+!HK?GJH,J,JBCJDG>IBK9?+? l Wichtiger Hinweis: Dieses Jahr finden wieder Delegiertenwahlen statt. Nehmen Sie Ihre Rechte als Mitglied wahr und wählen Sie im entsprechenden Bezirk Ihre Delegierten! Ein Verein lebt durch die Mitwirkung seiner Mitglieder! Bitte notieren Sie sich die Termine, die Sie betreffen! n = DGHS, s = ASfS, l = andere Veranstalter. Bei der Akademie-Stiftung für Sterbebegleitung (ASfS) handelt es sich um eine eigene juristische Person (Stiftung), vgl. auch www.akademie-stiftung.de. n ):19@?79.7&@5:@K@9/K17:@K)@K9% EAK@J>JIE<H( 18.4.2015 JHBDF6<%5CEA,E6<( 12.6.2015 n JHCDI(K21.4.2015, 20.6.2015 n KKKKKK DJCJ+JCA(K18.4.2015 n KKKKKK HJ8JI(K6.6.2015 lK >H,E6<?DJBJHCEIA(K21.4.2015 n KKKKKK<J8IDG(K27.6.2015 n KKKKKK*=HG8>IA(K16.4.2015 n KKKKKK*HJFAJI(K25.4.2015 n KKKKKK*!FFJCA=H+(K27.6.2015 n KKKKKKHJD,>HB(K13.5.2015 lK/EEI(K8.5.2015 n KKKKKK/ECCJ(KF;K„Weitere Angebote“ n KKKKKK/EII=JH(K25.4.2015 lK/JDIF,JHB(K28.4.2015 n KKKKKK/J$$JI<JD8 JHBFGH;(K30.4.2015, 2.7.2015 n KKKKKK#EFFJC(Ks. „Weitere Angebote“ n KKKKKK#CI(Ks. „Weitere Angebote“ n KKKKKK.EIAF<>G(Ks. „Weitere Angebote“ sKKKK.JD$DB(K16.5.2015 s 3 />8EIJFK.J,JIKK/>8EIJFK?GJH,JIK4-30%4 n KKKKKK'EDI(K23.5.2015 n KKKKKK'EII<JD8(K25.4.2015 n KKKKKK'I6<JIBCEA,E6<(Ks. „Weitere Angebote“ nKKKl '!I6<JI(K16.4.2015, 16./17.5.2015, 25.6.2015 n KKKKKK@DJAJHH<JDI(Ks. „Weitere Angebote“ n KKKKKK@DJAJHFE6<FJI(Ks. „Weitere Angebote“ nKKKl @!HI,JHB(K27.4.2015, 29.5.2015 n KKKKKKFG,EJHI(Ks. „Weitere Angebote“ n KKKKKK=GFAE8(K30.5.2015 n KKKKKK1<JDI%'EDI(Ks. „Weitere Angebote“ n KKKKKK1<JDIJ'!IFGJHCEIA(K30.5.2015 n KKKKKK?EEH,H!62JI(K18.4.2015, 20.6.2015 n KKKKKK?E6<FJI(Ks. „Weitere Angebote“ n KKKKKK?ECJ8(K98>?:;?<?>#=6?/2;? nKKKl ?G>GGBEHG(K(88(%-)>)88(%-)>-88(%-) n KKKKKK&C8(K8)8(%-) n KKKKKK&IGJH+HEI2JI(K98>?:;?<?>#=6?/2;? n KKKKKKJFG+ECJI(K98>?:;?<?>#=6?/2;? lK!H,>HB(K-8!-88(%-) n KKKKKKD62E>(K-88(%-) 1::1:@7:@7/:'9 17 ):19@?79.7:1K 9@':.*&@59&?#&@7 3;;4-30 *=IIJHFGEB I+=H8EGD=IF%K>IAK5JF$H"6<F2HJDFK DGHS-Vizepräsident Prof. Dr. Dr. Dieter Birnbacher: Sterbefasten – eine Möglichkeit eines selbstbestimmten Lebensendes. Unter Mitwirkung der Hausärztin und Palliativmedizinerin Dr. med. Herdis Scheidgen und der Palliativpflegeschwester S. Razavi. *=HG8>IA Auslandsgesellschaft NRW e. V. Steinstr. 48 (Hbf. Nord-Ausgang, dann 200 m längs des CineStar-Gebäudes, geradeaus zum Eingang der Auslandsgesellschaft, Parkplätze CineStar Parkhaus, Steinstr. 44) 18.00 Uhr *=HDFK.DJHF6< Tel. 02 31/5 34 57 56 3;;4-30 *=IIJHFGEB )=HGHEBK>IAK*DF2>FFD=I Ibolyka Molnár: Cannabis und seine medizinischen Anwendungsmög lichkeiten (Schwerpunktthema). Aktuelles und Diskussion. '!I6<JI Ratskeller Raum „Bacchus“, Marienplatz 8 15.00 Uhr 9/7&@5( Neuer Raum! 5JH<EHGK5H= K Tel. 0 80 22/8 59 88 48 oder 01 72/2 70 91 49 [email protected] 3;;4-30 ?E8FGEB 5JF$H"6<F2HJDFK Volker Leisten: Ist Sterbefasten eine Alternative? Zusätzlich: Aktuelles – Fragen – Diskussion. EAK@J>JIE<H Hotel Krupp Poststr. 4, Fußgängerzone 15.00 Uhr H"FDAD>8F8DGBCDJA )=C2JHK.JDFGJIK Tel. 0 24 49/20 71 13 [email protected] 3;;4-30 ?E8FGEB 5JF$H"6<F2HJDFK Wolfgang Knoke: Aktuelle Informationen. DJCJ+JCA Brenner Hotel Otto-Brenner-Str. 133-135 15.00 Uhr =C+BEIBK#I=2JK.JDGJHK AJHK*5/?%#=IGE2GFGJCCJ @DJAJHFE6<FJIJFG+ECJI Tel. 0 25 71/5 75 99 59 [email protected] 3;;4-30 ?E8FGEB 5JF$H"6<F2HJDFK Helmut Schäf: Selbstbestimmung und Vorsorge. Für Krankheit – Pflege – Vertretung. „Wie wir sterben wollen!“ und andere aktuelle Fragen. Mit Aussprache beim anschlie ßenden Abendessen. ?E EH,H!62JI Rathaus, Ratskeller Nebenzimmer, Rathausplatz 1 15.00 Uhr /JC8>GK?6<"+K.JDGJHKAJH *5/?%#=IGE2GFGJCCJK?!AJFG Tel. 0 62 41/8 54 97 95 [email protected] 3;;4-30 ?E8FGEB :DIJCBJF$H"6<J Rolf Knoll: Die DGHS bietet die Möglichkeit zur persönlichen Beratung. D62E> Informationen zum Veranstaltungsort und zur Uhrzeit erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung. 1=C+K#I=CCK.JDGJHKAJHK *5/?% #=IGE2GFGJCCJK 'DGGJCAJ>GF6<CEIA Tel. 03 75/5 67 98 40 Anmeldung erforderlich. 43;;4-30 *DJIFGEB =AD>8FADF2>FFD=I Wird Sterbehilfe zur Straftat? Führende deutsche Strafrechtler zur aktuellen Debatte um assistierten Suizid. U. a. mit Prof. Dr. Thomas Fischer, Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg, Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Prof. Dr. Reinhard Merkel, Prof. Dr. Frank Saliger, Prof. Dr. Torsten Verrel. JHCDI Auditorium des Jacob-undWilhelm-Grimm-Zentrums (Humboldt-Universität Berlin) Geschwister-Scholl-Straße 3 (nahe S-/U-Bahnhof Friedrichstraße) 18.00-20.00 Uhr JBEKJGJCK';K9; Tel. 0 30/21 22 23 37 22 [email protected] Anmeldung erforderlich. Eintritt: € 8,00, für DGHS-Mitglieder: € 5,00 (bitte Mitglieds-Ausweis vorlegen) 43;;4-30 *DJIFGEB =AD>8FADF2>FFD=I In Würde sterben. U. a. mit Helga Liedtke, Leiterin der DGHS-Kontaktstelle Hessen, einer ev. Krankenhausseelsorgerin, einem kath. Seelsorger, dem Leiter des Siegener Hospizes und einem Mediziner für internistische Onkologie. Moderation: Thomas Stuberg, Superintendent des Kirchenkreises Siegen. >H,E6< Ev. Gemeindehaus Nassauische Str. 3 19.30 Uhr 2>8JIDF6<JHK#HJDFK >H,E6<%/D62JIBH>IA Keine Anmeldung erforderlich. 4;;4-30 *=IIJHFGEB =AD>8FADF2>FFD=I Pro- und Contra-Diskussion im „Treff Sozialarbeit“. Der sanfte Tod – Warum aktive Sterbehilfe (k)eine Lösung ist. Mit Sonja Schmid (ehrenamtliche reg. Ansprechpartnerin der DGHS) und Elisabeth Kunze, Leiterin des Hospizes Stuttgart. ?G>GGBEHG Ev. Gesellschaft Stuttgart Büchsenstr. 34-36 8.30-11.00 Uhr :EIBJCDF6<JK5JFJCCF6<E+G ?G>GGBEHG *EIDJCK1JEIJ2 Tel. 07 11/2 05 42 71 Eintritt: € 4,00, Ermäßigungsb erechtigte: € 2,00 Nähere Auskünfte bei: #EHDIK JHB, Tel. 06 81/7 23 61 />8EIJFK.J,JIKK/>8EIJFK?GJH,JIK4-30%4KKKK 3 ):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@ 7:1'@ VERANSTALTUNGSKALENDER ):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@ 7:1'@ 1::1:@7:@7/:'9 17 ):19@?79.7:1K 9@':.*&@59&?#&@7 40;;4-30 ?E8FGEB 5JF$H"6<F2HJDF Rolf Knoll: Die DGHS bietet die Möglichkeit zur persönlichen Beratung. *HJFAJI Ibis Hotel Königstein Dachgarten, Prager Straße 9. Die Uhrzeit erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung. Ab 12.00 Uhr jeweils ca. 30 Minuten pro Gespräch. 1=C+K#I=CCK.JDGJHKAJHK *5/?%#=IGE2GFGJCCJK 'DGGJCAJ>GF6<CEIA Tel. 03 75/5 67 98 40 Anmeldung erforderlich. 40;;4-30 ?E8FGEB 5JF$H"6<F2HJDFK8DGK)=HGHEB Dr. med. Sabine Braumann: Sterbefasten – und andere Alternativen. /EII=JH GDA-Wohnstift Hildesheimer Str. 183, (Straßenbahn 1 [Sarstedt/Laatzen], 2 [Rethen], 8 [Messe/Nord] – Haltestelle Döhrener Turm) 15.00 Uhr !HBJIK/JDFJ Tel. 05 11/82 82 92 40;;4-30 ?E8FGEB 5JF$H"6<F2HJDF Gisela Metz: Aktuelle Informationen. 'EII<JD8 Café No Name B 2, 11, Schillerplatz 15.00 Uhr 5DFJCEK'JG Tel. 01 76/39 83 58 13 4;;4-30 '=IGEB *DF2>FFD= IFJHEIFGECG>IB In Würde leben – in Würde sterben? Ethische, medizinische und juristische Aspekte von Sterbehilfe und Sterbebegleitung. U. a. mit Martin Burkert (MdB SPD), Kerstin Griese (MdB SPD), Elisabeth Hann von Weyhern, Regionalbischöfin Nürnberg, Prof. Dr. Dr. Dipl. Psych. Frank Erbguth, ärztl. Leiter der Klinik für Neurologie und Vorsitzender des Ethikforums am Klinikum Nürnberg sowie Adi Meister, DGHS-Vizepräsident. @!HI,JHB Karl-Bröger-Zentrum Karl-Bröger-Str. 9, Eingang Celtisstr. (ca. 300 m vom Südausgang Nürnberg Hbf.), U-Bahn Aufseßplatz 18.30 Uhr Einlass ab 18.00 Uhr ?*% >IAJF+HE2GD=I 'EHGDIK >H2JHGK'A Wahlkreis Nürnberg Tel. 09 11/43 89 63-0 Fax 09 11/43 56 94 [email protected] 4;;4-30 *DJIFGEB =AD>8FADF2>FFD=I In Würde sterben – Sterbehilfe erlauben oder nicht? Interdisziplinärer Dialog. U. a. mit DGHS-Präsidiumsmitglied Volker Leisten und Dr. Wolfram Höfling (Jurist). /JDIF,JHB Ev. Gemeinde Heinsberg Erzbischof-Philipp-Str. 4 19.00-21.15 Uhr :;K:HE6<FJIJI,DCA>IB :C2JK JIIJGHJ> Tel. 0 24 61/ 99 66-0 -;;4-30 *=IIJHFGEB 5JF$H"6<F2HJDF Siegfried Haupt: Fahrtüchtigkeit im höheren Lebensalter – ein sensibles Thema. Je nach Aktualität und Teilnehmerwünschen wird das Thema entschieden. /J$$JI<JD8 Haus der Begegnung des DRK Werlestr. 5 19.00 Uhr ?DJB+HDJAK/E>$G Tel. 0 62 52/31 75 ;0;4-30 *=IIJHFGEB 5JF$H"6<F2HJDF Renate Runge: Wo drückt der Schuh? Ein Austausch. &C8 Café Kornhauskeller Hafengasse 19 15.00 Uhr 1JIEGJK1>IBJ Tel. 07 31/3 80 54 19 ;0;4-30 HJDGEB 5JF$H"6<FH>IAJKD8K=AD>8K Beistand im Sterben – Selbstbestimmtes Sterben – Hilfe zur Selbsttötung. U. a. mit DGHS-Präsidiumsmitglied Volker Leisten. /EEI Ev. Kirche Kaiserstr. 44 18.30 Uhr 9H,JDGJH=<C+E<HG >GGEK EH Tel. 0 21 29/25 50 [email protected] 3;0;4-30 'DGG=6< 5JF$H"6<F2HJDF Dr. med. Gerhard Koeble: Assistierter Freitod – Erfahrungsbericht aus der Schweiz. HJD,>HB InterCityHotel Nebenraum, Bismarckallee 3 (im Bahnhofskomplex) 16.00 Uhr H8<DCAK#=6< Tel. 0 76 34/50 75 80 3;0;4-30 ?E8FGEB )=HGHEB Heiner Dehner (Gründer einer DemenzWohngemeinschaft): Demenz-WGs – eine echte Alternative zur Heimunterbringung von Alzheimerpatienten. .JD$DB Novotel Goethestr. 11 (gegenüber Hbf.) 14.00 Uhr 9?+?K1=C+K#I=CCKK Tel./AB/Fax: 03 75/5 67 98 40 Anmeldung erbeten. 3 />8EIJFK.J,JIKK/>8EIJFK?GJH,JIK4-30%4 Anmeldung bis zum 24.4.2015 erforderlich. =HGFJG>IBK)JHEIFGECG>IBF2ECJIAJH IE6<KAJ8K JD<J+GJHKE>+K?;K3 1::1:@7:@7/:'9 17 ):19@?79.7:1K 9@':.*&@59&?#&@7 3;3;0;4-30 ?E8FGEB ?=IIGEB *5/?%I+=FGEIA beim Straßenfest „Corso Leopold“ '!I6<JI Leopoldstr. Sa. ab 16.00 Uhr - So. 21.00 Uhr www.corso-leopold.de 3;0;4-30 ?=IIGEB *DF2>FFD=I zum Thema Sterbehilfe, u. a. mit Franz Josef Koller (Leiter der DGHS-Kontaktstelle Ostbayern) und Uwe-Christian Arnold. '!I6<JI Leopoldstr. Bühne beim Platz der Humanisten 15.00-15.45 Uhr www.corso-leopold.de 4;0;4-30 ?E8FGEB 5JF$H"6<F2HJDFK Helmut Schäf: Selbstbestimmung, Patienten- und Pflegevo rsorge, Betreuungen, Bevollmächtigung, Sterbehilfe. Themen nach Besucherinteresse und Aktualität. 