Schüler des Fritz-Greve-Gymnasiums nehmen Klimapreis der

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Schüler des Fritz-Greve-Gymnasiums nehmen Klimapreis der
Schüler des Fritz-Greve-Gymnasiums nehmen
Klimapreis der
Allianz-Umweltstiftung
entgegen
Und da war sie wieder, die wohlbekannte Melodie, welche die Schüler
schließlich selbst in Stunden der Kreativität erarbeitet hatten. Ungeduldig
rücken die zehn Schüler auf ihren Sitzen hin und her, darauf wartend, dass
ihr Eröffnungsvideo endet.
Forts. S. 2
Schüler des Fritz-Greve-Gymnasiums Malchin haben Anfang des Monats den Deutschen
Klimapreis der Allianz Umweltstiftung für ihr Musikvideo entgegen genommen.
Neue Satzung des Kreiskrankenhauses
Demmin veröffentlicht
Auf Grundlage der
Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat
der Kreistag des Landkreises Demmin die
Betriebssatzung für das
Kreiskrankenhaus in
Demmin beschlossen.
A U S
D E M
I N H A L T
Partnerkreis wirbt für ein gemeinsames Projekt
2
Altentreptower Gymnasiasten erleben Theater
2
EhrenamtMesse erfolgreich durchgeführt
3
IHK lobt Schulpreis 2010 aus
3
Leitungs- und Anlagerechtsbescheinigungen
5-7
Diese Satzung tritt
am Tag nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Auskünfte aus den Bodenrichtwertkarten
7
Änderung der Entsorgungstermine zu Ostern
7
Lesen Sie dazu ab
Seite 3.
Verbandssatzung Wasser- und Bodenverband „Trebel“
8
Seite 2, Nr. 06/2010
Amtliche Mitteilungen und Informationen
Kreisanzeiger des Landkreises Demmin
(Forts. v. S. 1) Schließlich sind es nur noch wenige Augenblicke bis
sie endlich den verdienten Preis für ihre Arbeit in Händen halten können und das vor einem über 500 Personen starkem Publikum - wer wäre da nicht aufgeregt ?
Doch beginnen wir am Morgen des 2. März 2010. Eine Schülerdelegation des FritzGreve-Gymnasiums Malchin, der Schulleiter Wolfgang Scherer und die verantwortliche Lehrerin Frau Kläre machten sich auf den Weg nach Berlin , um den Klimapreis
der Allianz Umweltstiftung entgegen zu nehmen.
Denn durch das Projekt COOL (Change of our Life), in dem ein Musikvideo produziert wurde, gelang es den Gymnasiasten, die begehrte Auszeichnung zu bekommen.
Dieser ist mit 10.000 Euro dotiert und beinhaltet zudem noch ein Treffen mit dem
Bundespräsidenten und eine Hotelübernachtung im Rahmen der Preisverleihung.
Am Dienstagnachmittag trafen die Schüler im Hotel ein, bezogen ihre Zimmer und
bereiteten sich auf die Preisverleihung vor. Bevor es allerdings zur Generalprobe ging,
stand eine Stadtrundfahrt mit den vier anderen Gewinnerschulen auf dem Plan. Dies
sorgte bereits für die ersten spannungsgeladenen Minuten, als der Busfahrer an Autos
und Häusern vorbei raste, nur um den Anwesenden auch wirklich in der Kürze der Zeit
alle wichtigen Punkte Berlins mit auf den Weg geben zu können .
Nach dieser ungewöhnlichen einstündigen Fahrt gelangten die Teilnehmer am Zielort, dem Allianz Stiftungsforum am Pariser Platz, an. Dort erwartete sie der Moderator des Wissenschafts-Magazins „Nano“ Stefan Schulze-Hausmann, der den Abend
moderierte. Nach den Reden verschiedener Jury-Mitglieder und des Umweltministers
Dr. Norbert Röttgens, der die Schulen ausdrücklich für ihr Engagement lobten, folgte
die schon so spannungsvoll erwartete Preisverleihung.
Als die Schüler des Fritz-Greve-Gymnasiums als letzte Gruppe endlich auf die Bühne gerufen wurden, wurden nicht nur Hände geschüttelt und Fragen beantwortet,
sondern auch ihr Gewinnervideo den versammelten Gästen in voller Länge vorgespielt. Während des Video-Beitrages fingen die Zuschauer spontan an mitzuklatschen.
Viele der Gäste waren anschließend so begeistert, dass sie persönlich gratulieren wollten oder nach einer DVD fragten.
Jana Balje, Irina Saslawskaja-Ahlers und Bernhard Ahlers (v.l.n.r.) zeigen ein Beispiel
für die Gestaltung eines Kreisels.
Partnerschaftsverantwortlichen des Landkreises Angelika Wiedmann-Rudolph und Birgit
Riesebeck haben sich getroffen, um u. a. über ein gemeinsames Projekt - den sogenannten Kunstkreisel - miteinander zu sprechen. Beim Kreisel handelt es sich um die
im Kreis Steinfurt weit verbreiteten Kreisverkehrsregelungen. Die Kunst findet dann
im Innenraum des Kreisels statt.
Geboren ist die Idee der Kunstkreisel-Route im Partnerkreis Steinfurt, dort ist der
Verein KAJA West e. V. zurzeit mit der Umsetzung dieses Projektes befasst und hat
schon die ersten Verkehrskreisel durch Jugendliche gestaltet. Die Gründer und aktiven
Mitglieder dieses Vereins, das Künstler- und Architektenehepaar Ahlers aus Rheine,
sind zu dieser Arbeitskreissitzung gekommen, um für einen weiteren Kreisel im Rahmen des Projektes die Einbeziehung des Partnerkreises Demmin zu erläutern. Das
über die EU im Rahmen von „LEADER“ geförderte Projekt soll dazu beitragen, der
Partnerschaft über die Verwaltung hinaus auch in gemeinsamen Aktionen junger Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre künstlerischen Vorstellungen im Team miteinander zu verwirklichen.
Zu Beginn ist vorgesehen, dass die Kunsterzieher der kreislichen Gymnasien und
der Berufsschule mit ihren Schülern Ideen für einen konstruktiven Rahmen zu Papier
bringen. Bis Anfang Mai sollen die ersten Entwürfe zu Papier gebracht sein. Es ist
geplant, diese Ergebnisse im Kulturausschuss des Kreistages zu repräsentieren. Die
Entscheidung über die Auswahl der Motive zur Gestaltung des Kreisels wird über ein
noch zu benennendes Gremium im Sommer im Partnerkreis fallen. Dann treffen sich
alle beteiligten Jugendlichen, die der Partnerkreise Steinfurt, Demmin und Telsiai (Litauen), möglicherweise auch London-Ealing, in Steinfurt, um vor Ort die Gegebenheiten anzuschauen und die Umsetzung der Ideen zu prüfen. Eine Einbeziehung weiterer
Schulen im Landkreis ist dann vorgesehen. Die Umsetzung des Projekte wird innerhalb von zwei Jahren erfolgen.
