Nutzungsbedingungen

Transkrypt

Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen
für die
Schieneninfrastruktur
Gleis 3 von der Anschlussbahngrenze
zur Leipa Logistik GmbH bis einschließlich
Weiche 311 in abzweigender Stellung
der
UPM GmbH in Schwedt
Infrastrukturnutzungsbedingungen Muster 2011.11.03
Infrastrukturnutzungsbedingungen
1. Zweck
Die Nutzungsbedingungen sollen allen Zugangsberechtigten einheitliche und diskriminierungsfreie
Bedingungen für den Zugang zu der als Zuführungsgleis zur Schwedter Hafengesellschaft dienenden Schieneninfrastruktur der UPM GmbH gewährleisten.
2.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen
Die oben bezeichnete Schieneninfrastruktur darf nur genutzt werden, wenn
a.
b.
c.
d.
eine gültige Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde für die Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen des Schienengüterverkehrs auf der Schieneninfrastruktur Gleis 3 von der Anschlussgrenze zur Leipa Logistik GmbH bis zur Weiche 311 in abzweigender Stellung der UPM
vorliegt,
ein Infrastrukturnutzungsvertrag mit der Schwedter Hafengesellschaft geschlossen wurde,
der Infrastrukturnutzungsvertrag nicht gekündigt wurde und
eine den Anforderungen der gültigen Fassung der Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung
entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Die behördliche Genehmigung, welche zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen des
Schienengüterverkehrs auf der bezeichneten Schieneninfrastruktur der UPM GmbH berechtigt
und die gültige Haftpflichtversicherung sind vor Abschluss des Infrastrukturnutzungsvertrages im
Original oder in beglaubigter Kopie der Schwedter Hafengesellschaft vorzulegen.
3.
Schienenweg
Die Zuführungsstrecke zum Hafen im Verantwortungsbereich der UPM beginnt auf Gleis 3 an der
Anschlussbahngrenze zur Leipa Logistik GmbH und führt über die Weichen 3.09, 3.10 und 3.11
zum Beginn der Anschlussbahn der Schwedter Hafengesellschaft am Ende der Weiche 3.11 in
abzweigender Stellung. Alle Fahrten auf der Infrastruktur sind als Rangierfahrten durchzuführen.
Die maximal zulässige Achslast beträgt 22,5 t bei einer Meterlast von 8 t/m.
Sämtliche Weichen sind mechanisch ortsbedient.
Die Kapazität der Infrastruktur stellt sich wie folgt dar:
Gleisbez.
Länge in m
3
310
Zweckbestimmung
Zuführgleis
Die Lage des Zuführgleises ist in der Skizze in der Anlage 1 zu erkennen.
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4.
Benutzung der Schieneninfrastruktur der UPM GmbH
Den zugangsberechtigten Unternehmen gewährt die UPM GmbH Zugang mit allen von der zuständigen Aufsichtsbehörde für den vorgesehenen Zweck zugelassenen Schienenfahrzeugen.
Das Nutzungsentgelt wird pro Güterwagenachse und Umlauf (Hin- und Rückfahrt) einmalig berechnet.
Die Höhe des Nutzungsentgeltes ist in der Entgeltliste veröffentlicht.
Für den Fall eines Nutzungskonfliktes mit anderen Nutzern bemüht sich die UPM GmbH um eine
einvernehmliche Lösung. Ist diese nicht herbeizuführen, haben Anträge Vorrang, die notwendige
Folgen der mit DB Netz AG vereinbarten Zugtrasse sind. Führt diese Regelung zu keiner eindeutigen Lösung, so gilt das Prioritätsprinzip.
Dieses richtet sich nach dem Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung der Nutzung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Wurde eine angemeldete Rangierfahrt nicht vorgenommen und wurden hierdurch Rangierfahrten
oder Umschläge der UPM GmbH oder Dritter blockiert, so hat das für die Blockierung verantwortliche Verkehrsunternehmen den doppelten Preis der Infrastrukturnutzungskosten für die blockierte
Nutzung zu zahlen.
Eine Abstellung von Wagen ist auf Gleis 3 nur zum Umschlag zwischen Bahn und Schiff an der
Anlegestelle der UPM zulässig.