'EDI Hotel „Am Lerchenberg“ Hindemithstr. 5 a, Anfahrt über A60 und A63, Buslinien 54/68/70/71/90 15.00 Uhr /JC8>GK?6<"+K.JDGJHKAJH *5/?%#=IGE2GFGJCCJK?!AJFG Tel. 0 62 41/8 54 97 95 Anmeldung erbeten. 4;0;4-30K HJDGEB 5JF$H"6<F2HJDFK8DGK)=HGHEB Gudrun Kahl, Projektleiterin Malihilfe Nürnberg: „Aufbauen an der Basis – Mali nach der Krise“, mit PowerPointPräsentation. Frau Kahl besucht jährlich die Maliprojekte vor Ort. @!HI,JHB Karl-Bröger-Zentrum Karl-Bröger-Str. 9, Eingang Celtisstr. (ca. 300 m vom Südausgang Nürnberg Hbf.), U-Bahn Aufseßplatz 16.00 Uhr *5/?%)DJ$H"FDAJIGK 9ADK'JDFGJHK Tel. 09 11/77 73 03 -;0;4-30 ?E8FGEB )=HGHEBK8DGK*JCJBDJHGJIE<C DGHS-Schatzmeister Hans-Jürgen Rosin: Zukunftsblick der DGHS unter gesetzlich en und finanziellen Aspekten. Anschließend Delegiertenwahl für Brandenburg. =GFAE8 Altstadt Hotel Dortustr. 9/10 (vom Hbf. Straßenbahnlinie 96 Richtung Charlottenhof, 3. Station „Dortustraße“ aussteigen) 15.00 Uhr CE>ADEKDJAJI8EIIK';K9; Tel. 0 30/2 12 22 33 70 -;0;4-30 ?E8FGEB 5JF$H"6<F2HJDFK8DGK)=HGHEB Horst-Michael Graffe: Pflegerente – Besonderheiten und Vorteile. 1<JDIJK'!IFGJHCEIA Hotel Restaurant Lücke Heiliggeistplatz 1 A 15.00 Uhr =C+BEIBK#I=2JK.JDGJHKAJH *5/?%#=IGE2GFGJCCJK @DJAJHFE6<FJIKKJFG+ECJI Tel. 0 25 71/5 75 99 59 0;;4-30 HJDGEB *J>GF6<JHKJEIBJCDF6<JHK#DH6<JIGEB Thementag „Leiden“. Welche Unterstützung braucht der Mensch am Lebensende? U. a. mit DGHS-Präsidentin Elke Baezner und Thomas Sitte (Deutsche Palliativstiftung). ?G>GGBEHG 15.00-18.00 Uhr ww w.kirchentag.de ;;4-30 ?E8FGEB 5JF$H"6<F2HJDF Evelyne Gläß: Vorstellung u nd Diskussion der in den Bundestag eingebrachten Gesetzesvorschläge zur Sterbehilfe. Außerdem: Berichte, Aktuelles, Fragen, Wünsche, Ideenaustausch. HJ8JI Café Hauptmeier Raum „Elfenbeinküste“ im Best Western Hotel zur Post Bahnhofsplatz 11(gegenüber Hbf.) 15.00 Uhr :JCIJK5C" K Tel. 04 21/7 58 97 [email protected] 34;;4-30 HJDGEB )=HGHEB:2>HFD=I Vortrag über die Idee und die Arbeit des Hauses der menschlichen Begleitung mit anschließender Diskussion. Nach dem Vortrag folgen ein Rundgang durch das Haus sowie eine Führung über den Garten der Bestattung. JHBDF6<%5CEA,E6< Pütz-Roth Bestattungen Haus der menschlichen Begleitung Kürtener Str. 10 15.00 Uhr Treffpunkt: 13.00 Uhr Köln Hauptba hnhof, S-Bahn 9?+?K1=C+K#I=CCKK Teilnahmegebühr: € 30,00 (DGHS-Mitglieder sowie andere Ermäßigungsberechtigte: € 22,00). Darin sind enthalten: Fahrkarte mit der S-Bahn Köln – Bergisch-Gladbach – Köln sowie zwei Taxifahrten in BergischGladbach. Anmeldung bis spätestens 1.6.2015 Tel./AB/Fax: 03 75/5 67 98 40 Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen Nähere Auskünfte bei: &CHD2JKE>CD2%?$JHCDIB Tel. 0 61 31/38 27 34 />8EIJFK.J,JIKK/>8EIJFK?GJH,JIK4-30%4KKKK 3 ):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@ 7:1'@ VERANSTALTUNGSKALENDER ):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@KKKKKKKK):19@?79.7&@5:@ 7:1'@ 1::1:@7:@7/:'9 17 ):19@?79.7:1K 3;%3;;4-30 ?E8FGEB ?=IIGEB ?J8DIEH Wie wollen wir sterben? – Selbstbestimmung auch am Lebensende? Zielgruppe dieses Seminars sind am Thema interessierte Bürgerinnen und Bürger, die in verschiedenen Kontexten mit dem Thema in Berührung stehen. U. a. mit DGHS-Vizepräsident Adi Meister !H,>HB Akademie Frankenwarte Leutfresserweg 81-83 Sa. 10.30-21.45 Uhr, anschl. Gelegenheit zum informellen Austausch in der Weinstube So. 9.00-12.30 Uhr, Mittagessen, danach Abreise 5JFJCCF6<E+GK+!HK=CDGDF6<JK DC% A>IBKJ;K);KDIK#==$JHEGD =IK8DG AJHK*5/?K>IAKAJHK JHEG>IBF% FGJCCJK+!HK?JID=HJIK>IAK'JI% F6<JIK8DGK J<DIAJH>IBKAJH ?GEAGK!H,>HB Teilnahmegebühr: € 85,00 (incl. Übern. und Verpflegung) Anmeldung erforderlich! Tel. 09 31/8 04 64-0 oder -333 [email protected] 3;;4-30 *=IIJHFGEB 5JF$H"6<F2HJDFK8DGK*DF2>FFD=IK Heiner Jestrabek: Sterbe- und Trauerkultur, weltliche Trauerfeiern (Impulsvortrag mit Diskussion). ?G>GGBEHG Restaurant Friedenau Rotenbergstr. 127 (v. Hbf. U 9 Richtung Hedelfingen, Haltestelle „Raitelsberg“) 15.00 Uhr /JDIJHKJFGHE,J2K .JDGJHKAJHK*5/?%#=IGE2GFGJCCJ !HGGJ8,JHBK Tel. 0 73 21/4 28 49 4-;;4-30 ?E8FGEBK =AD>8FADF2>FFD=I :*>"34*?=>1?9>2=6<?99?9> 2=>":64;! ;2!.:?>>5<2&?>.304 ?<?:=:65=6>1?< 5<2&:904?=>+;?</?4:7,?6?9?779043,;?= JHCDI 19.30 Uhr Näheres wird noch a uf unserer Website www.dghs.de bekanntgegeben. CE>ADEKDJAJI8EIIK';K9; Tel. 0 30/2 12 22 33 70 4-;;4-30 ?E8FGEBK 5JF$H"6<F2HJDF ?7*5;>+04,>+?7/9;/?9;:**5=6>5=1 2<92<6?8><><3='4?:;>>,7?6?>> ?<;<?;5=68>:?>:<>9;?</?=>277?=> 5=1>3=1?<?>3';5?77?><36?=8> :;>#599&<304 ?>/?:*>3=9047:??=1?= #/?=1?99?=8>> ?EEH,H!62JI Rathaus, Ratskeller Nebenzimmer, Rathausplatz 1 15.00 Uhr /JC8>GK?6<"+K.JDGJHKAJH *5/?%#= IGE2GFGJCCJK?!AJFG Tel. 0 62 41/8 54 97 95 [email protected] 40;;4-30 *=IIJHFGEB )=HGHEBK>IAK*DF2>FFD=I 8>8>"?,?<?=;>1?9>=04?=?<>+;1;:! 904?=>$?9;3;;5=693*;?9>$?9;3;;5=6> :=>$3?<=>>&<3';:904?>5=1><?04;7:04? /?<7?65=6?=8> '!I6<JI Ratskeller Raum „Bacchus“, Marienplatz 8 15.00 Uhr 9/7&@5( Neuer Raum! 5JH<EHGK5H= Tel. 0 80 22/8 59 88 48 oder 01 72/2 70 91 49 [email protected] 4;;4-30 ?E8FGEB :DIJCBJF$H"6<J "27,>=277>.:?>. +>/:?;?;>1:?> 67:04'?:;>5<>&?<9=7:04?=>$?<3;5=68 <J8IDG Informationen zum Veranstaltungsort und zur Uhrzeit erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung. 1=C+K#I=CCK.JDGJHK AJHK*5/?%#=IGE2GFGJCCJK 'DGGJCAJ>GF6<CEIA Anmeldung erforderlich bis spätestens 20.6.2015 Tel. 03 75/5 67 98 40 4;;4-30 ?E8FGEB )=HGHEBK8DGK*JCJBDJHGJIE<C . +!:?&<9:1?=;><2,8>.<8>.<8>.:?;?< $:<=/304?<>.:?>"277?>1?<>. +>:=>1?< 3';5?77?=>.:9'599:2=>5*>1:?>+;?< /?4:7,?8 Anschließend Delegiertenwahl für den Regierungsbezirk Düsseldorf. *!FFJCA=H+ Gerhart-Hauptmann-Haus Raum 312, Bismarckstr. 90 15.00 Uhr CE>ADEKDJAJI8EIIK';K9; Tel. 0 30/2 12 22 33 70 Nähere Auskünfte bei: #EHDIK JHB Tel. 06 81/7 23 61 7JH8DI=HF6<E>9>FBJ"<CGJK)JHEIFGECG>IBJI 7:1'@ 1::1:@7:@7/:'9 17 ):19@?79.7:1K 9@':.*&@59&?#&@7 4;;4-30 *=IIJHFGEB 5JF$H"6<F2HJDF Siegfried Haupt: Altersgerechtes Wohnen, Umgang mit dem Rollator, Patientenverfügung ... /J$$JI<JD8 Haus der Begegnung des DRK Werlestr. 5 19.00 Uhr ?DJB+HDJAK/E>$G Tel. 0 62 52/31 75 ,JHKJDGJHJK9IBJ,=GJKDI+=H8DJHJIK?DJKFD6<K,DGGJKE>+K;AB<F;AJK1>,HD2K)JHEIFGECG>IBJI; 4- />8EIJFK.J,JIKK/>8EIJFK?GJH,JIK4-30%4 SERVICE So können Sie uns erreichen DGGJK JIAJIK ?DJK FD6<K ,JDK @E6<% +HEBJIK EIK ADJK 5JF6<"+GFFGJCCJK DI JHCDIKEIK>IFJHJKHJBD=IECJIK#=I% GE2GFGJCCJIKEIKADJKJ<HJIE8GCD6<JI HJBD=IECJIK 9IF$HJ6<$EHGIJHK >IA IEG!HCD6<KEIK<HJIKEGDJIGJIEIECG >IAK9HG; Aufgrund gesetzlicher Feiertage können Sie uns an folgenden Tagen nicht erreichen: 3.4.2015 (Karfreitag) 5.4.2015 (Ostersonntag) 6.4.2015 (Ostermontag) 1.5.2015 (Tag der Arbeit) 14.5.2015 (Christi Himmelfahrt) Da uns zu den Geschäftszeiten (Mo.Fr. 9.00-16.00 Uhr) sehr viele Anrufe erreichen, arbeiten wir weiterhin intensiv am Ausbau eines regionalen Netzes. Interessenten für ein ehrenamtliches Engagement melden sich bitte in der DGHS-Geschäftsstelle in Berlin. Außerhalb dieser Geschäftszeiten haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Bitte nennen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen. Wir rufen gerne zurück. n 'DGGJCAJ>GF6<CEIAK 1=C+K#I=CC Tel./Fax 03 75/5 67 98 40 DGHS-Geschäftsstelle: Postfach 64 01 43 10047 Berlin Tel. 0 30/2 12 22 33 70 (Tel.-Zentrale) Fax 0 30/21 22 23 37 77 Kronenstr. 4 10117 Berlin (U-Bahn Stadtmitte) E-Mail: [email protected] Internet: www.dghs.de n @DJAJHFE6<FJIJFG+ECJI =C+BEIBK#I=2J Tel. 0 25 71/5 75 99 59 96<G>IBK*DJK#=IGE2GFGJCCJIKFDIA ID6<GK +!HK )JHECG>IBFE>+BE,JIK ;K ;K9AHJFF"IAJH>IBJIK:DI%K>IA 9>FGHDGGJK #=IG="IAJH>IBJIK JG6; >FG"IADB;K/DJH+!HK,DGGJKEIKADJK5J% F6<"+GFFGJCCJKDIK JHCDIKJIAJI; #=IGE2GFGJCCJIKAJHK*5/?( n EAJI%!HGGJ8,JHB /JDIJHKJFGHE,J2 Tel. 0 73 21/4 28 49 Fax 0 73 21/4 28 92 n /JFFJI /JCBEK.DJAG2JK Tel./Fax 0 69/95 20 07 26 n @=HA,EJHI7<!HDIBJI 9ADK'JDFGJH Tel. 09 11/77 73 03 Fax 09 11/7 53 91 52 n @=HAAJ>GF6<CEIA JHIJHK.J<H Tel. 0 48 46/6 01 41 21 n @=HAH<JDI )=C2JHK.JDFGJI Tel. 0 24 49/20 71 13 Fax 0 24 49/20 71 12 n FG,EJHI HEIK=FJ+K#=CCJH Tel. 0 85 05/9 18 91 56 n ?!AJFG /JC8>GK?6<"+ Tel./Fax 0 62 41/8 54 97 95 Dialog unter Mitgliedern Die DGHS möchte den direkten Kontakt unter Mitgliedern mehr fördern. Dazu können Sie in dieser Rubrik eine kostenlose Anzeige aufgeben. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle unter Tel. 030/21 22 23 37-0. Ist bei den Anzeigen kein direkter Kontakt angegeben, melden Sie sich ebenfalls in der Geschäftsstelle. Nennen Sie die angegebene Anzeigennummer. Wir werden den Kontaktwunsch dann gerne weitervermitteln. Mitglied (weibl., 80) sucht im Raum Düsseldorf Kontakt für Austausch über Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Tel. 02 11/66 79 06. Bitte auf AB sprechen. Langjähriges Mitglied (weibl., 66) sucht Kontakt zu anderen Mitgliedern im Raum München für gegenseitige Übernahme der Funktion des Bevollmächtigen. Kontaktaufnahme unter Tel. 0 89/76 97 43 97. Sterbemeditation: Mitglied (männl., 69) sucht hierüber nähere Informationen; auch persönliche Gesprächskontakte zum Gedankenaustausch (Themen wie Selbstbestimmungsrecht u. a.) gewünscht. Raum Münster (Westfalen/Münsterland). Tel. 02 51/27 00 22 (bitte ggf. auf AB sprechen). Mitglied (männl., 73) sucht im Raum Münster Kontakt für Patientenvollmacht auf Gegenseitigkeit. Tel. 02 51/ 30 17 99 68. Für den Inhalt der Anzeigen ist der jeweilige Inserent verantwortlich. />8EIJFK.J,JIKK/>8EIJFK?GJH,JIK4-30%4K 43 SERVICE Ehrenamtliche regionale <7 :=-3 9:5<=:; In den nachfolgend genannten Städten sind für die DGHS ehrenamtliche regionale Ansprechpartner tätig. Die oft aufopfernde und engagierte Mithilfe dieser regional tätigen Mitglieder erfolgt ehrenamtlich. Wir bitten Sie, Ihre Anrufe zu den üblichen Tageszeiten vorzunehmen. Die entstehenden Kosten und Auslagen für Fahrten (Bus, Tram, U-Bahn etc.) bitte direkt erstatten. 