Nach der Veranstaltung wurden alle Gewinner zum Bankett geladen und konnten
sich mit den zahlreichen Gästen über ihre Ideen und Probleme bei der Umsetzung
unterhalten oder sich Gedanken über die Projekte der anderen Schulen machen. Im
Nachhinein waren die Schüler des Fritz-Greve-Gymnasiums am meisten davon ergriffen, wie viele Leute plötzlich an dem Projekt interessiert waren und selbst die Mitbewerber ankündigten, das Video an ihren Schulen zeigen zu wollen.
Die Gewinner verbrachten den restlichen Abend emsig miteinander diskutierend und
Kontakte knüpfend im Foyer des Hotels. Doch viel Schlaf gab es nicht, denn schon
wenige Stunden später stand das Treffen mit dem Bundespräsidenten, Herrn Horst
Köhler, auf dem Programm. Dieser erwartete die Schüler im Schloss Bellevue, um mit
ihnen einige Gespräche über ihre Projekte zu führen und sie zu beglückwünschen,
natürlich auch um ein paar nette Fotos mit den aufgeregten Gewinnern zu machen.
Leider musste sich Herr Köhler bald darauf verabschieden, um weiteren Terminen
nachzugehen.
Ein besonders herzlicher Dank gilt dem Kolleg für Management und Gestaltung
nachhaltiger Entwicklung, unter Leitung von Herrn Dr. Joachim Borner, welches ein
derartiges Projekt erst möglich gemacht hat mit seiner professionellen Unterstützung
vor, während und nach den Dreharbeiten.
Philipp Willert, Fritz-Greve-Gymnasium Malchin
Partnerschaft im Kreisel
Der Verein KAJA West e. V. aus dem Kreis Steinfurt wirbt beim
Partnerkreis für ein gemeinsames Projekt
Am 15. März 2010 fand eine Zusammenkunft des Demminer Arbeitskreises „Partnerschaft“ des Landkreises Demmin mit dem nordrhein-westfälischen Partnerkreis
Steinfurt statt. Die Partnerschaftsverantwortlichen der Fraktionen des Kreistages des
Landkreises Demmin, die Kunsterzieherin des Goethegymnasiums des Landkreises
Demmin Jana Balje, und der Leiter der Beruflichen Schule, Nobert Köhler sowie die
Bezug nehmend auf die Partnerschaft des Kreises Demmin mit dem Kreis Koszalin
(Polen) will Angelika Wiedemann-Rudolph auch ein entsprechenden Kontakt herstellen. Des Weiteren hat der Arbeitskreis über die traditionell einmal jährliche gemeinsame Sitzung mit dem Arbeitskreis „Partnerschaften“ des Partnerkreises Steinfurt
beraten. Der Vorschlag aus dem Partnerkreis, diese Sitzung im Rahmen des „Kommunalen Partnerschaftskongresses“ in der Hauptstadt voraussichtlich im September
2010 durchzuführen, wurde angenommen.
Nicht nur Dramen lesen
Altentreptower Gymnasiasten erleben Theater
Gedacht hatte Lessing sein berühmtes Theaterwerk „Nathan der Weise“ als Meinungsäußerung im Streit mit dem Hauptpastor Goeze (Die Kirche geriet in der Zeit der
Aufklärung in das Kreuzfeuer der Kritik). Entstanden war ein Bühnenstück, welches
zu den berühmtesten deutscher Theatergeschichte überhaupt gehört und auch bis heute
nichts von seiner Wirkung verloren hat.
Die Aussage der Handlung ist aktueller denn je, davon konnten sich die Schüler der
gymnasialen Oberstufe der KGS Altentreptow überzeugen, welche am 04.02.2010 gemeinsam mit ihren Deutschlehrern die Theateraufführung von Lessings Werk im Theater
Anklam besuchten.
Obwohl „Nathan der Weise“ einen gesellschaftsutopischen Entwurf beinhaltet, begriffen die Schüler, dass der Aufruf für Toleranz und Humanität ein Lösungsangebot
angesichts dringender Zeitfragen ist. Dem Ensemble des Theaters Anklam war erneut
eine Inszenierung gelungen, die junge Menschen ansprach und bei vielen den Wunsch
entwickelte, auch weiterhin Theateraufführungen zu besuchen.
Die Zusammenarbeit zwischen der gymnasialen Oberstufe unserer Schule und der
kleinen Bühne in Vorpommern erwies sich wiederholt als gelungen.
H. Olschewski, Fachschaftsleiterin Deutsch
Kreisanzeiger des Landkreises Demmin
Amtliche Mitteilungen und Informationen
Ordnungsamt informiert
Fachkundelehrgang:
Vorderladerschiessen, Böllern, Laden- und
Wiederladen von Patronenhülsen
Das Ordnungsamt des Landkreises Demmin informiert darüber, dass
am 24.04.2010 von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
am 25.04.2010 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
ein Fachkundelehrgang mit Prüfung für eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz
in Stavenhagen, auf dem Schiessplatzgelände der Schützengesellschaft stattfindet.
Interessenten melden sich bitte bei Herrn Grzymbowski, Fax: 039954/27254 oder
per eMail: [email protected], an.
Die Teilnehmer haben vorab bei dem für sie zuständigem Kreisordnungsamt eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.
EhrenamtMesse erfolgreich durchgeführt
Eine EhrenamtMesse für den Landkreis Demmin – eine von neun Messen im
Land Mecklenburg-Vorpommern – wurde am 13. März 2010 in der Kreisstadt durchgeführt. Bürgermeister Ernst Wellmer, Schirmherr der Veranstaltung vor Ort, konnte
zur Eröffnung neben den Vertretern von 36 Vereinen und Verbänden den Präsidenten des Landesverbandes des DRK, Werner Kuhn (MdEP), den Kreisvorsitzenden
des DRK Erich Zühlke, Landrat Siegfried Konieczny und den Präsidenten der Stadtvertretung Eckhardt Tabbert herzlich willkommen heißen.
In seiner Ansprache unterstrich der Bürgermeister u.a. welche Bedeutung das
Ehrenamt im täglichen Leben für alle hat, egal, ob auf sozialem, kulturellem oder
sportlichem Gebiet bzw. in anderen Bereichen.
Ehrenamtlich Tätige bereichern das tägliche Leben enorm, fördern, unterstützen, leisten Präventionsarbeit, geben Halt.
Mit den EhrenamtMessen soll das ehrenamtliche Engagement in das Blickfeld
der Öffentlichkeit gerückt und möglichst viele Mitmenschen zum Mitmachen angeregt werden. Die Möglichkeit des Kennenlernens und des Informations- und Erfahrungsaustausch vor Ort sind unersetzbar und können im Rahmen einer solchen
Messe aktiviert werden.