Jede Rangiereinheit soll mit einem Bahnfunkgerät der Leipa Logistik GmbH ausgerüstet sein. Ist
kein derartiges Funkgerät vorhanden, muss ein mobiles Telefon mitgeführt werden. Die jeweilige
Rufnummer ist vor Einfahrt in die Anschlussbahn dem Anschlussbahnleiter der Leipa Logistik
GmbH, im Falle des Nichterreichens des Anschlussbahnleiters dem Rangierleiter der Leipa Logistik GmbH und der Betriebsleitung des Hafens mitzuteilen.
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen hat der Betriebsleitung der Schwedter Hafengesellschaft
vor dem Befahren der Schieneninfrastruktur der UPM GmbH eine Wagenliste über alle mitgeführten Wagen auf die Telefonnummer 03332 449-119 zu faxen oder elektronisch zu übermitteln. Bei
Fahrten vom Hafen reicht es aus, wenn eine Wagenliste bei der Hafenverwaltung hinterlegt wird.
5.
Anmeldung, Abmeldung und Koordination
Der Zugang zu der Schieneninfrastruktur der UPM GmbH ist nur nach Zuteilung einer Nutzungszeit für den beantragten Verkehr durch den Anschlussbahnleiter der Schwedter Hafengesellschaft oder dessen Stellvertreterin gewährleistet.
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen stellt für jeden geplanten Schienenverkehr eine Anfrage
beim Anschlussbahnleiter der Schwedter Hafengesellschaft oder dessen Stellvertreterin.
Die jeweils aktuellen Kontaktdaten sind in der Anlage 2 der Bedienungsanweisung und auf der
Internetseite des Hafens zu finden.
Zusätzlich sind die Rangiereinheiten vor Befahren der Infrastruktur der UPM durch Faxen der
Wagenliste oder Einwurf der Wagenliste in den dafür vorgesehenen Briefkasten und telefonischer
Anmeldung beim Anschlussbahnleiter der Schwedter Hafengesellschaft oder seiner Stellvertreterin zu melden.
Aus der Wagenliste sollen sich die Anzahl und Identität der Wagen (Wagennummer), die Anzahl
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der Wagenachsen, die Ladung (bei Gefahrgut auch die Gefahrgutnummer), das Ladegewicht und
das Gesamtgewicht des Wagens ergeben.
Jedes Verkehrsunternehmen hat einen Notfallmanager und einen Ansprechpartner für die Betriebsabwicklung mit Telefonnummer und Postadresse zu benennen.
Ansprechpartner der UPM GmbH Werk Schwedt für das Notfallmanagement und die Betriebsabwicklung sind der Anschlussbahnleiter und sein Stellvertreter. Die aktuellen Kontaktdaten des
Anschlussbahnleiters und des stellvertretenden Anschlussbahnleiters der UPM sind in der Anlage
2 der Bedienungsanweisung zu finden.
6.
Gefahren für die Umwelt
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen haben umweltgefährdende Einwirkungen zu unterlassen.
Verursacht das Eisenbahnverkehrsunternehmen dennoch eine umweltgefährdende Immission, ist
der Anschlussbahnleiter oder dessen Vertreter unverzüglich zu informieren. Weiterhin sind Gegenmaßnahmen zu treffen.
Die Kosten für die zu ergreifenden Maßnahmen trägt das den Immissionsschaden verursachende
Eisenbahnverkehrsunternehmen.
7.
Beeinträchtigungen der Benutzbarkeit der Infrastruktur
Die UPM bemüht sich, die Infrastruktur jederzeit in vollem Umfang betriebsfähig zu halten.
Dennoch kann es zu Beeinträchtigungen der Benutzbarkeit der Infrastruktur kommen.
Langfristig voraussehbare Beeinträchtigungen werden den Verkehrsunternehmen, mit welchen
ein Infrastrukturnutzungsvertrag geschlossen wurde, schriftlich mitgeteilt, sobald die Zeit und der
Umfang der Beeinträchtigung der UPM GmbH bekannt sind.
Kurzfristige Beeinträchtigungen werden den zuständigen Betriebsleitungen der Bahnen vom Anschlussbahnleiter der Hafenbahn unverzüglich per Fax mitgeteilt.
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