472:(-#68-3;7=8;29:94$;38</=8=7=<;2977;=2=:;28=;", <.-3;28=;=3:=<91568-3=<;:=/8.<96=<;<7 :=-3 9:5<=:;74882% /==8/<=5=;!=28#91=<5=;4<2;!855=6;=:5:=80=<;4<2.2=:;=:% #94$=< 4/704:/, Gerhard Rampp, Tel. 01 76/70 14 53 14 +92;8=77==, Gerhart Groß, Tel. 0 80 22/8 59 88 48 +9:=453;) =8-3=:72.:$*, Karin Brilla, Tel. 0 92 75/71 93 +=:68<;)9<#=596*, Ingrid Hähner, Tel. 0 30/94 39 63 36 +=:68<, Elke Peters, Tel. 0 30/4 12 24 23 +=:68<, Iris Wolff, Tel. 0 30/26 55 89 77 +69<#=<3=81;)8$=6*, Volker Leisten, Tel. 0 24 49/20 71 13 +.<<, Gisela Dreyer, Tel. 02 28/23 11 32 +:=1=<, Evelyne Gläß, Tel. 04 21/7 58 97 +:=1=<, Renate Wegfahrt, Tel. 04 21/20 80 71 88 =66=, Arno Gugel, Tel. 0 51 41/21 75 81 .:514<2, Doris Liersch, Tel. 02 31/5 34 57 56 (77=62.:$;)958</=<*, Gerhild Hotzel, Tel. 0 21 02/84 82 10 :9<#$4:5!, Helga Liedtke, Tel. 0 69/95 20 07 26 :=804:/;)+966:=-35=<%.558</=<*, Irmhild Koch, Tel. 0 76 34/50 75 80 "=:.627/:(<, Gerhard Reichelt, Tel. 0 92 88/82 12 ".539, Gottfried Schunke, Tel. 01 73/9 08 77 38 ":==<;)!(<75=:69<2*, Wolfgang Knoke, Tel. 0 25 71/5 75 99 59 ":==<;)!(<75=:69<2*, Sven Lütke-Wiesmann, Tel. 0 25 71/5 87 06 83 "(75:., Sandra Murr, Tel. 01 75/4 13 51 23 ,9104:/, Ludwig Abeltshauser, Tel. 0 40/41 54 98 47 ,9104:/, Werner Brenzel, Tel. 0 40/23 55 77 04 ,9104:/, Ingrid Glandt, Tel. 0 40/7 96 06 51 ,9104:/, Dr. Wolfgang Kausch, Tel. 0 40/8 90 30 72 ,9104:/;)=8<0=#*, Dr. Ulrich Meyberg, Tel. 0 40/72 81 12 19 und 01 76/52 57 27 77 ,9<<.=:;)&995=<*, Jürgen Heise, Tel. 05 11/82 82 92 ,=82=60=:/;)&=81=<*, Dr. Jürg Walter Meyer, Tel. 0 62 24/7 35 72 ,=82=<3=81+:=<, Heiner Jestrabek, Tel. 0 73 21/4 28 49 ,=860:.<<, Barbara Brunner, Tel. 0 71 31/8 31 15 ,= =<3=81, Siegfried Haupt, Tel. 0 62 52/31 75 ,862=73=81;)6175=25*, Hans-Jürgen Rosin, Tel. 0 51 21/2 8115 70 ,4741;).:2$:8=769<2*, Werner Lehr, Tel. 0 48 46/6 01 41 21 9:67:43=, Janine Millington-Herrmann, Tel. 07 21/35 79 55 8=6, Klaus Kühl, Tel. 04 31/37 38 16 .06=<, Joachim Ollig, Tel. 02 61/9 22 45 45 6<:$5#:=87, Kurt Baumann, Tel. 0 22 36/4 76 66 :.<9-3, Suyin Kühlein, Praxis für psychologische Beratung, Tel. 0 92 61/53 09 95 &9<27345, Sigrid Blieninger-Schuster, Tel. 08 71/8 97 89 und 01 60/98 17 32 05 &94$, Karl-Heinz Igl, Tel. 0 91 23/8 09 62 42 &8-3, Helmut Feix, Tel. 0 64 04/36 58 &(0=-#, Helga Martens, Tel. 04 51/7 48 94 &(<=04:/, Kirstin Linck, Tel. 0 41 31/40 73 35 !9<<3=81, Gisela Metz, Tel. 01 76/39 83 58 13 !<-3=</69209-3, Ursula Dörrich, Tel. 0 21 61/4 67 21 98 !<-3=</69209-3, Rita Schumpe, Tel. 0 21 66/3 02 41 !(<-3=<, Ibolyka Molnár, Tel. 0 89/96 83 15 (:<0=:/;)(:53*, Adi Meister, Tel. 09 11/77 73 03 0=:4:7=6, Gudrun Westphal, Tel. 0 61 71/2 10 37 92=:0.:<, Stefanie Lehmann, Tel.: 0 52 52/93 69 50 97794;)+(-360=:/*, Franz Josef Koller, Tel. 0 85 05/9 18 91 56 96=1, Jürgen Lang, Tel. 0 75 53/85 15 5455/9:5, Thomas Heckel, Tel. 07 11/73 11 38 .75=25, Ilse Köcher, Tel. 0 41 82/2 11 92 875=596, Lutz Kaspar, Tel.: 01 51/22 78 04 39 61, Renate Runge, Tel. 07 31/3 80 54 19 =<268</=<, Sonja Schmid, Tel. 0 70 24/5 57 88 .:17, Helmut Schäf, Tel. 0 62 41/8 54 97 95 8-#94, Rolf Knoll, Tel. 03 75/5 67 98 40 Anzeige Radio42!: Weltanschauung • Erlebtes Computerpraxis • Literarisches … produziert vom Radio42-Team im Berliner Senioren-Computer-Club 42 e. V. Radio42 ist das einzige Hörfunk-Magazin in Seniorenhand! – Täglich im Web um 8,10,15 und 18 Uhr. Programm und alles zum WIE und WO unter http://Radio42.SCC42.de '';;;,419<=7;&=0=<;;,419<=7;5=:0=<;'%' AUS DEN REGIONEN 9-3;+455=:7 4:=%<7-369/;94$;",%: 782=<58<;6#=;+9=<=: Der Schreck war groß: Am 18. Juni 2014 hatte ein Mann bei einer DGHS-Veranstaltung in einem Hotel in Frankfurt am Main der Präsidentin Elke Baezner während ihres Vortrags Buttersäure ins Gesicht geschüttet. Sie und ein DGHS-Mitglied erlitten Verätzungen im Gesicht und am Oberkörper. Elke Baezner konnte 15 Minuten nichts sehen und bangte um ihr Augenlicht. Glücklicherweise konnte beiden in der Klinik rasch geholfen werden. Aber die Kleidung von Frau Baezner war hin, der Hotelraum unbenutzbar. Ein materieller Schaden von etwa 7 000 Euro, ganz zu schweigen von dem Schreck, den Elke Baezner und das DGHSMitglied erlitten hatten. Der Attentäter, ein obdachloser aus Ungarn stammender, sich in Wien aufhaltender ehemaliger Diplom-Betriebswirt, der zum Fiaker-Fahrer abgestiegen war, wurde gefasst und der Polizei übergeben. Schon vorher hatte er mehrfach Menschen, unter anderem in Berlin Tierschützer, mit Buttersäure angegriffen, war dann aber wieder freigelassen worden. Anfang Februar 2015 verfügte das Frankfurter Landgericht, dass der heute 44-Jährige dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen wird. In der Haft muss sich der aus einem Wahn heraus Agierende einer mindestens dreijährigen Therapie unterziehen. ! !! !! Verdienstvolle Mitglieder der DGHS feierten runde Geburtstage 9:63=8<;8-319<< 8:;; /:95468=:=<; 2=<;40869:=<; 4<2;(<7-3=<; 8=6;"=74<23=85 4<2;<.-3; 69</=;:=42=; 91;&=0=< Nach Jahren der aktiven Mitarbeit als ehrenamtlicher Mitarbeiter, Delegierter, Beisitzer und Vizepräsident der DGHS übernahm Karlheinz Wichmann 1996 nach dem unerwarteten Tod des damaligen Präsidenten Professor Hermann Pohlmeier das Amt des Präsidenten. Er war der vierte Präsident in der Geschichte der DGHS. Seine zweifelsfrei größten Verdienste erwarb sich Wichmann, indem er in den schweren Zeiten der Auseinandersetzungen mit dem Gründungspräsidenten als einer von wenigen Aktiven und mit großem persönlichen Einsatz die weitere Existenz der DGHS sicherte. Dafür verdient er noch heute Dank und Anerkennung. Auch als Präsident suchte Karlheinz Wichmann stets den Kontakt zu den Mitgliedern, was ihm viel Sympathie einbrachte. So hielt er regelmäßig Veranstaltungen an seinem Wohnort Bremen und in Norddeutschland ab und war gerne bereit, als Referent im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung zu stehen. Seine satzungsgemäße Amtszeit endete 2008. Karlheinz Wichmann wurde am 3. Februar 2015 85 Jahre alt. 9:6%,=8<;+6=778</ Langjährigen Delegierten fiel Karl-Heinz Blessing vermutlich erstmals auf, als er zur Hauptversammlung 1993 aufstand und dem damaligen Präsidenten Paroli bot. Er erklärte ihm deutlich den Willen der Mitglieder und verbat sich halbherzige Aussagen. Karl-Heinz Blessing war Delegierter, ehrenamtlicher regionaler Ansprechpartner und leitete viele Jahre die Kontaktstelle Kerpen bei Köln. Für das Präsidium war es eine Bereicherung, als Blessing 1998 für acht Jahre das Amt eines Vizepräsidenten übernahm. In der Öffentlichkeitsarbeit war Karl-Heinz Blessing ein kompetenter Vertreter der DGHS, der selbst bei heftigen Debatten höflich und sachlich blieb. Auch im vergangenen Jahr war er erneut im Fernsehen zu erleben. Blessing gehörte viele Jahre der HLS-Redaktion an und war ein gefragtes Mitglied von Arbeitsgruppen. Seine menschliche Art im Umgang mit Mitgliedern, Mitarbeitern und anderen Funktionsträgern der DGHS schafften Vertrauen und Sympathie. Karl-Heinz Blessing nimmt regelmäßig an den Gesprächskreisen in Köln teil, was von den Teilnehmern als Gewinn empfunden wird. Am 16. Februar 2015 wurde er 80 Jahre alt. !!! ,419<=7;&=0=<;;,419<=7;5=:0=<;'%';;;; 23 AUS DEN REGIONEN Die Düsseldorfer Jazzschmiede war am 26.2.2015 überfüllt, alle Sitzplätze belegt, Zuschauer mussten stehen. Fast 200 Besucher wollten sich über „Mein Ende gehört mir – assistierter Suizid“ informieren und mitdiskutieren. Auf dem Podium DGHS-Vizepräsident Prof. Dr. Dr. Dieter Birnbacher, DGHSPräsidentin Elke Baezner, Moderator Dr. Michael Schmidt-Salomon von der Giordano-Bruno-Stiftung, Erwin Kress als Präsident des HVD NordrheinWestfalen und Priv. Doz. Dr. Marcus Schlemmer von der Palliativstation am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in München (v. li.). 132/12-3#+03)2.+&(02131$" )21,3 /13 /%,2.(2/-3 +(2-'3 02*)2(/%23 .'#023 ,2* 2'1#2%/.&(23 +2*/1021,210 2%-+03-'113+-3+)%/ +- '.3 !2)213 /.03 $13 $003 #2" .&(21 03 /.03 ')2*3 2/13 2./0 +1,3 '+&(3 ,'.3 1,23 2/12.3 !2" )21.3)2.0/--03$00 $"22*2103+1,3"*./" ,/+-.-/0#%/2,3+,/3*2).)'&( $102*023 /*3 ('03 1/&(03 $00 -2/13 !2)213 #2.&(21 03 .$1" ,2*13-2/123%02*13+1,32/02* 2/13!2)213#2(*03'+&(31/&(0 $003 .$1,2*13 #'13 '%%2/13 -/* +1,3 /&(3 2*,23 -2/13 !2)21." 21,23.2%).03)2.0/--21 41;.2; .