‚Voneinander wissen, miteinander helfen!’ lautete das Motto der diesjährigen
Messe. Sie zeigte die vielfältigen Möglichkeiten des Engagements, die Erfordernisse, die Einsatzbereitschaft und die Freude der vielen Freiwilligen bei ihrer Tätigkeit.
Gemeinsam besuchten Landrat Siegfried Konieczny und Bürgermeister Ernst
Wellmer alle Informationsstände und überreichten Anerkennungsurkunden des Sozialministeriums Mecklenburg-Vorpommern.
IHK zu Neubrandenburg lobt
Schulpreis 2010 aus
Neubrandenburg (IHK/pm). „Mit diesem Preis wollen wir Projekte und Initiativen
auszeichnen, die in schülergerechter Weise wirtschaftliches Wissen und die Kenntnis
wirtschaftlicher Zusammenhänge vermitteln“, so IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra
Hintze zu dem mittlerweile zum 11. Mal ausgeschriebenen IHK-Schulpreis.
Beinahe 200 allgemeinbildende und berufliche Schulen in der IHK-Region sind
mit den Ausschreibungsunterlagen zur Teilnahme am Wettbewerb um den IHKSchulpreis eingeladen worden. Einsendeschluss für die eingereichten Arbeiten ist
der kommende 31. Juli. Eine unabhängige Jury, bestehend aus Repräsentanten der
Schulpraxis und Unternehmensvertretern aus der IHK-Region, entscheidet über die
Vergabe des Preises. Der IHK-Schulpreis wird in drei Kategorien vergeben, für die
insgesamt ein Preisgeld von 3000 Euro ausgesetzt ist. Die Preisverleihung findet
im November statt. Der Sieger des diesjährigen Wettbewerbs nimmt im Anschluss
an die Ehrung wieder am Ausscheid um den IHK-Schulpreis der Arbeitsgemeinschaft norddeutscher Industrie- und Handelskammern teil.
Weitere Informationen zum IHK-Schulpreis erhalten Sie
in der IHK zu Neubrandenburg, Stefan Ramson, Tel.: 0395 5597-414
und E-Mail: [email protected]
Arbeitsgruppen werden demnächst tätig
Sparsames Verwaltungshandeln und Kooperationsbeziehungen
der Landkreise Müritz, Mecklenburg-Strelitz, Demmin
und der Stadt Neubrandenburg im Focus
In einer gemeinsamen Beratung im Kooperationsstab haben die Landrätin des
Müritzkreises, ihre Amtskollegen der Landkreise Demmin und Mecklenburg-Strelitz
und der Neubrandenburger Oberbürgermeister die inhaltlichen Schwerpunkte sowie die personellen Besetzungen der Koordinierungsgruppe und der Arbeitsgruppen besprochen und festgelegt.
Die Arbeitsgruppen werden künftig vor allem in den Bereichen Organisation,
Finanzen und im Zusammenhang mit der Umsetzung der kommunalen Pflichten im
Nr. 06/2010, Seite 3
SGB II-Bereich tätig werden. In Unterarbeitsgruppen werden darüber hinaus Möglichkeiten der Zusammenarbeit u.a. im Bereich der Wirtschaftsförderung, des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der Kulturarbeit, Bildungsstrukturen und der Zusammenarbeit im Kataster- und Vermessungswesen geprüft. Den Arbeitsgruppen sollen paritätisch Verwaltungsmitarbeiter der drei Landkreise und der Stadt Neubrandenburg angehören.
Grundsätzlich werden die Arbeitsgruppen Vorschläge erarbeiten und Entscheidungen vorbereiten, die dann letztlich durch die Verwaltungsspitzen oder gegebenenfalls
in den kommunalen Vertretungen zu treffen sind.
Bei ihrer nächsten Zusammenkunft werden die Landräte und der Oberbürgermeister
gemeinsam mit den Koordinatoren die konkreten Aufgabenstellungen für die Arbeitsgruppen festlegen, ebenso die zeitlichen Anforderungen. Ziel ist durch substanziell
ausgestaltete Kooperationsbeziehungen Einsparungspotenziale zu heben sowie die
Verwaltungsarbeit in der Planungsregion straffer und effizienter zu organisieren.
Betriebssatzung
für das Kreiskrankenhaus in Demmin
vom 07. Januar 2010
Auf der Grundlage des § 92 i.V.m. § 5 Absatz 1, 3 – 6 und § 68 Absatz 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg - Vorpommern (KV M-V) i.V.m. § 8 der
Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V M-V) hat der Kreistag des Landkreises Demmin auf seiner Sitzung am 14. Dezember 2009 folgende Betriebssatzung für das Kreiskrankenhaus in Demmin beschlossen:
§1
Rechtsnatur
Das Kreiskrankenhaus des Landkreises Demmin wird als organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit unter der Bezeichnung
Landkreis Demmin
Der Landrat
Eigenbetrieb Kreiskrankenhaus Demmin
geführt.
§2
Aufgaben
(1) Im Kreiskrankenhaus werden durch ärztliche und pflegerische Leistungen Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert, Begutachtungen
vorgenommen sowie Geburtshilfe geleistet und die zu versorgenden Patienten untergebracht und verpflegt.
(2) Soweit die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung dies erfordert, werden außerdem im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der dazu getroffenen Vereinbarungen Patienten ambulant untersucht und behandelt.
(3) Für die Inanspruchnahme von Leistungen gelten die Bestimmungen des Landeskrankenhausgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKHG M-V) und die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Kreiskrankenhauses (AVB) in der jeweils geltenden
Fassung.
(4) Das Kreiskrankenhaus kann alle seinen Betriebszweck fördernden und es wirtschaftlich berührenden Neben- und Hilfsgeschäftebetreiben, sofern dies zur Deckung des
Eigenbedarfs des Kreiskrankenhauses dient.
(5) Zu den weiteren Aufgaben gehört die Aus - und Weiterbildung für medizinische und
andere Krankenhausberufe.
§3
Gemeinnützigkeit
(1) Das Kreiskrankenhaus verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
i.S.d. Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO) in der
jeweils geltenden Fassung. Der Zweck wird verwirklicht durch den satzungsgemäßen
Betrieb des Kreiskrankenhauses Demmin im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Das Kreiskrankenhaus ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Kreiskrankenhauses dürfen nur für die in dieser Betriebssatzung ausdrücklich genannten Zwecke verwendet werden. Der Landkreis erhält in seiner Eigenschaft
als Träger des Kreiskrankenhauses keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Kreiskrankenhauses.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Kreiskrankenhauses fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Der Landkreis erhält bei Auflösung oder Aufhebung des Kreiskrankenhauses oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert der geleisteten Sacheinlagen zurück; soweit das Vermögen die
eingezahlten Kapitalanteile und den Wert der geleisteten Sacheinlagen übersteigt, ist
dieses ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes
ausgeführt werden.
§4
Betriebsleitung
Die Leitung des Betriebes wird durch den Verwaltungsdirektor wahrgenommen. Der
Verwaltungsdirektor führt mit den ihm unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeitern
regelmäßige Beratungen durch. Zur Unterstützung kann der Verwaltungsdirektor ein beratendes Gremium berufen.
Seite 4, Nr. 06/2010
Amtliche Mitteilungen und Informationen
§5
Zuständigkeit des Verwaltungsdirektors
(1) Der Verwaltungsdirektor leitet das Kreiskrankenhaus selbstständig, soweit sich nicht
aus dieser Satzung oder anderen Rechtsvorschriften etwas anderes ergibt. Er ist für die
wirtschaftliche Führung des Kreiskrankenhauses verantwortlich. Der Verwaltungsdirektor ist insbesondere für die Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne des
§ 3 Absatz 1 Satz 3 und 4 EigVO M-V in der jeweils geltenden Fassung und die innere
Organisation des Kreiskrankenhauses zuständig. Diese umfassen neben den Entscheidungen von geringer wirtschaftlicher Bedeutung und den gesetzlich oder tariflich gebundenen Entscheidungen alle Entscheidungen zur Aufrechterhaltung des laufenden
Geschäftsbetriebes. Hierzu gehören alle Geschäfte für das Kreiskrankenhaus, die nicht
von grundsätzlicher Bedeutung sind und deshalb keine besondere Beurteilung erfordern, mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederkehren, nach festen Verwaltungsregeln
erledigt werden und für das Kreiskrankenhaus und den Landkreis sachlich und finanziell nicht von erheblicher Bedeutung sind.
Darüber hinaus trifft der Verwaltungsdirektor die Entscheidungen über:
- Rechtsgeschäfte gemäß Satz 3 und nach VOB, VOL und VOF bis zu netto 75.000
EUR, Die Wertgrenzen gelten bei der Auftragserteilung für ein Gesamtobjekt bzw.
eine Gesamtleistung. Erfolgt die Vergabe des Gesamtobjekts bzw. der Gesamtleistung in Losen, kommt es auf den Wert des einzelnen Loses an.
- alle anderen Rechtsgeschäfte, die nicht der laufenden Geschäftsführung zuzurechnen sind, in den Wertgrenzen, die § 17 Hauptsatzung des Landkreises Demmin in
der jeweils geltenden Fassung dem Landrat vorbehält soweit diese Satzung nichts
anderes bestimmt.
(2) Der Verwaltungsdirektor ist verantwortlich für die innere Organisation des Eigenbetriebes und kann entsprechende Dienstanweisungen erlassen. Der Verwaltungsdirektor
ist in budgetrelevanten Angelegenheiten gegenüber allen Beschäftigten des Kreiskrankenhauses weisungsbefugt. Der Verwaltungsdirektor ist im Rahmen des genehmigten
Wirtschaftsplanes berechtigt, Kredite zur Wirtschaftsführung aufzunehmen und rechtsverbindliche Kreditverträge abzuschließen. Der Vertragsabschluss bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Landrates. Der Betriebsausschuss ist über die Inanspruchnahme eines Kredites in der nächsten Sitzung zu informieren.
(3) Der Verwaltungsdirektor ist verpflichtet, den Landrat mindestens ¼ - jährlich über alle
wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten und ihm auf Verlangen über alle
Angelegenheiten Auskunft zu erteilen. Mindestens ¼ - jährlich ist ein schriftlicher
Informationsbericht vorzulegen. Er hat ferner dem Landrat unverzüglich alle Angelegenheiten mitzuteilen, welche die Haushaltswirtschaft des Landkreises berühren könnten. Dazu zählen insbesondere:
* gescheiterte Pflegesatzverhandlungen,
* gescheiterte Schiedsstellenverhandlungen,
* drohende Verluste,
* erfolgsgefährdende (größer 10 %) Abweichungen vom Wirtschaftsplan,
* Liquiditätsprobleme.
(4) Die Entscheidung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen von
Beträgen bis zur Höhe von 10.000 Euro obliegt dem Verwaltungsdirektor. Über Stundungen Niederschlagung und Erlass bis zu dieser Höhe, bei denen bereits Vollstrekkungsmaßnahmen durch die Kreiskasse eingeleitet wurden, entscheidet der/die Amtsleiter/in der Kämmerei.
Das Verfahren und die Zuständigkeit bei Stundung, Niederschlagung und Erlass von
Beträgen über 10.000 EUR richtet sich nach der Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen sowie über die Aussetzung der Vollziehung
und über die einstweilige Einstellung der Vollstreckung des Landkreises Demmin in
der jeweils geltenden Fassung.
Kreisanzeiger des Landkreises Demmin
- Rechtsgeschäfte gemäß § 5 Absatz 1 über brutto 25.000 Euro unterzeichnen der
Verwaltungsdirektor und der Landrat.
Bei Dauerschuldverhältnissen und wiederkehrenden Leistungen bestimmen sich die
Wertgrenzen nach dem Jahresbetrag der Leistung.
Veräußerung von Vermögensgegenständen, die nicht für den Kreiskrankenhausbetrieb
notwendig sind, obliegt dem Verwaltungsdirektor bis zu einer Wertgrenze bis zu brutto
25.000 Euro.
(4) Weiterhin wird dem Verwaltungsdirektor die Unterschriftsbefugnis unter Arbeitsverträge mit den in § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung benannten Beschäftigten erteilt.
§8
Betriebsausschuss/ Aufsichtsrat
(1) Die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Beschäftigten im Kreiskrankenhaus ist dem Verwaltungsdirektor übertragen.
(2) Absatz (1) gilt nicht in den Personalangelegenheiten des Verwaltungsdirektors, der
Chefärzte und des Pflegedienstleiters.
Diese sind dem Landrat im Einvernehmen mit dem Kreisausschuss vorbehalten.
Dem Verwaltungsdirektor steht ein Vorschlagsrecht zu.
(1) Für Angelegenheiten des Kreiskrankenhauses wird ein Betriebsausschuss gemäß § 6
EigVO M-V gebildet.
Der Betriebsausschuss erhält die Bezeichnung Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat besteht aus 5 Mitgliedern des Kreistages, die nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Aufsichtsratsvorsitzenden.
(2) Die Amtsdauer des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Wahlperiode des Kreistages
des Landkreises Demmin. Der alte Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung
des neuen Aufsichtsrates weiter.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen
Kündigungsfrist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie der ihn entsendenden Fraktion niederlegen.
War für die Entsendung des Aufsichtsratsmitgliedes seine Zugehörigkeit zum Kreistag
bestimmend, so endet sein Amt mit dem Ausscheiden aus dem Kreistag.