<;+=:<2;.75 Die DGHS trauert um ihren VIPBotschafter Bernd Dost, Filmemacher, Autor und langjähriges Vereinsmitglied. Dost war seit Juli 2012 als VIP-Botschafter auf der DGHS-Homepage präsent. Er schrieb für die Münchner „Abendzeitung“ und den „Stern“, 1968 startete seine Laufbahn als Dokumentarfilmer. In den 1990-er Jahren gründete Bernd Dost den Vedra-Verlag, in dem er eigene Romane wie „Die Zornigen“ und „Der Zug ohne Wiederkehr“ veröffentlichte. Am 14. Februar dieses Jahres ist Dost im Alter von 75 Jahren verstorben. ! ';;;,419<=7;&=0=<;;,419<=7;5=:0=<;'%' Am 7. Februar 2015 verstarb Walburga Hiltrop im Alter von 87 Jahren an ihrem Wohnort in Haan/Rhld. an den Folgen eines Herzinfarktes. Sie war in der Garage neben ihrem Auto zusammengebrochen. Walburga Hiltrop war ein Urgestein der DGHS. Seit 1998 Mitglied, war sie fast acht Jahre ehrenamtliche Ansprechpartnerin und gewählte Delegierte der DGHS. Drei Gesprächskreise hat sie mit gegründet, aufgebaut und begleitet: Düsseldorf, Köln und Bad Neuenahr. Erst vor vier Jahren hat sie aus Altersgründen alle ihre Funktionen niedergelegt, blieb aber bis zuletzt engagiert und interessiert an der Entwicklung unseres Vereins. Mit der Erfahrung ihrer beruflichen Vergangenheit – sie war in der Sozialarbeit tätig – war sie nicht nur Ansprechpartnerin in Vorsorgefragen, sondern in vielen Fällen auch eine kompetente, allerdings auch energische Lebensberaterin für viele unserer Mitglieder. Walburga Hiltrop war alleinstehend, hat sich mit ihrer Arbeit immer identifiziert, lebte mit und für die DGHS. Pflichtbewusstsein war für sie kein Fremdwort. Ihre Meinung, auch wenn diese mal unbequem war, war geschätzt bis hinein ins Präsidium. Sie hat nie jemandem nach dem Mund geredet. Fast kein Tag verging ohne ausführliche Telefonate mit Kollegen oder Mitgliedern. Noch einen Tag vor ihrem Tod haben wir mit ihr gesprochen. Wir alle sind sehr dankbar für die Spuren, die sie hinterlassen hat. Walburga Hiltrop hat ein Stück Geschichte der DGHS mitgeprägt. Sie lebte gern. In unseren Gedanken lebt sie weiter. ! Ciao, Ralph Giordano 8<;7=3:; =:7<68-3=:;9-3:4$; 96 3;"8.:29<. :534:%.=756=:% :=875: /=:;' Heiligkeit des Lebens faseln und gleichzeitig von Mördern, Faschisten und Euthanasie schwätzen?“ Seine klare Sichtweise auf die Dinge und die leidenschaftliche Argumentationsweise, die er auch in verschiedenen Fernsehrunden dargelegt hatte, waren Balsam für das Gemüt eines Menschen, der selbst ständig übelsten Anfeindungen ausgesetzt ist im Kampf für Freiheit und Selbstbestimmung am Lebensende. Dann geschah, was ich befürchtet hatte: Mitte November, kurz bevor er zur Verleihung des Arthur-Koestler-Preises der DGHS nach Berlin fahren wollte, stolperte er über einen Läufer in seinem Wohnzimmer und brach sich die Hüfte. Sofort operiert und bestens betreut im Kölner St. Antonius Krankenhaus, war es doch der Anfang vom Ende, einem Ende, das er sich so nicht vorgestellt hatte. Das sagte er mir wiederholt bei meinen Besuchen: „Hier können Sie mir nicht helfen. Jetzt will ich noch die Reha machen und dann …“ Allerdings war abzusehen, dass es dazu nicht mehr kommen würde. Tief gebeugt, unter großen Schmerzen und mit nachlassender Kraft schleppte er sich die wenigen Schritte, die er noch bewältigen konnte, dahin. Wenige Tage vor seinem Tod besuchte ich ihn ein letztes Mal und versuchte ihn mit „Sicilia, Sicilia“ aufzuheitern. Titel seines Buches über die Herkunft seines Großvaters aus Sizilien (auch als Hör-CD zu erhalten). Er hatte spät, aber nicht zu spät noch einmal das große Glück gehabt, in dem kleinen Städtchen Riesi die Gründe für den Weggang des geliebten Opas Rocco von dieser herrlichen Insel zu erfahren, so weit entfernt von Hamburg. Dort hatte er neue Freunde gefunden und seine zahlreiche italienische „Mischpoke“ kennengelernt. Noch einmal leuchteten die hellen Augen auf: „Vorn mit einem scharfen Z und in der Mitte mit weichen Tschi“. Es folgten noch einige wenige Telefonate. Er wurde schwächer und mutloser. Nach einem Herzversagen (Patientenverfügung?) hatte man ihn reanimiert und wohl einige Rippen disloziert oder gebrochen. Wegen der großen Schmerzen bekam er nun Morphium und war bald nicht mehr ansprechbar. Drei Tage konnte ich ihn nicht erreichen, das Schlimmste ahnend. Dann berichtete mir sein Stiefsohn von seinem Ableben. War es ein „schöner Tod“? Jedenfalls nicht der, den er sich vorgestellt und gewünscht hat. Ciao, Ralph Giordano, „Sicilia, Sicilia“, cittadino onorario di Riesi und del mondo. Uwe-Christian Arnold Im Frühjahr 2014 hatte ich das große Vergnügen und die Ehre, den großen Schriftsteller, Publizisten, Essayisten und Kämpfer für Demokratie und Gerechtigkeit, Ralph Giordano, in seiner beschaulichen Wohnung hoch über Köln kennenzulernen. In der lichtdurchfluteten geräumigen Wohnung, vollgestopft mit unzähligen Büchern und Erinnerungen, empfing mich dieser vornehme Mann, der mir Zeit meines Lebens Vorbild gewesen war. Mittlerweile leicht gebeugt – von der Last des Alters oder des Lebens? – die markante gewaltige Haarpracht nunmehr schlohweiß, schlurfte er mit kleinen Schritten (Sakrodynie). Beeindruckend waren seine ungewöhnlich glatten Gesichtszüge, die feinen, ebenfalls glatten Hände und natürlich die ungebrochene geistige Aktivität. Er stand damals im 91. Lebensjahr. Er hatte gespürt, dass seine Lebenszeit zu Ende gehen würde. Nachdem er seinen beiden Frauen geholfen hatte, human aus dem Leben zu scheiden, wollte er die gleiche Hilfe für sich in Anspruch nehmen. Er, der so viel Leid und Elend in seinem Leben gesehen und angeprangert, selbst dem Tod mehrfach ins Auge gesehen hatte, wollte nun Vorbereitungen treffen, um das Kostbarste und Großartigste, was er besaß, das L e b e n, würdevoll zu beenden. Noch war es nicht so weit. Doch der körperliche Abbau war nicht zu übersehen. Sich in einer Einrichtung betreuen zu lassen, war bei seiner einzigartigen Vita unvorstellbar. Es ging vorerst, wie so oft, darum, für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein, einen Arzt zu finden, der ihm wie damals bei seinen Ehefrauen helfen würde. Nach intensiven und offenen Gesprächen musste ich ihn jedes Monatsende anrufen und ihm meine Unterstützung immer wieder erneut zusichern. Manchmal rief er schon vor der Zeit an und schüttete meiner Frau sein Herz aus, die zufällig wie seine geliebte erste Frau ebenfalls Helga heißt. Zweimal besuchte ich ihn und er zeigte mir mit einem kindlich verliebten Stolz seine ausgedehnte Bahnanlage auf dem rundumlaufenden ellenlangen Balkon. Jahreszeitlich bedingt konnte er mir die aufwendig in Betrieb zu setzenden Lokomotiven in Aktion nicht vorführen. So kam ich auch nicht in den Genuss des Pfiffes, der nicht nur seine Bahnleidenschaft unterstrich, sondern an den Pfiff seines geliebten italienischen Großvaters erinnerte, wenn er ihn sonntags zur großen „Italianità“, dem Festessen, schon von weitem begrüßte. Temperamentvoll ereiferte er sich über die fundamentalistischen Gegner der Sterbehilfe aus Politik, Kirche und Ärztekreisen. „Wissen denn diese Leute, wovon sie reden, wenn sie von Gottes Willen oder der ,419<=7;&=0=<;;,419<=7;5=:0=<;'%';;;; 25 BLICK ÜBER DIE GRENZEN Mit großer Trauer geben wir bekannt, dass Richard N. Côté im Alter von 69 Jahren nach einem Treppensturz in seinem heimischen Büro in Mount Pleasant, Südkalifornien, gestorben ist. Er starb an einem massiven Schädelbasisbruch. Der Autor von Biografien, Werken zur Zeitgeschichte und Novellen war auch Right-to-die-Aktivist. Vor fünf Jahren beschäftigte er sich sehr intensiv mit dem Thema Sterbehilfe. Heraus kam sein Werk „In Search of Gentle Death. 370< .5<94<1:6'3; <7:<9;-98:-<:;#&397<:;84<0<3:5 Die chilenische Regierung hat den Sterbehilfe-Wunsch der 14-jährigen Valentina Maureira abgelehnt. Das Mädchen leidet an Mukoviszidose und hatte sich mithilfe eines Videos an die chilenische Präsidentin gewendet. Sie sei zu erschöpft, um weiter mit dieser Krankheit leben zu können, so Maureira. Sie bat darum, eine Injektion zu erhalten, um für immer einschlafen zu können. Die Präsidentin habe kurz nach dem Aufruf, der rund eine halbe Million Mal in den Sozialen Medien angeklickt wurde, Valentina besucht. Was der Inhalt des Gespräches war, wurde nicht bekannt gegeben. Quellen: Nordbayerischer Kurier/Bluewin The Fight for Your Right to Die with Dignity“, das 2012 bei Corinthian Books erschien. In seinem Buch beschäftigte er sich mit allen Aspekten des Sterbens und der Sterbehilfe und machte es einer englischsprachigen Leserschaft zugänglich. Seine Frau Nancy Betancourt sagte den Medien, dass er nach dem katastrophalen Sturz nicht mehr genesen wäre. „Daher ließ man ihn so sterben, wie er es wünschte.“ Elke Baezner/Derek Humphry sollen künftig in Einzelfällen Beihilfe zum Suizid leisten dürfen, wenn die Patienten unheilbar krank sind und eindeutig den Willen äußern, aus dem Leben scheiden zu wollen. Geklagt hatte die „British Columbia Civil Liberties Association“ im Namen zweier schwer kranker Frauen, von denen eine bereits 2010 gestorben ist. Das kanadische Parlament hat nun ein Jahr Zeit, eine neue gesetzliche Regelung zu finden. Bislang hat nur die Provinz Quebec ein Gesetz, das von einem Arzt begleitete Sterbehilfe erlaubt (vgl. dazu auch S. 9). Quellen: dpa/aerzteblatt.de 086-8 :3<70489<;98:-<;2$9+<:;/75; 9507'3<9;(70+<;65<94<: Der Gesetzgeber aus Anchorage schlägt vor, dass unheilbar Kranke die Möglichkeit erhalten sollen, ihr Leben mithilfe von Ärzten zu beenden. Ein Arzt hat demnach die Erlaubnis, einem Erwachsenen ein lebensbeendendes Medikament auszugeben oder ein dementsprechendes Rezept auszustellen. Dazu muss ein medizinisches Gutachten vorliegen, das die Unheilbarkeit des Patienten bescheinigt sowie belegt, dass der Patient innerhalb der nächsten sechs Monate sterben wird. Quelle: Associated Press 8:828 ;4<9986'3<:2<;1+3<41:; 2<6;.5<94<370+<&<94*56 Der oberste Gerichtshof Kanadas hat überraschend das Verbot von Sterbehilfe gelockert. Das Verbotsgesetz verstoße gegen die Verfassung, entschieden die neun Richter in Ottawa einstimmig. Es gehe zu weit, indem es Erwachsene, die an „schweren und unheilbaren Krankheiten“ litten, daran hindere, über ihr Leben und Sterben selbst zu entscheiden. Ärzte ,;;;(1/8:<6;%<4<:;;(1/8:<6;.5<94<:;,#&, 98:-9<7'3 98:*6<:;2$9+<:;$4<9;.5<94<370+< *:07:<;/752<48557<9<: Seit Anfang Februar können sich die französischen Bürger an der Debatte über Sterbehilfe beteiligen. Dies gab der Präsident der französischen Nationalversammlung, Claude Bartolone, kurz zuvor bekannt. Auf der Webseite der Nationalversammlung ist es möglich, Kommentare zu dem Gesetzentwurf einzureichen. Anhänger der Bürgerkonferenzen kritisierten dieses Vorgehen. Ihrer Ansicht nach sei eine angemessene Aufklärung der Bürger wichtiger statt nur den Text und eine Kommentarfunktion zu veröffentlichen, hieß es. Bislang gilt in Frankreich das sogenannte Leonetti-Gesetz von 2005, das einen Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, erlaubt. Quelle: Deutsches Ärzteblatt Zusammengestellt von Katja Winckler LESERBRIEFE %).)""