Scheidet ein vom Kreistag entsandtes Aufsichtsratsmitglied aus, so entsendet der Kreistag
für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes einen Nachfolger.
(3) Der Aufsichtsrat wird vom Vorsitzenden einberufen, so oft es die Geschäfte erfordern.
Der Aufsichtsrat ist weiter einzuberufen, wenn dies vom Verwaltungsdirektor oder von
zwei Aufsichtsratsmitgliedern unter Angabe des Grundes beantragt wird.
Der Aufsichtsrat tagt in nichtöffentlicher Sitzung.
Die Einladungsfrist beträgt 14 Tage; sie kann in dringenden Fällen verkürzt werden,
darf jedoch 3 Tage nicht unterschreiten.
Die Tagesordnung und erläuternde Beratungsunterlagen sollen in der Regel mit der
Einladung, im durch den Einreicher zu begründenden Ausnahmefall vor der Sitzung als
Tischvorlage, vorliegen.
(4) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Aufsichtsratsmitglieder zur Sitzungordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder anwesend sind.
Es gelten die Regelungen des § 108 KV M-V entsprechend.
Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.
(5) Über die Beschlüsse des Aufsichtsrates ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Eine Abschrift der Niederschrift ist allen Mitgliedern des Aufsichtsrates zu übermitteln.
(6) Der Verwaltungsdirektor nimmt an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender
Stimme teil. Er ist berechtigt und auf Verlangen eines Aufsichtsratsmitgliedes verpflichtet, zu den Beratungsgegenständen Stellung zu nehmen und Auskünfte zu erteilen.
(7) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Er kann insbesondere vom
Verwaltungsdirektor jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten des Eigenbetriebes verlangen, die Bücher und Schriften des Eigenbetriebes einsehen und prüfen sowie
örtliche Besichtigungen vornehmen; er kann damit auch einzelne Aufsichtsratsmitglieder oder für bestimmte Aufgaben besondere kreisinterne Sachverständige beauftragen.
Die dem Landrat gemäß § 5 Absatz 3 zu übersendenden Berichte sind dem Aufsichtsrat
zur Kenntnis zu geben.
(8) Der Aufsichtsrat entscheidet über:
- Rechtsgeschäfte gemäß § 5 Absatz 1dieser Satzung und nach VOB, VOL und VOF
über netto 75.000 EUR bis netto 500.000 EUR
- alle anderen Rechtsgeschäfte, die nicht der laufenden Geschäftsführung zuzurechnen sind, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, in den Wertgrenzen, die §
17 Hauptsatzung des Landkreises Demmin dem Kreisausschuss vorbehält.
§7
Vertretung
§9
Kreistag
(1) In Angelegenheiten des Kreiskrankenhauses, die der Entscheidung des Verwaltungsdirektors gemäß § 5 Absatz 1 dieser Satzung unterliegen, wird der Landkreis als Träger des Kreiskrankenhauses durch den Verwaltungsdirektor vertreten. Er ist für den
Abschluss von Verträgen zuständig, die nach den Bestimmungen der KV M-V, der
EigVO M-V, der Hauptsatzung des Landkreises Demmin und dieser Satzung nicht der
Entscheidung anderer Organe des Landkreises obliegen.
(2) Der Kreis der Vertretungsberechtigten und der Beauftragten sowie der Umfang der
Vertretungsbefugnis werden durch den Träger des Kreiskrankenhauses öffentlich im
amtlichen Bekanntmachungsblatt bekannt gemacht. Die Vertretungsberechtigten unterzeichnen unter dem Namen des Kreiskrankenhauses gemäß § 1 dieser Satzung.
Der Verwaltungsdirektor als auch die weiteren Beschäftigte unterzeichnen mit dem
Zusatz „Im Auftrag“.
(3) Bei verpflichtenden Erklärungen für das Kreiskrankenhaus ist entsprechend § 4 Absatz
3 EigVO M-V in der jeweils geltenden Fassung zu verfahren. Diese Formvorschrift gilt
nicht für Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne von § 5 Absatz 1 dieser
Satzung bis zu nachfolgenden Wertgrenzen:
- Rechtsgeschäfte gemäß § 5 Absatz 1 bis zu brutto 25.000 Euro unterzeichnet der
Verwaltungsdirektor,
Der Kreistag entscheidet in allen Angelegenheiten des Kreiskrankenhauses, die ihm
durch § 104 KV M-V i.V.m. § 5 EigVO M-V, die Hauptsatzung des Landkreises Demmin oder andere gesetzliche Regelungen in der jeweils geltenden Fassung vorbehalten
sind.
§6
Personalangelegenheiten
§ 10
Landrat
(1) Der Landrat ist Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter des Kreiskrankenhauses und übt
die Dienst- und Fachaufsicht aus, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen und er seine Befugnisse nicht nach § 6 dieser Satzung auf den Verwaltungsdirektor übertragen hat.
(2) Der Landrat führt die Aufsicht über das Kreiskrankenhaus. Der Landrat kann dem
Verwaltungsdirektor, um die Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes zu sichern
und um Missstände zu beseitigen, Weisungen erteilen. Die Weisungen sind unverzüglich dem Aufsichtsrat zur Kenntnis zu geben.
(3) Der Landrat ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Grundsatzfragen in Aus- , Fort- und Weiterbildungsangelegenheiten,
b) Grundsatzfragen bei der Übernahme von Lehr - und Forschungsaufgaben,
Kreisanzeiger des Landkreises Demmin
Amtliche Mitteilungen und Informationen
c) Bereitstellung des Kreiskrankenhauses für Lehre und Forschung,
d) allgemeine Regelungen der Personalanpassung bei Strukturveränderungen oder erheblichem Belegungsrückgang sowie deren Durchführung unter Mitwirkung des
Verwaltungsdirektors,
e) Benennung des Prüfers/Prüferin für den Jahresabschluss auf Vorschlag des Verwaltungsdirektors,
f) Eilentscheidungen zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung,
g) Rechtsstreitigkeiten,
h) Planung und Finanzierung mittel- und langfristiger Investitionen sowie Erarbeitung von Entwicklungs- und Strukturplänen im Einvernehmen mit dem Kreisausschuss,
i) Aussagegenehmigungen bzw. Terminvollmachten sind rechtzeitig auf dem Dienstweg unter Beifügung der Ladung über die Vorgesetzten beim 2. Stellvertreter des
Landrates oder seinem jeweiligen Vertreter schriftlich zu beantragen und durch diesen zu erscheiden.
j) die Unterrichtung der Presse, des Rundfunks oder Fernsehens über dienstliche Angelegenheiten obliegt allein dem Landrat.
(4) Ferner sind folgende Angelegenheiten der laufenden Betriebsführung dem Landrat
vorbehalten:
a) Vorbereitung, Planung, Durchführung und Überwachung aller Baumaßnahmen einschließlich Betriebsanlagen, Außenanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen, die nach
dem geltenden Recht das genehmigungsbedürftige Vorhaben dem bauaufsichtlichen
Genehmigungsverfahren bzw. dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterliegen,
b) Erfassung der Bausubstanz und deren Kartierung,
(5) Der Landrat nimmt an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme teil.
§ 11
Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
(1) Das Kreiskrankenhaus wird nach den Grundsätzen eines sparsamen, wirtschaftlichen
und leistungsfähigen Betriebes unter Beachtung der Aufgabenstellung geführt.
(2) Das Wirtschaftsjahr des Kreiskrankenhauses entspricht dem Haushaltsjahr des Landkreises.
(4) Der Wirtschaftsplan wird gemäß §§ 14 ff EigVO aufgestellt und dem Landkreis rechtzeitig, spätestens bis zum 31. Oktober des dem Planjahr vorangehenden Jahres zur
Beschlussfassung und zur Einarbeitung in den Haushaltsplan übergeben.
(5) Für die Erforderlichkeit eines Nachtragswirtschaftsplanes werden gemäß § 14 Absatz
7 EigVO i.V.m. § 48 KV M-V folgende Wertgrenzen festgesetzt:
- Im Sinne des § 48 Absatz 2 Ziffer 1 KV M-V gilt ein Jahresverlust als erheblich,
wenn er 10 % der Erträge überschreitet oder vom bereits im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Verlust abweicht.
- Im Sinne des § 48 Absatz 2 Ziffer 3 sind Mehraufwendungen als erheblich anzusehen, wenn sie im Einzelfall 10 % der Gesamtaufwendungen des laufenden Wirtschaftsjahres übersteigen.
- Mehrauszahlungen für Investitionen sind als erheblich anzusehen, wenn sie im Einzelfall 10 % der Gesamtauszahlungen für Investitionen des laufenden Wirtschaftsjahres übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Absatz 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare Auszahlungen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen als geringfügig, wenn sie
10 % der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.
Investitionen sind im Finanzplan einzeln darzustellen, wenn sie mehr als 1 Mio. EUR
betragen. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) und der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) aufgestellt und gemäß
3. Abschnitt Kommunalprüfungsgesetz (KPG) in der jeweils geltenden Fassung geprüft.
Der Jahresabschlussprüfbericht wird dem Landrat zugeleitet und dem Kreistag zur Kenntnis gegeben. Der Kreistag entlastet den Verwaltungsdirektor und beschließt über die
Ergebnisverwendung.
(6) Die Höhe des Stammkapitals beträgt 5.028.905,84 EUR.
§ 12 Sprachformen
Soweit in dieser Satzung Bezeichnungen, die für Frauen und Männer gelten, in der
männlichen Sprachform verwendet werden, gelten diese Bezeichnungen für Frauen in
der weiblichen Sprachform.
§ 13
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde am Tage nach
ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. § 7 Abs. 4 dieser Satzung tritt rückwirkend zum 21. Dezember 1996 in Kraft.
Gleichzeitig tritt außer Kraft:
Die Betriebssatzung für das Kreiskrankenhaus in Demmin vom 9. Dezember 1996,
zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2002.
Demmin, 07. Januar 2010
Konieczny
Landrat
Nr. 06/2010, Seite 5
Anträge auf Erteilung von Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigungen
Der Landrat des Landkreises Demmin als untere
Wasserbehörde gibt bekannt:
Der Wasser- u. Abwasserzweckverband Demmin/ Altentreptow hat Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geändert durch Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S.
2407) für die
1. Trinkwasserleitung zwischen den Ortslagen Wolde- Japzow- Marienhof
2. Trink-, Regen- u. Schmutzwasserleitungen zwischen den Ortslagen AltentreptowKlatzow
gestellt.
Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:
1. Trinkwasserleitung
Gemarkung
Japzow
Wolde
Flur
1 u. 2
2
2. Trink-, Regen- u. Schmutzwasserleitungen
Gemarkung
Flur
Altentreptow
2
Klatzow
3
Die von den Anlagen der beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer
der Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren der jeweiligen Gemarkungen befinden, können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten in der Zeit vom
29. März 2010 bis 23. April 2010
bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demmin, Quitzerower Weg 31,
17109 Demmin, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349
o. 434 341).
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für
alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und der dazugehörigen Elektroleitungen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur
den Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen
durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern geklärt werden.
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat der Eigentümer eines mit der Dienstbarkeit
belasteten Grundstücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der öffentlichen
Bekanntmachung des Antrages Widerspruch gegen die Erteilung der Bescheinigung einzulegen.
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht
damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden
Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch
sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist, oder
in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist.
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch
zu machen.
Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demmin, Adolf-PompeStraße 12-15, 17109 Demmin schriftlich oder zur Niederschrift bis Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i.
V. m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994
(BGBl. I 1994 S. 3900 ff) die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.
Konieczny
Landrat
Anträge auf Erteilung von Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigungen
Der Landrat des Landkreises Demmin als untere
Wasserbehörde gibt bekannt:
Das Land M-V, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz M-V, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin, vertreten durch das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße 120, 17033
Neubrandenburg hat Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.
Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geändert durch Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für die
1. Pegel- Rottmannshagen
2. Pegel- Lebbin
3. Pegel- Groß Teetzleben
gestellt.
Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:
Das Innenministerium M-V als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 25.
Februar 2010 erklärt, dass gegen den Beschluss des Kreistages vom 14. Dezember
2009 über die Neufassung der Betriebssatzung des Kreiskrankenhauses Demmin die
Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht wird.
1. Pegel
2. Pegel
3. Pegel
Gemarkung
Flur
Rottmannshagen
Lebbin
Groß Teetzleben
1
1
2
Seite 6, Nr. 06/2010
Amtliche Mitteilungen und Informationen
Die von den Anlagen der beantragten Pegel betroffenen Grundstückseigentümer der
Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren der jeweiligen Gemarkungen befinden, können
die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen
Geschäftszeiten in der Zeit vom
29. März 2010 bis 23. April 2010
bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demmin, Quitzerower Weg 31,
17109 Demmin, Zimmer 020, Frau Jeske, einsehen (telefonische Anfragen unter
03998 434 349 o. 434 341).
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit
für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und der dazugehörigen
Elektroleitungen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert
nur den Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen
durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern geklärt werden.
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat der Eigentümer eines mit der
Dienstbarkeit belasteten Grundstücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach
Beginn der öffentlichen Bekanntmachung des Antrages Widerspruch gegen die Erteilung der Bescheinigung einzulegen.
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung
des Grundbuches erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar
nicht von einer Leitung betroffen ist, oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen
dargestellt, betroffen ist.
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demmin,
Adolf-Pompe- Straße 12-15, 17109 Demmin schriftlich oder zur Niederschrift bis Ende
der Auslegungsfrist erhoben werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs.