!)) $"#$#$"!#$"#"$ !$ #"!$# # !"#!$ !$"#$$" #$"#!$ $"#! !#$# *271/6276-1667*:; 8/;,,,#;7:;<907: Für die interessante Podiumsdiskussion und die lebhafte Diskussion der Zuhörer danke ich der DGHS sehr. Sollten sich diejenigen, die sich schon länger mit der Auseinandersetzung zu dem Thema im politischen Raum beschäftigen, zu einer Petition entschließen, würde ich mich gern mit meiner Unterschrift anschließen und evtl. noch einige andere Petenten gewinnen können. Carla A., per E-Mail 8:-<;+$9;!39<; $3< Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen und möchten Ihnen mitteilen, dass die Patientenverfügung sehr hilfreich war, Ihrem verstorbenen Mitglied einen würdevollen Tod zu ermöglichen. Alma L., Dortmund Zugleich möchte ich die Gelegenheit nutzen Ihnen die Rückmeldung zu geben, dass die Patientenverfügung, die meine Frau ausgefüllt hatte, für uns als Angehörige in der letzten Lebensphase hilfreich war. Ulrich M., per E-Mail Ich möchte mich für die HLS ganz herzlich bedanken. Seit 20 Jahren bin ich krank und die HLS spendet mir jedes Mal Trost. (…) Ich wünsche der DGHS weiterhin viel Erfolg im Kampf gegen die Sterbehilfegegner. Günther J., Aystetten "<8-57*:<:;81+;2<:;(%.& 957-<0;*/;%<4<:;:8'3;2</ *2;1:2;2</;)7:+0166;2<9; 18:5<:367- Auf diesen Artikel haben uns so viele Leserzuschriften wie selten erreicht. Zur Klarstellung möchten wir darauf hinweisen, dass namentlich gekennzeichnete Artikel nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion oder der DGHS wiederge- ben. In einigen Briefen war diese Sorge nämlich angeklungen. Wir drucken im Folgenden eine Auswahl an Leserbriefen ab und danken allen Einsendern, auch wenn sie hier aus Platzgründen nicht zum Zuge kommen konnten, herzlich für ihre Beiträge. Die Redaktion Obiger Beitrag ist für mich eine Bombe voller Freude. Er stellt für mich eine Basis dar, welche keine Eisscholle ist, sondern Beton. Reinhold W., Hanau Danke auch für die Zeitschrift. Der Artikel über das Leben nach dem Tod in Zusammenhang mit der Quantenphysik hat mich sehr angesprochen. Barbara F., Utting In jeder Folge gibt es interessante Artikel und ich gebe die Zeitschrift meist weiter, um auch andere von der Idee des humanen Sterbens zu überzeugen. Aber die Ausgabe 2015-1 kann ich nicht weitergeben, denn da muss eine esoterische Zeitschrift mitgewirkt haben, wenn ich die Seiten 31 und 32 sehe. Was hat dieses völlig unwissenschaftliche Geschwafel (…) in Ihrer seriösen Zeitschrift zu suchen? Ernst R., Wien Eigentlich lese ich Ihre/unsere Zeitschrift recht gern. Sie ist erfrischend sachlich, informativ und dabei sehr menschlich und mitfühlend gestaltet. Außerdem war sie bisher angenehm frei von Religion und Esoterik. Wie groß waren dann mein Entsetzen und mein Ärger, als ich in der neuesten Ausgabe 2015-1 den Artikel las. Es ist ein wirrer Parforceritt von der esoterischen Auffassung der Quantenphysik, mit der begründet wird, dass das Bewusstsein eine von der Materie unabhängig existierende objektive Realität sei und die Verstorbenen auf einer höheren Schwingungsfrequenz unter uns seien bis hin zur telepathischen Kom- munikation bei der Nahtoderfahrung und Jenseits-„Forschung“ mit qualifizierten Volltrancemedien und Karma plus Reinkarnation. Sollte das der Auftakt gewesen sein zu einer Öffnung der Zeitschrift gegenüber religiösen und esoterischen Themen, so werde ich in Zukunft darauf verzichten. Hermann Sch., per E-Mail Der Verfasser des o. a. Artikels hat von Physik nichts verstanden! Es ist sein fundamentaler Irrtum zu glauben, dass physikalische Gesetze mit ihren klar definierten Gültigkeitsgrenzen auf nichtphysikalische, im vorliegenden Fall sogar nicht messbare und damit unbeweisbare Erscheinungen oder persönliche Hypothesen Einzelner angewendet werden können. Schade, dass die HLS-Redaktion auf so einen Unsinn hereingefallen ist. Prof. Dr. Klaus H., Aachen Der Artikel verlangt schon eine gehörige Portion Toleranz. Diese Spekulationen über ein Leben nach dem Tod sind in unserem Mitteilungsblatt meines Erachtens fehl am Platz. Das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung gilt unabhängig von religiösen Anschauungen. Und unser Forum sollte nicht missbraucht werden für religiöse Missionierungen. Dr. Wilfried W., Altusried .(")!);.!);. HLS-Leserbriefredaktion: Postfach 64 01 43 10047 Berlin Fax: 0 30/21 22 23 37 77 E-Mail: [email protected] (bitte Namen und Wohnort angeben) Leserbriefe sind, wie Anzeigen und namentlich gekennzeichnete Beiträge, nicht identisch mit der Meinung der Redaktion oder der DGHS. Die Redaktion behält sich die Entscheidung zum Abdruck bzw. Kürzungen von eingesandten Texten vor. (1/8:<6;%<4<:;;(1/8:<6;.5<94<:;,#&,;;; , PRESSESCHAU ( A &A# 1A1# 1& 3EC@)I2+&/CE%HFIEF"BC (;@9B?='<B%;55B=/4BA ;9B@$=<<B57B=-A8B4@<A -B?B<'8>/4BA&B:=B-B8:@-A9B= 6<B=7B4>8BA;7 Das Berliner DGHS-Podium am 2.2.2015 war unter anderem mit Renate Künast prominent besetzt. B=8>@B=A#.6$29>:5?$ 9>?%:??>2@A':A6<B=7B4>8BA>5A !:?8;@9A3*3*3)," Bei einer Podiumsdiskussion sprach sich Künast erneut gegen eine Verschärfung der derzeitigen Rechtslage in Sachen Suizidbeihilfe aus. Ihrer Meinung nach soll auch eine organisierte Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben. (…) Über die erlaubte Suizidbeihilfe in den Niederlanden berichtete der Präsident des SterbehilfeDachverbandes „Right to Die Europe“, Aycke Smook. Es habe Fortschritte und gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit dem Thema Sterbehilfe immer nur dann gegeben, „wenn keine religiösen Parteien an der Regierung beteiligt waren“. (…) Der Geschäftsführer des Schweizer Sterbehilfevereins „Exit“, Bernhard Sutter, sieht den gesellschaftlichen Wandel als Grund dafür, dass eine Mehrheit der Schweizer für eine Freigabe der Suizidbeihilfe stimmte. Die Generationen nach dem Zweiten Weltkrieg seien es gewohnt, selbstbestimmt zu leben und wollten am Ende ihres Lebens „keinen Arzt oder Pfarrer um Erlaubnis bitten müssen“. (…) Der bekannte Sterbehelfer und Arzt Uwe-Christian Ar- 3AAA.:5;@B?A(B7B@AA.:5;@B?A6<B=7B@A3),"$3 nold warf Krankenhäusern Profitgier vor. Patienten würden aus finanziellen Gründen künstlich am Leben gehalten, anstatt sie in Würde sterben zu lassen. (…) Pro. Christliches Medienmagazin, 3.2.2015 >??B@?/4;<8B=A7B?2=-<A7B= 9>BA;88>;<>5B9>'>@>?/4BA B=?2=-:@-A>@A#B:<?/48;@9 Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Die Pflegebedürftigkeit steigt. Das Angebot an medizinischer Versorgung am Lebensende jedoch scheint mit der demografischen Entwicklung nicht Schritt zu halten. Darauf haben jetzt Wissenschaftler reagiert. „Der Zugang zur Palliativversorgung ist nicht gleich und gerecht“, mahnte Professor Hans-Peter Zenner bei der Vorstellung der Stellungnahme „Palliativversorgung in Deutschland“ am Freitag vor der Bundespressekonferenz. (…) Nicht einmal die Hälfte der geschätzt 80 000 Menschen im Jahr, die Palliativversorgung benötigten, würden angemessen versorgt, sagte Professor Friedemann Nauck vom Universitätsklinikum Göttingen. Ärztezeitung, 6.2.2015 Der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever, hat Ende Januar in einem Interview mit den Stuttgarter Nachrichten eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe abgelehnt. Sowohl die ärztlichen Richtlinien zur Sterbebegleitung als auch das Strafgesetzbuch eröffneten Medizinern, die in einem langjährigen Vertrauensverhältnis zu ihren Patienten stehen, bereits heute ausreichende Handlungsspielräume. „Die Beihilfe zum Suizid ist nicht die erste ärztliche Handlungsoption“, sagte Dr. Clever, „aber Ärzte, die einen Patienten lange kennen, finden einen Weg.“ Er nannte Behandlungsabbruch und Schmerzlinderung. Aber im Einzelfall seien auch weitere Hilfen jenseits der palliativen Versorgung denkbar, so der Kammerchef. Webseite Landesärztekammer BadenWürttemberg, abgerufen am 6.2.2015 =B><29A2@AB:>88B<2@>?<A =><'A*A+;99;<' Zeitlebens war der Schriftsteller und Literaturkritiker Fritz J. Raddatz für das Recht auf einen selbstbestimmten Tod eingetreten. Am Donnerstag nahm sich der frühere Feuilleton-Chef der „Zeit“ im Alter von 83 Jahren das Leben – einen Tag vor Erscheinen seines Buches „Jahre mit Ledig. Eine Erinnerung“. Raddatz' Tod sei ein „selbstbestimmter Tod“, dessen Zeitpunkt nicht zufällig gewählt worden sei, meint der Schriftsteller und Literaturkritiker Helmut Böttiger. Es sei auch ein feuilletonistischer Tod: „Im Grunde noch ein letztes Ausrufezeichen, kann man fast sagen.“ Böttiger würdigte Raddatz als „eine große Figur, die tatsächlich autonom etwas gelebt hat, eine unabhängige Existenz im Feuilleton, im Kulturleben der Bundesrepublik“. DeutschlandRadio Kultur, 27.2.2015 Zusammengestellt von Katja Winckler FÜR SIE GESEHEN, GEHÖRT UND GELESEN !6601((&6$0 6 Dresden Dauerausstellung in sieben Themenräumen: Der Mensch. (Der gläserne Mensch, Leben und Sterben, Essen und Trinken, Sexualität, Erinnern – Denken – Lernen, Bewegung, Schönheit, Haut und Haar). v Deutsches HygieneMuseum Dresden, Lingnerplatz 1, www.dhmd.de Di.-So., Feiertage 10.0018.00 Uhr, Mo. geschl. (Ausnahme: wenn auf den Montag ein Feiertag fällt). Ganderkesee Sterben, Tod und Trauer. Eine Bilderausstellung mit Werken von SchülerInnen und TeilnehmerInnen der Förderschule, Katenkampschule und Oberschule Ganderkesee. v Rathaus Ganderkesee, Mühlenstr. 2-4, im Lichthof, www.hospizkreis-ganderkesee.de/veranstaltungen/ index.php Mo., Di. 8.00-16.00 Uhr, Mi. 7.00-12.00 Uhr, Do. 8.0018.00 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr, vom 1.-26.6.2015. Kassel Die Verwandlung. Sterben und Trauer 1914-1918. v Museum für Sepulkralkultur, Weinbergstr. 25-27, www.sepulkralmuseum.de Di., Do.-So. 10.00-17.00 Uhr, Mi. 10.00-20.00 Uhr, Mo. geschl., bis 10.5.2015. www.sepulkralmuseum.de, Di., Do.-So. 10.00-17.00 Uhr, Mi. 10.00-20.00 Uhr, Mo. geschl. Kassel Dauerausstellung in zwei Abteilungen: 1. Sterben, Tod, Bestattung sowie 2. Friedhof und Grabmal. Die Ausstellung wurde erweitert um das inzwischen auch in Deutschland heimische multikulturelle Bestattungswesen. In diesem Teil wird über die verschiedenen Religionen und ihre Bestattungsriten informiert. v Museum für Sepulkralkultur, Weinbergstr. 25-27, Memleben Wenn der Kaiser stirbt – Der Herrschertod im Mittelalter. v Museum Kloster und Kaiserpfalz Memleben, Thomas-Müntzer-Str. 48, www.kloster-memleben.de Tägl. 10.00-18.00 Uhr, bis 31.10.2015. New York (USA) Ein kürzlich eröffnetes Museum in New York widmet sich dem Thema Tod und Trauerkultur. v Morbid Anatomy Museum (MAM), 424 Third Avenue/ Ecke 7th Street (Brooklyn), www.morbidanatomymuseum.org Tägl. außer Di. 12.00 bis 18.00 Uhr. Alle Angaben ohne Gewähr. DIE GANZE WELT IST BÜHNE … 01+ & 1+!&60!(0& +0 !+01&+161+ 1+& **3)," #>B@?<;- 04B;<B=2=?<B88:@Das Theaterkollektiv „Markus & Markus“ spielt Auszüge aus Henrik Ibsens Drama „Gespenster“. Parallel dazu gibt es Videosequenzen einer Schwerkranken, die mittels einer Sterbehilfeorganisation starb. Am 23.11.1881 schreibt Ibsen an Hegel: „Die Gespenster werden wahrscheinlich in einigen Kreisen Alarm schlagen, aber das mag geschehen. Würden sie es nicht tun, dann wäre es unnötig gewesen, das Stück zu schreiben“. In Ibsens Drama „Gespenster“ bittet Osvald seine Mutter, ihm Sterbehilfe zu leisten. Sie zweifelt. B=8>@ Sophiensaele, Hochzeitssaal Sophienstraße 18, (U-Weinmeisterstraße, S-Hackescher Markt, S-Oranienburger Straße) 20.30 Uhr Tel. 0 30/2 83 52 66 **3)," ><<2/4 29>:5?9>?%:??>2@A 6<B=7B@A>@ #B:<?/48;@9A !%<:B88BA1@<>/%8:@-B@ :@9A0B@9B@'B@ zum Thema der Theatervorstellung am Vorabend, u. a. mit Iris Wolff (Ehrenamtliche regionale Ansprechpartnerin der DGHS), Dignitas etc. Anschließend ab 20.30 Uhr Theatervorstellung (siehe 7.4.2015) von „Gespenster“. B=8>@ Sophiensaele, Hochzeitssaal Sophienstraße 18, (U-Weinmeisterstraße, S-Hackescher Markt, S-Oranienburger Straße) Podiumsdiskussion 18.30 Uhr Theatervorstellung 20.30 Uhr !7B@9%;??B Die Abendkasse im Hof ist nur an Vorstellungstagen und jeweils zwei Stunden vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Eintritt: € 13,00 Ermäßigt: € 8,00 Tel. 0 30/2 83 52 66 !7B@9%;??B Die Abendkasse im Hof ist nur an Vorstellungstagen und jeweils zwei Stunden vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Eintritt: € 13,00 Ermäßigt: € 8,00 .:5;@B?A(B7B@AA.:5;@B?A6<B=7B@A3),"$3 3 3EC@)I1A?HA.I6(FI/H"AC8FBC8ACDAF Berlin (Neuköln) Exitus – Tod, Trauer, Melancholie. Künstlerische Arbeiten zum Thema Tod. v Galerie im Körnerpark, Schierker Str. 8, www.körnerpark.de Di.-So. 10.00-20.00 Uhr, Mo. geschl., bis 19.4.2015. FÜR SIE GESEHEN, GEHÖRT UND GELESEN 01+ & 1+!&60!(0& +0 !+01&+161+ 1+& ,)**3)," =B><;- 04B;<B=2=?<B88:@Lisa Stadler: Frau Hegnauer revisited. Thomas, sterbenskrank, hat beschlossen, sich im Kreis von Freunden das Leben zu nehmen, mit Hilfe von Frau Hegnauer, einer Sterbehelferin. Welche Probleme ein solcher Entschluss mit sich bringen kann, thematisiert das Stück. Weitere Vorstellungen: 12.4., 16.4., 18.4., 23.4., 25.4., 30.4. und 15.5.2015. ;9B=72=@ Theater Paderborn Westfälische Kammerspiele Großes Haus, Neuer Platz 6 19.30 Uhr 04B;<B=%;??BA Tel. 0 52 51/2 88 11 00 Di.-Sa. 10.00-13.00 Uhr Di.-Fr. 14.30-18.00 Uhr ,**3)," 6;5?<;- 29>:5?9>?%:??>2@A u. a. mit Dr. med. Aycke Smook, Präsident von Right-to-Die-Europe. ;9B=72=@ Theater Paderborn Westfälische Kammerspiele Großes Haus, Neuer Platz 6 21.00 Uhr 04B;<B=%;??BA Tel. 0 52 51/2 88 11 00 Di.-Sa. 10.00-13.00 Uhr Di.-Fr. 14.30-18.00 Uhr ,**3)," 6;5?<;- ;7;=B<<A':A 6<B=7B@A:@9A029 Der Kabarettist Stefan Franke nähert sich dem Thema von der heiteren Seite her. ; @9B=%B?BB Mensa des Schulzentrums Am Steinacker 12 19.00 Uhr Eintritt: € 10,00 Alle Angaben ohne Gewähr. FILM, LITERATUR, LITERATUR … n #;?A(B7B@A@2/4A5;8A8B7B@ Thomas, Anfang 50, hat die Diagnose Gehirntumor. Unheilbar. Doch statt die Hände in den Schoß zu legen und zu verzweifeln, nimmt er seine letzte Lebensspanne in die Hand und möchte nichts mehr aufschieben, sondern bewusst leben und all das machen, was er sich schon immer gewünscht hatte. Der in der Schweiz und in Finnland gedrehte Film „Zu Ende leben“, der ab 16. April in die Kinos der Deutschschweiz kommt, hat neben traurigen Momenten auch viele lebensbejahende und sogar lustige, etwa wenn Thomas mit seiner Freundin in Finnland im Schnee herumtollt, während sie auf die heiß ersehnten Nordlichter warten, einer seiner letzten Wünsche. Es geht unter die Haut, wenn seine Mutter äußert, dass bei seinem Tod auch ein Teil von ihr stürbe. Die 37-jährige Regisseurin und Autorin Rebecca Panian hat ihre Erfahrungen mit dem frühen Sterben ihres Vaters in den Film einfließen lassen: Den Tod zu akzeptieren und die verbleibende Zeit zu Ende zu leben. „Und vor allem – sich )AAA.:5;@B?A(B7B@AA.:5;@B?A6<B=7B@A3),"$3 Zeit zu nehmen, Adieu zu sagen“, so Panian. Parallel zum Film entstand das Buch „Zu Ende denken“. Schweizer Prominente aus Gesellschaft, Kultur und Medien, aber auch Fachleute und Betroffene kommen darin mit persönlichen Texten zu Wort. Einige sind mit Interviews auch in dem Film vertreten. Katja Winckler Der Film „Zu Ende leben“ ist ab Spätherbst als DVD bestellbar. Kontakt: [email protected], Telefon: 00 41/44/3 80 27 00. Panian, Rebecca/Ibello, Elena: Zu Ende denken – Worte zum Unausweichlichen, Wörterseh-Verlag, Gockhausen 2013, ISBN: 978-3037630327, € 39,90. Spezialausgabe zum Filmstart als Taschenbuch erhältlich, es enthält zusätzlich den Text des Film-Protagonisten: Wörterseh-Verlag, Gockhausen 2015, ISBN: 978-3-03763-303-8, € 19,90. n @8>@B$#>?%:??>2@AB<'< ;:/4A>@A:/4$2=5A Es hatte als Experiment begonnen und wurde viel beachtet: Der Meinungsaustausch von DGHS-Präsidentin Elke Baezner und dem Arzt Thomas Sitte, Vorsitzender der Deutschen Palliativstiftung. Auf einer eigens geschaffenen Internetseite unter dem Titel: www.sterbehilfediskussion.de schrieben sich die beiden Briefe von März 2013 bis Januar 2014 und stellten sie online. Die Meinung zur Sterbehilfe blieb letztendlich konträr, doch der Wille zum Austausch von Argumenten und Fakten war auf beiden Seiten da. Die Frage, ob der behandelnde Arzt im Rahmen der Sterbebegleitung sich auch im Einzelfall an einer Suizidbegleitung beteiligen darf oder sogar soll, trennte die beiden Parteien. Thomas Sitte sagt dazu „nein“. Die Korrespondenzen sind nun auf Papier nachzulesen. Mit einem neu erstellten Vor- und Nachwort ist der Dialog Bestandteil des soeben von Thomas Sitte vorgelegten Buches „Vorsorge und Begleitung für das Lebensende“, in dem er sachlich und umfassend viele Aspekte im Umgang mit dem Sterben schildert. Von der Vorsorge bis zu den unter- schiedlichsten Möglichkeiten und Chancen der Palliativmedizin ist die Rede, Rechtsprobleme werden erörtert und hilfreiche Adressen gegeben. Ein praxisnahes Buch, das für Pflegende und Hospiz-Mitarbeiter/-innen durchaus nützlich sein kann. Wega Wetzel Sitte, Thomas: Vorsorge und Begleitung für das Lebensende, SpringerVerlag, Berlin/Heidelberg 2015, ISBN: 978-662-44346-0, € 19,99, auch als E-Book erhältlich. n ;=:5A;@A?B>@B=A:<<B=A >@A9B@A029A4;8 Martina Rosenberg ist keine Unbekannte. Ihr Buch „Mutter, wann stirbst du endlich?“ sorgte 2012 für Furore. In diesem Werk hatte die Journalistin ihre Erfahrungen als pflegende Angehörige eindringlich geschildert und damit eine große Debatte über die Pflege-Situation in Deutschland ausgelöst. Nun wartet Rosenberg mit einem neuen spannenden Thema auf. In ihrem neu erschienenen Buch „Anklage: Sterbehilfe. Machen unsere Gesetze Angehörige zu Straftätern?