4 GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenRDV) vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994 S. 3900 ff) die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.
Konieczny
Landrat
Anträge auf Erteilung von Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigungen
Der Landrat des Landkreises Demmin als untere
Wasserbehörde gibt bekannt:
Der WasserZweckVerband Malchin-Stavenhagen hat Anträge auf Erteilung von
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geändert
durch Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für die
1. Trink- u. Regenwasserwasserleitungen in Malchin vom Wasserwerk bis zur
Strelitzer Straße
2. Trinkwasserleitung in Luplow vom Wasserwerk nach Karlshof
3. Trinkwasserleitung in Zettemin
gestellt.
Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:
1. Trink- u. Regenwasserleitungen
2. Trinkwasserleitung
3. Trinkwasserleitung
Gemarkung
Flur
Malchin
Luplow
Zettemin
9, 11, 14, 17, 29
2
1, 2
Die von den Anlagen der beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer
der Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren der jeweiligen Gemarkungen befinden, können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten in der Zeit vom
29. März 2010 bis 23. April 2010
bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demmin, Quitzerower Weg 31,
17109 Demmin, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349
o. 434 341).
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für
alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und der dazugehörigen Elektroleitungen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur
den Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen
durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern geklärt werden.
Kreisanzeiger des Landkreises Demmin
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat der Eigentümer eines mit der
Dienstbarkeit belasteten Grundstücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach
Beginn der öffentlichen Bekanntmachung des Antrages Widerspruch gegen die Erteilung der Bescheinigung einzulegen.
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung
des Grundbuches erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar
nicht von einer Leitung betroffen ist, oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen
dargestellt, betroffen ist.
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demmin,
Adolf-Pompe- Straße 12-15, 17109 Demmin schriftlich oder zur Niederschrift bis Ende
der Auslegungsfrist erhoben werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs.
4 GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenRDV) vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994 S. 3900 ff) die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.
Konieczny
Landrat
Anträge auf Erteilung von Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigungen
Der Landrat des Landkreises Demmin als untere
Wasserbehörde gibt bekannt:
Der Wasser- u. Abwasserzweckverband Demmin/ Altentreptow hat Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geändert durch Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S.
2407) für die
1. Trink-, Regen- u. Schmutzwasserleitungen in der Ortslage AltentreptowHavermann- Straße
2. Trink-, Regen- u. Schmutzwasserleitungen in der Ortslage Altentreptow- Poststraße- Friedensstraße- Feldstraße
gestellt.
Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:
1. Trink-, Regen- u. Schmutzwasserleitungen
2. Trink-, Regen- u. Schmutzwasserleitungen
Gemarkung
Flur
Altentreptow
Altentreptow
4
3
Die von den Anlagen der beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer
der Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren der jeweiligen Gemarkungen befinden, können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten in der Zeit vom
29. März 2010 bis 23. April 2010
bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demmin, Quitzerower Weg 31,
17109 Demmin, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349
o. 434 341).
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für
alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und der dazugehörigen Elektroleitungen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur
den Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen
durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern geklärt werden.
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat der Eigentümer eines mit der
Dienstbarkeit belasteten Grundstücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach
Beginn der öffentlichen Bekanntmachung des Antrages Widerspruch gegen die Erteilung der Bescheinigung einzulegen.
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung
des Grundbuches erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar
nicht von einer Leitung betroffen ist, oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen
dargestellt, betroffen ist.
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Kreisanzeiger des Landkreises Demmin
Amtliche Mitteilungen und Informationen
Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Demmin,
Adolf-Pompe- Straße 12-15, 17109 Demmin schriftlich oder zur Niederschrift bis Ende
der Auslegungsfrist erhoben werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs.
4 GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenRDV) vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994 S. 3900 ff) die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.
Konieczny
Landrat
Bekanntmachung über die Einziehung
eines Gehwegabschnittes
in der Ortslage Borrentin
(Gemarkung Borrentin)
Nr. 06/2010, Seite 7
Das Umweltamt informiert:
Änderung der Entsorgungstermine durch
Karfreitag und Ostermontag 2010
Karfreitag (13. KW)
betroffene Stadt/Gemeinde*
Verschiebung
Hausmülltonnen in:
Tützpatz, Röckwitz, Wolde, Pripsleben,
Wildberg, Groß Teetzleben, Gültz,
Altenhagen, Kriesow, Gnevkow
vom 02. April auf den 03. April
Container mit 7-tägl. Rhythmus in:
Jarmen, Tutow, Kruckow, Altentreptow,
Mölln, Klein Helle, Rosenow
vom 02. April auf den 03. April
Ostermontag (14. KW)
Der Landkreis Demmin gibt als Straßenaufsichtsbehörde für die Gemeinden des
Landkreises bekannt, dass auf Beschluss der Gemeindevertretung Borrentin vom
10. Dezember 2009 die Einziehung des nachfolgend beschriebenen und dargestellten öffentlichen Gehwegabschnittes beantragt wurde. (Hinweis: Einziehung ist der
völlige Ausschluss des öffentlichen Verkehrs!)
betroffene Stadt/Gemeinde*
Hausmülltonnen in:
Hansestadt Demmin, Warrenzin
vom 05. April auf den 06. April
Hausmülltonnen in:
Loitz, Dargun
vom 06. April auf den 07. April
Der zur Einziehung beantragte öffentliche Gehwegabschnitt verläuft parallel zur
Vorderfront und zur rechten Giebelfront des Gutshauses Nr. 29. Laut Katasterkartenwerk des Landkreises verläuft er über die Flurstücke 29/1, 29/2 und 17/2 der
Flur 1 in der Gemarkung Borrentin und ist für den öffentlichen Fußgängerverkehr
gewidmet.
Hausmülltonnen in:
Jarmen, Tutow, Sassen, Bentzin, Görmin
vom 07. April auf den 08. April
Hausmülltonnen in:
Malchin
vom 08. April auf den 09. April
Der Plan des einzuziehenden Wegeabschnittes liegt vier Wochen nach dem Tag
der Bekanntmachung im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Demmin-Land, Haus 2,
Raum 3, Goethestraße 43 in 17109 Demmin, während der Sprechzeiten zur Einsicht aus.
Di/Do
8.30 – 12.00 Uhr
Fr
9.00 – 11.30 Uhr
Di
14.30 – 17.00 Uhr
Do
13.00 – 16.00 Uhr
Container mit 7-tägl. Rhythmus in:
Demmin, Loitz, Dargun, Malchin,
Stavenhagen, Basepohl, Gülzow, Jürgenstorf vom 08. April auf den 09. April
Lagebeschreibung:
Einwendungen gegen die geplante Einziehung sind spätestens innerhalb von zwei
Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift beim
Amt Demmin-Land, Bau- und Ordnungsamt zu erheben.