“ schildert sie den Fall des 26-jährigen Jan, der seiner sieben Jahre lang nach einem Reitunfall im Koma liegenden 49-jährigen Mutter aktive Sterbehilfe leistete. Er erstickte sie mit einem Handtuch. Danach wandert er für Jahre ins Gefängnis. Rosenberg rollt den Fall auf und schildert, wie es zu der Tat eigentlich kam. Dazu hat sie den jungen Mann monatelang im Strafvollzug besucht und seine Geschichte aufgeschrieben. Diese ist äußerst komplex, denn Jan und seine Mutter hatten ein sehr enges, wenn auch kompliziertes Verhältnis zueinander, das Rosenberg eindrucks- und liebevoll beschreibt. Dann der Unfall. Die Mutter hatte keine Patientenverfügung und ihrem Jungen und dessen Stiefvater keine Vorsorgevollmachten erteilt. So waren ihnen die Hände gebunden. Hinzu kam, dass beide von vielen Institutionen allein gelassen und schlecht beraten worden waren, etwa von der wenig fachkundigen gesetzlichen Betreuerin, aber auch von den Ärzten. Der junge Mann, der außer seiner Mutter wenig Halt im Leben hatte, wünscht sich für seine Mutter die passive Sterbehilfe, wird aber rüde abgewiesen. Ein jahrelanger Kampf, den er nicht gewinnt. Erst als er sich nach der Tat der Polizei stellt, fühlt sich Jan zum ersten Mal wieder frei. Im Schlusswort fordert die Autorin eine ehrliche Debatte über dieses wichtige Thema. P. S.: Im Anhang wird die DGHS als interessanter Ansprechpartner genannt. Katja Winckler Rosenberg, Martina: Anklage: Sterbehilfe. Machen unsere Gesetze Angehörige zu Straftätern?, Blanvalet-Verlag, München 2015, ISBN: 978-3-7645-0502-8, € 19,99. n #;?A:/4A-B-B@A9B@A029 Elias Canetti schwebte das Unmögliche vor Augen: Den Tod aus allen Winkeln belagern und angreifen, ihn verwunden und schwächen, ihn buchstäblich bekämpfen und bekriegen. Sein Ziel: Das Unüberwindbare, die Sterblichkeit des Lebens, überwinden. Nicht der Stein des Weisen, das Schreiben ist seine Waffe. Das einzigartige Dokument dieses „Krieges“ gegen den Tod einsehen zu können, verdanken wir der editorischen Meisterleistung des Hanser-Verlages. Canetti hatte zwar die Absicht, ein „Buch gegen den Tod“ zu schreiben, dazu kam es aber nie. Zeitlebens hielt er sich jedoch an den am 15. Februar 1942 gefassten Entschluss, seine Gedanken gegen den Tod aufzuzeichnen, um „die Waffe zu hämmern, die den Tod bezwingt“. Obschon er kurzzeitig plant, einen „Roman über den Todfeind“ zu verfassen, bleibt es bei losen Aphorismen, unverbundenen Geschichten, eruptiven Einfällen. Das Ergebnis: Auf 2 000 transkribierten Seiten seines Nachlasses widmet er sich seinem Lebensthema. In „Das Buch gegen den Tod“ findet sich eine sorgsam zusammengestellte Auswahl der bedeutendsten dieser Einträge Canettis zum Thema Tod. Der Inhalt der Aufzeichnungen ist ebenso facettenreich wie die Stimmung, die sie umgibt. Witzige, grotesk-absurde Gedankenspiele folgen auf verstörendabschreckende Geschichten. Informativ Sachliches wird von absonderlichsten Gedanken abgelöst. So wird kurzerhand die Kultur als „gefährlicher Liebestrank, der vom Tode ablenkt“ degradiert. Und bereits in der darauffolgenden Passage geht es um die romantisierten Betrügereien, die man in Kauf nähme, um einen Toten ins Reich der Lebenden zurückzuholen. Es sind Notizen wie diese, die ein Gefühl dafür vermitteln, wie ernst Canetti sein Anschreiben gegen den Tod nimmt, wie zwingend sein Handeln für ihn ist. So unterschiedlich der Ton der Aufzeichnungen auch ist, eines sind sie nie: Langweilig. Lässt man die Stimmungsvielfalt beiseite, zeigt sich ein dominierendes, wiederkehrendes Motiv: Die Aussichtslosigkeit im Angesicht der Unüberwindbarkeit des Todes. Natürlich weiß Canetti, dass sein Kampf zum Scheitern verurteilt ist und doch findet er Kraft für Hoffnung, für Positives, für Sätze wie diesen: „Der Fluch des Sterben-Müssens soll zu einem Segen gewandelt werden: dass man noch sterben kann, wenn es unerträglich ist, zu leben“. In diesem aussichtslosen Kampf nimmt Canetti die Position jener „Magd bei Fröhlich“ ein, von der ein zitierter Tagebucheintrag Grillparzers berichtet: „Ihr geliebter Vater ist gestorben. Sie ist entsetzt über die starre Kälte seines Leichnams. Als alle schliefen legt sie sich zu ihm und bleibt die ganze Nacht. Vielleicht könne die Wärme ihres jungen Körpers, so hoffe sie, ihn wieder zu sich bringen“. Am Morgen wird sie, von allen vermisst und gesucht, halb erstarrt gefunden. Ihr Vater war, freilich, noch immer tot. Grillparzer schließt: „Es liegt etwas Grässliches, aber auch Heroisches in dieser liebevollen Albernheit.“ Auch Canettis unermüdliches Anschreiben gegen den Tod haftet ebendies an: Grässliches, aber auch Heroisches. Alexander Stark Canetti, Elias: Das Buch gegen den Tod. Mit einem Nachwort von Peter von Matt. Hanser-Verlag, München 2014, ISBN: 978-3-446-24467-2, € 24,90. .:5;@B?A(B7B@AA.:5;@B?A6<B=7B@A3),"$3 , LESEPROBE #>BAB9>'>@A5:??A?>/4A@B:A7B=9B@%B@ 1E;=BHCI@HIE@@HFI=BDIHEGIGHAH?I3A;=I>H?;=FEH4HG<IHC;=HI1H@E,EGI5:CCHGI5EFI BFA.I5EFI@HGI1HG?;=HGI5EH@HFIEGI@HGI1EDDHC"AG8DI F,DCE;=HGI&BG@HCG?I?DHCCHGI.(??HG KAPITEL 1 #;?A7B=8B7B@A6>BA?/42@A 1=?<BA6/4=><<BA>5AB>B@A><<B8 Mit einem entschlossenen Handgriff, der Ungeduld und zugleich Gnadenlosigkeit verriet, hatte Pfleger Troska den von alten Blutergüssen und Kratzspuren übersäten und von Muskelschwund gezeichneten Arm des verwirrten Greises auf die Bettdecke niedergedrückt und mir wortlos zu verstehen gegeben, nun meinerseits den Arm des sich heftig sträubenden Alten auf der Unterlage zu fixieren, um ihm ungestört eine neue Infusion anlegen zu können. „Der braucht Flüssigkeit. Der rutscht uns 1 sonst ins Delir und krepiert … hat sie sich schon zum dritten Mal rausgerissen, 2 die verdammte Braunüle ! Später legen wir seine Handgelenke in Riemen, damit der Unfug hier mal ein Ende hat! Woll’n doch mal sehen, ob wir den nicht zur Räson kriegen! Nicht so widerspenstig sein, Alterchen! Anordnung von ganz oben: Sterben ist noch nicht! Ist doch alles nur zu deinem Besten, nicht wahr? Und jetzt schön stillhalten, mein Gutster!“(…) Ein letztes Mal versuchte der gequälte Alte, dessen von Warzen und Pigmentflecken übersäter Oberkörper sich jetzt zitternd und unter heftiger Anspannung 3 halb aufrichtete – „Lazarus-Syndrom!“ schoss es mir durch den Kopf –, mit einer rotierenden Armbewegung dem drohenden Stich doch noch zu entkommen. Aber schon hatte Troska ebenso routiniert wie unnachgiebig und mit dem Kommando „Stillhalten, Opa, sonst tut’s weh!“ die Braunüle in einer Vene seines Unterarms platziert. Meine erste Stelle als Medizinalassistent in einem Kreiskrankenhaus nahe Hamburg, die ich am 4. April 1979 antrete; mein dritter Tag auf der Inneren 3AAA.:5;@B?A(B7B@AA.:5;@B?A6<B=7B@A3),"$3 3EC@)I/EH>6FEH@I3(8HF Der wehrlose Alte Arzt und Autor Michael de Ridder. Abteilung. Bewusst hatte ich mich für diese „Klitsche in der Pampa“ – so hatte einer meiner Kommilitonen verächtlich mein Vorhaben kommentiert, ein kleines Krankenhaus für meinen beruflichen Einstieg zu wählen – entschieden. Denn, so hatte mir einer meiner Tutoren während des Studiums verraten: „Wenn du deine erste Stelle antrittst, such dir eine kleine Klinik. Da wirst du gebraucht, da lernst du mehr und schneller als in der Anonymität einer Großklinik. Und halt dich an die Schwestern und Pfleger! Von denen profitierst du gerade in den ersten Monaten mehr als von den Ärzten, die eifersüchtig auf ihrem Wis- sen und ihren Fertigkeiten hocken, weil sie in dir schon den künftigen Konkurrenten wittern.“ Dies beherzigend hatte ich heute Morgen den Pflegekräften ein Frühstück spendiert. Und Pfleger Troska hatte mich in seiner jovialen Art gleich unter seine Fittiche genommen. Jetzt stand ich ihm gegenüber auf der anderen Seite des Bettes und drückte halbherzig den Arm des winselnden Greises gegen die Matratze. Flackernden Blicks schaute er Hilfe heischend zu mir empor. Seinen Blick zu erwidern, brachte ich nicht fertig. Ich spürte, dass mit ihm etwas Grausames und Sinnloses geschah. Und ich schämte mich. (…) Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Verlags-Anstalt 1 Delir, Kurzform für Delirium: Verwirrtheitszustand, der mit Unruhe und wahnhafter Verkennung der Umgebung einhergeht und durch Flüssigkeitsmangel ausgelöst werden kann. 2 Braunüle: peripher angelegte Venenverweilkanüle zur intravenösen Zufuhr von Flüssigkeit und Medikamenten. 3 Lazarus-Syndrom: Aufrichtung des Körpers im Sinne einer scheinbaren „Auferstehung“, die manchmal bei Hirntoten beobachtet wird; benannt nach dem heiligen Lazarus, der von Jesus von den Toten wiedererweckt wurde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ÜR MITGLIEDER 1='48B@A6>BA:@?A 4=BAB?/4>/4<B +HFDFBADIDDHC)I1HEGHIDFBAFE>HI+H?;=E;=DH >=A=>BB@A>@A:@?B=B=A.(6A9;':A;:A:@?A':AB='48B@A;=:5A6>BA7B>A9B=A#.6A><-8>B9A?>@9*A.B:<BA8B?B@ 6>BA9>BAB?/4>/4<BA2@AB=<=;:<A1<<B8* # a ich völlig am Ende bin mit meinen Kräften und meiner Geduld, möchte ich Ihnen heute schreiben, was ich im Pflegeheim ständig erleben muss. Wobei ich jeden Monat 2 200 Euro zahlen muss und die Kasse noch einmal 1 300 Euro dazu. Wofür das Geld benutzt wird, erschließt sich mir nicht. Mein Mann ist 2003 sozusagen dem Tod von der Schippe gesprungen. Er war fast tot, doch man brachte ihn wieder auf die Beine. Man hat ihn im letzten Monat noch zum Leben zurück therapiert, allerdings mit sehr schlimmen Tabletten, „Cordarex“ und Blutverdünner und noch einige. Im Beipackzettel von Cordarex steht: „Kann auch zum Tode führen“! Ich war damals so schockiert, dass ich sofort zum Apotheker lief und fragte, ob er einen Patienten kennt, der dieses Mittel nimmt und noch lebt? Er bejahte. Wenig Trost für mich. Mein Mann nimmt das Mittel seit 2003 bis heute! Sein zunächst wieder recht guter Zustand verschlechterte sich jedoch von Jahr zu Jahr. Er wurde körperlich hilfsbedürftiger und vor allem allmählich mehr und mehr dement. Ich pflegte ihn zu Hause bis Ende 2010. Dann musste ich von jetzt auf gleich ins Krankenhaus wegen Zusammenbruch am Jahresende. Mein Mann musste ebenfalls sofort in Pflege, jedoch Heimplätze waren keine frei. Er kam provisorisch in einem Wohnstift unter. Im Februar 2011 bekam er einen Heimplatz in einem privaten Pflegeheim, da mir der Professor im Krankenhaus sagte, ich könne die 3EC@)I:D:CEBG>BEFE? $"%"%$$# #!%%%% $#% % Als Bewohner eines Pflegeheims ist man mitunter verlassen. Pflege zu Hause nicht mehr machen, sonst wäre ich vor ihm tot. Zunächst ging in dem Heim alles recht gut, mein Mann war ja auch noch in der Lage, alleine zu gehen und zu essen usw. Der Heimleiter war prima, das Personal ebenfalls. Mein Mann hatte Pflegestufe 2 (bis heute!) Leider ist nach einiger Zeit der Heimleiter gegangen (oder gegangen worden, wer weiß es?) und dann nach und nach auch zwei Drittel des guten Personals. Das war vor zwei Jahren. Seither ging es nur noch bergab. Ständig wechselte das Personal, niemand will bleiben. Oft nur Zeitarbeitskräfte, denen alles egal .:5;@B?A(B7B@AA.:5;@B?A6<B=7B@A3),"$3AAAA VON MITGLIEDERN FÜR MITGLIEDER ist. Für demente Menschen eine Katastrophe, ständig Fremde vor sich. Viele Leistungen finden nicht mehr statt. Das Essen ist miserabel geworden. Wenn man sich als Angehöriger über etwas beschwert, interessiert das niemanden. Auf schriftliche Beschwerden (ich will mehr selber wehren, er ist körperlich total abgemagert, mehr als zehn Kilogramm Verlust. Er ist wund am Po vom Sitzen im Rollstuhl, weil man die Windeln nicht wechselt. Er bleibt oft den ganzen Tag in der Nässe sitzen, alles stinkt und ist durchgeweicht. Aber Win- %$"!%!%$#%#$#%%"#%$% $% "!$# $ % !"#!%#%" !%$$"!% $%"#$#%$ $#%" !%%"$%$"! inzwischen Belege haben) kommen keine Reaktionen oder Antworten. Inzwischen geht es meinem Mann sehr, sehr schlecht, denn im Oktober 2013 hat ihm ein Nachtpfleger, der seine Ruhe haben wollte (mein Mann war krankheitsbedingt nachtaktiv), drei Nächte in Folge ein vom Nervenarzt verbotenes Medikament gegeben, bis mein Mann halbtot im Bett lag, nur noch röchelte und ich jeden Moment mit dem Tode rechnete. Als ich nachforschte, habe ich die Tatsache erfahren. Noch eine weitere Tablette und mein Mann wäre tot gewesen! Aber auch danach kein Wort der Entschuldigung oder eine Änderung. Mein Brief blieb ohne Antwort. Von diesem Tag an ging es meinem Mann schlecht, er kam nie wieder auf die Beine. Inzwischen ist er dem Tode sehr nahe, doch nun habe ich wieder großen Ärger, weil man ihn am Sterben hindert. Man zwingt ihm ständig Nahrung auf, obwohl er nicht mehr schlucken kann. Nach zwei Stunden fand ich immer noch die Nahrung im Mund. Ebenso zwingt man ihm die Tabletten auf, die dann gallebitter stundenlang die Mundschleimhaut angreifen. Er ist nicht mehr in der Lage, selber sich zu wehren oder auszuspucken. Er kann ja auch nicht mehr trinken. Ich habe mich vehement dagegen gewehrt, da wir ja eine Patientenverfügung haben und jede Zwangsernährung oder lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, doch man sagt mir ständig; Wir müssen das tun, sonst bekommen wir Ärger, das wäre ja sonst aktive Sterbehilfe! So ein Schwachsinn!! Ich kann nicht mehr schlafen, weil ich sehe, wie mein Mann gequält wird. Er kann sich wegen starker Demenz nicht AAA.:5;@B?A(B7B@AA.:5;@B?A6<B=7B@A3),"$3 deln wechseln ist zu viel Arbeit. Außerdem bekommt er angeblich nur eine pro Tag und eine pro Nacht!! Die Krankenkasse hat das zwar verneint, aber das Heim bleibt dabei. Mein Mann hat Schmerzen beim Sitzen, doch man setzt ihn trotzdem immer wieder in den Rollstuhl, obwohl die Pflegedienstleiterin sagte, er solle im Bett liegen. (Doch im Zimmer ist er ohne Aufsicht, also setzt man ihn in den Gemeinschaftsraum!) Man lässt meinen Mann absichtlich nicht sterben, sondern quält ihn täglich weiter. Es ist unerträglich für mich und ich habe nur einen Schluss daraus gezogen: Ich muss rechtzeitig Suizid begehen, um nicht so zu enden wie mein Mann! Das ist kein schönes Leben mehr. Dazu kommt noch eine negative Erfahrung. Mein Mann und ich sind seit sehr vielen Jahren zahlende Mitglieder in einem guten Hospiz in Düsseldorf in der Hoffnung, einmal am Lebensende dort in Frieden und menschlich sterben zu können. Als es meinem Mann nun so schlecht ging, habe ich dort angefragt wegen eines Platzes im Hospiz. Zur Antwort bekam ich gesagt: „Leider geht das nicht für ihren Mann, denn wir nehmen nur Krebspatienten und auch gar keine Patienten, die schon im Pflegeheim sind, die müssen dort sterben.“ Ich war entsetzt und sehr verärgert über diese Zweiklassenansicht. Ich habe sofort die Mitgliedschaft gekündigt. Keinen Cent mehr für eine solche Diskriminierung. Ich möchte noch sagen, dass ich eine halbe Stunde Autofahrt quer durch die ganze Stadt habe, um zum Heim zu kommen und zurück noch einmal. Das belastet mich mit 83 Jahren doch sehr. Ich bin drei Mal pro Woche von zehn bis 18 Uhr unterwegs, das heißt abzüglich Fahrzeit im Heim, um die schlimms- ten Mängel aufzufangen. Meine Tochter, die berufstätig sehr gefordert ist, opfert auch noch dreimal ihre Freizeit für ihren Vater, was ihrem Mann an Zeit und Zuwendung fehlt, von mir ganz zu schweigen. Dafür hat sie keine Zeit mehr. Den Bogen aus Ihrem Heft für den Hausarzt (Anm. d. Red.: Frau Ettel meint damit die DGHS-Ärzteaktion in der HLS-Ausgabe 2014-2) werde ich mitnehmen und abgeben, habe aber wenig Hoffnung, dass er irgendwie reagiert. Mein Arzt ist leider auch nicht wirklich hilfreich. P. S.: 1.4.2014., heute Morgen um halb sechs Uhr ist mein Mann endlich erlöst worden. Wir freuen uns über Ihre Zuschrift. Bitte schreiben Sie an: DGHS e. V. · Redaktion HLS Kronenstr. 4 · 10117 Berlin E-Mail: [email protected] +166 HUMANES LEBEN – HUMANES STERBEN (HLS) 2EHIHED?;=FE6DI@HFI2HAD?;=HGI+H?HCC?;=B6D 6(FI&A.BGH?I/DHF4HG<IF?;=HEGDI%EHF.BCI =FCE;=< Herausgeber und Verleger: 2+&/7I%HFDFHDHG @AF;=IE=FHIF ?E@HGDEGIC8HI3BH,GHF<I 2HAD?;=HI+H?HCC?;=B6DI6(FI&A.BGH?I/DHF4HG 2+&/IH<I<7I:?D6B;=I!I9-I!#7I -99!0I3HFCEG7IHC<)I9I#9$-I$$I$#I#0'97I B)I9I#9$-I$$I$#I#0I007I'1BEC)IEG6:@>=?<@H7 GDHFGHD)I555<@>=?<@HI 3BG8%HF4EG@AG>)I:?D4BG8I(FG4HF>I 3*)I2!$09-999-9!#!##I 3)I32 Chefredakteurin: CBA@[email protected]<I*< %HFBGD5:FDCE;=5E Redaktion: 1BGAHCBI&BA"D.BGGI=B7I 2F<I AF<ICE%HFIBAD,7IH>BIHD,HCI1<I*< ?DHCC%< =H6FH@B8DHAFEG5H7IBD BIEG;8CHFI1<I*<I3EC@' FH@B8DE:G85 Layout: /EC%EBI+(GD=HF'F G,CH7I2EHHG< Anzeigenverwaltung: 2EBC:>IHCDI+.4&7I A>5BC@?DF<I-97I0!-0I1(=CB;8HF7IHC<)I9I09I!- I90I$7IB<I9I09I!-II90I$ Druck: *2I/&2I*A>?4AF>HFI2FA;8'I AG@IHFCB>?=BA?7I*EG@CEG>HFI/DF<I-0'-7I -0I*A>?4AF>< FHE?I"F:IH."CBFI€ !799I,,>C<I:FD:'IAG@IHF' ?BG@8:?DHGI6(FI1ED>[email protected]>IHGD=BCDHG< 3HEDF >HI>H4HGIGE;=DI,5BG>?C A6E>I@EHI1HEGAG> @HFIH@B8DE:GI:@HFI@HFI2+&/I5EH@HF<I*CCH H;=DHIEG;C<IHF%EHC6 CDE>AG>I:@HFI/"HE;=HFAG>IBA6 2 %:F4H=BCDHG<I*4CH=GAG>IAG@I(F,AG>HG %:GI3HEDF >HGIAG@I,A>H?BG@DHGI1BGA?8FE"DHG .>CE;=< G%HFCBG>DI,A>H?BG@DHI1BGA?8FE"DHI5HF@HGIEG @HFIH>HCIGE;=DIB4>H@FA;8D<I*G>B4HG7IB=CHG [email protected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m zu den Daten Ihres Notfall-Ausweises zu gelangen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können auf der Startseite www.dghs.de oben rechts auf die Abbildung des Notfall-Ausweises klicken. Dann geben Sie Ihre Daten ein und gelangen so direkt zu den hinterlegten Formularen. Ebenso können Sie aber auch über die Startseite in der linken Spalte gehen. Dort steht „Notfall-Ausweis“, daneben befindet sich ein roter Punkt. Hier verfahren Sie genauso. Sie geben einfach die Daten, die auf Ihrem Notfall-Ausweis stehen, ein. # Der Zugang zum Notfall-Ausweis und der zum internen Mitgliederbereich ist nicht derselbe. Dazu haben Sie unterschiedliche Benutzernamen und Passwörter! #$"#!$#!"#$"#!"$"$"#!!$$$$! derselben Stelle selbst ausgedacht. Dann drücken Sie auf den rechteckigen Einlogg-Button „einloggen“. Danach erscheint der grüne Reiter „Servicebereich für Mitglieder“. Klicken Sie auf die Zeile darunter auf „Ihr Servicebereich“. In der Mitte finden Sie dann den Zugang zu drei Unterpunkten: • die Formulare der Patienten- und Vorsorgeschutzmappe • Infobroschüre für Bevollmächtigte • Einverständnis- und Datenschutzerklärung In der linken Spalte finden Sie zum Anklicken die anderen Services. Katja Winckler # $$ $"# Dann fordern Sie auf der Startseite www.dghs.de ein neues an! Neben dem grünen Rechteck „Einloggen“ finden Sie die Anklick-Möglichkeit „Passwort vergessen?“ Haben Sie beide Zugangsdaten vergessen, sollten Sie sich unter „Neu hier – jetzt registrieren“ nochmals anmelden. Dies finden Sie unter dem grünen Einlogg-Button „einloggen“ sowie dem Passus „Passwort vergessen?“. +++++"'**(%$&% + Im internen Mitgliederbereich (s. Bild o. re.) finden Sie nicht nur alle DGHS-Formulare zur Patientenverfügung und den Vollmachten, sondern auch Broschüren sowie Einverständnis- und Datenschutzerklärungen. Genauso haben Sie darüber den Zugriff auf die Kontaktdaten unserer ehrenamtlichen regionalen Ansprechpartner und weitere Services hinsichtlich Hospizen und Schmerztherapie. Dazu loggen Sie sich auf der Startseite www.dghs.de in der linken Spalte „Servicebereich für Mitglieder“ ein. Geben Sie Ihren Benutzernamen und das Passwort ein. Beide haben Sie sich bei der Registrierung an #--$ +"-&-'%-&--%''&-)!,* $#+(-$(-+),+-)",+ :55<799<(:4<43"89+<200:9 Auch in diesem Frühjahr lässt die DGHS Sie nicht im Regen stehen! 2'3<#8,<60<$;..1; * können sich DGHS-Mitglieder den in limitierter Auflage hergestellten eleganten Taschenschirm bestellen. Mit seinem Farbmix aus Braun und leuchtendem Orange ist er ein eleganter Begleiter bei Wind und (April-)Wetter. Sein ergonomisch geformter Schirmknauf liegt gut und sicher in der Hand. Nur ein Klick, und er ist sofort aufgespannt. Selbst bei starkem Wind klappt er nicht um. Nach dem Gebrauch gleitet er wieder problemlos in seine fest verschließbare Hülle. Mit seinem Schriftzug „Gut beschirmt. www.dghs.de“ setzen Sie weithin sichtbar politisch ein Statement – für Selbstbestimmung und Wahlfreiheit am Lebensende. 60</'3840<6):9</8:<:89)7'3<79<695:4&< ;<$;<<1 <11<1$<$;<2(:4<078":9</8:<69,<%34:< -:,5:""69+<79<89)2(+3,.(: %34:</:9(:<#855:<79&< /<:.<. /58'3245&</'3840 2952<*;;<*;;;<-<1;<;;<;; !6+6,57-79<78)).2#7<!6+,#64+ %-!&<<<1;<;;;;<;;;*<;;*;<;; -%&< !- #-'%(-&------*,)!- + ,*",*,(-*,)! Sie wollen diesen schönen Schirm bestellen? Dann melden Sie sich einfach in unserer DGHS-Geschäftsstelle und fordern unser Dankeschön-Angebot an. Über eine kleine Geldspende unter dem Stichwort „Schirm“ freuen wir uns. Achtung: Jedes Mitglied kann jeweils immer nur einen Schirm bestellen. Das Angebot gilt, solange unser Vorrat reicht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn die Bearbeitung etwas dauert.
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