Konieczny
Landrat
Amtliche Bekanntmachung des
Gutachterausschusses für
Grundstückswerte im Landkreis Demmin
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Demmin hat für seinen Zuständigkeitsbereich in der Sitzung am 22. Februar die Bodenrichtwerte für
Bauland und für landwirtschaftliche Nutzflächen zum Stichtag 31. Dezember 2009
beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind in Bodenrichtwertkarten eingetragen.
Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landkreis Demmin, Reitweg 1 (Kataster- und Vermessungsamt) können die Bodenrichtwertkarten während
der Sprechzeiten eingesehen werden.
Die Geschäftsstelle erteilt mündliche sowie schriftliche Auskünfte aus den Bodenrichtwertkarten. Für schriftliche Auskünfte werden Gebühren nach gesetzlichen Bestimmungen erhoben.
Ganze Bodenrichtwertkarten sowie Auszüge aus den Karten werden kostenpflichtig
an Interessenten abgegeben.
Dienstag:
Mittwoch und Donnerstag
Telefon:
( 0 39 98 ) 4 34 - 4 71,
4 34 - 4 93
Obst
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Hausmülltonnen in:
Meesiger, Sommersdorf, Grammentin, Ritzerow,
Briggow, Verchen, Schönfeld, Kummerow,
Knorrendorf, Mölln, Breesen, Rosenow
vom 09. April auf den 10. April
Container mit 7-tägl. Rhythmus in:
Jarmen, Tutow, Kruckow, Altentreptow, Mölln,
Klein Helle, Rosenow
vom 09. April auf den 10. April
* In Städten und Gemeinden, in denen Container mit 14-täglichem Rhythmus gestellt sind, gilt für diese, dass sie in den entsprechenden Bereichen am selben Tag
entleert werden wie die Hausmülltonnen.
Demmin, 18. Februar 2010
Sprechzeiten:
Verschiebung
09.00
13.00
09.00
13.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
-
12.00
18.00
12.00
15.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Managementplanung des FFH-Gebietes
„Tollensetal mit Zuflüssen“
3. Öffentlichkeitsveranstaltung
Hiermit gibt das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg bekannt,
dass am 27.04.2010 im Amt für Landwirtschaft Altentreptow, Brunnenstraße 6, 17087
Altentreptow um 09:00 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung zum
Abschluss der Bearbeitung des Managementplanes einschließlich der Vorstellung
der Maßnahmenvorschläge für das FFH-Gebiet „Tollensetal mit Zuflüssen (DE 2245302)“ stattfindet.
Managementplanung des FFH-Gebietes
„Wald- und Kleingewässerlandschaft
nördlich Waren“
3. Öffentlichkeitsveranstaltung
Hiermit gibt das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg bekannt,
dass am 20.04.2010 im Landratsamt Waren, Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren (Müritz)
um 9:00 Uhr im Raum 2.01 (2. Etage) eine öffentliche Informationsveranstaltung
zum Abschluss der Bearbeitung des Managementplanes einschließlich der Vorstellung der Maßnahmenvorschläge für das FFH-Gebiet „Wald- und Kleingewässerlandschaft nördlich Waren (DE 2442-301)“ stattfindet.
Seite 8, Nr. 06/2010
Amtliche Mitteilungen und Informationen
Kreisanzeiger des Landkreises Demmin
Wasser- und Bodenverband „Trebel“
Carl- Coppius- Straße 20, 18507 Grimmen
1. Satzung zur Änderung der
Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ vom 18.11.2004
veröffentlicht im Kreisblatt des Landkreises Nordvorpommern Nr. 12 vom 14.12.2004
Die Verbandsversammlung beschließt folgende Änderung:
Artikel I
Der § 3 ändert sich wie folgt:
(2) Die Mitglieder sind in ein Verzeichnis eingetragen, welches vom Verband aufgestellt
und auf dem Laufenden gehalten wird.
(3) Bei einer Grundsteuerbefreiung nach §§ 3 und 4 Grundsteuergesetz (GStG) vom 7.
August 1973 (BGBL. Teil 1 S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes
vom 19.12.2000 (BGBL. Teil 1 S. 1790) ist durch das betroffene Mitglied der
grundstücksbezogene Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes bis zum 31.12.
des laufenden Jahres gegenüber dem Verband vorzulegen.
Die Veränderung wird im Folgejahr berücksichtigt.
Der § 20 ändert sich wie folgt:
(1) Auf der Grundlage der Veranlagungsregel in der Anlage 1 ist ein Beitragsbuch zu erstellen. Es enthält die Berechnung der Beitragseinheiten für jedes Mitglied nach § 19
Abs. 1 dieser Satzung.
Artikel II
Die Anlage 1 zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ vom 18.11.2004
- Mitgliederverzeichnis- entfällt
Die Anlage 2 zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ vom 18.11.2004
wird geändert in:
Anlage 1
zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“
Veranlagungsregel
zur Ermittlung des Beitragsverhältnisses für die Unterhaltung von Gewässern
und Anlagen II. Ordnung
Artikel III
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntgabe durch die Aufsichtsbehörde in Kraft.
Die 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes
„Trebel“ wurde von der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 11.12.2007 beschlossen.
Grimmen, den 11.12.2007
gez. Zschoche
Verbandsvorsteher
Höhepunkte der Veranstaltungen der Klubs des
Kreisverbandes der Volkssolidarität, Monat April 2010
Klub Altentreptow, Tetzlebener Straße 12
10./24.04.10
13.04.10
20.04.10
21.04.10
28.04.10
29.04.10
14.00
14.00
14.00
13.00
14.00
17.00
14.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Tel.: 03961 - 22 94 22
Samstagskaffee
Singen mit Frau Schramm
Bingo mit Herrn Mamerow
Treff der Skatfreunde
Rätselnachmittag
Gemeinsames Abendbrot im Klub (mit Anmeldung)
Wir gratulieren zum ... G e b u r t s t a g
Täglicher Mittagstisch von 11.45 Uhr bis 12.45 Uhr (mit Anmeldung!)
Klub Demmin, Rudolf-Breitscheid-Straße 38
01.04.10
09.04.10
12.,19.,26.04.
15.04.10
20.04.10
27.04.10
14.30
14.30
14.30
14.30
14.00
14.30
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Klub Malchin, Bürgermeister-Tretow-Straße 12
01.04.10
07.04.10
12.04.10
19.04.10
21.04.10
26.04.10
28.04.10
14.00
14.00
14.00
14.00
14.00
14.00
14.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Tel.: 03998 – 28 20 10
Der Osterhase kommt
Gemütliche Kaffeerunde zum Wochenende
Seniorensport
„Mensch, ärgere Dich nicht !“
Gesprächsrunde mit dem Geschäftsführer Herrn Gehrke
Wir gratulieren zum ... G e b u r t s t a g
Tel: 03994 - 29 95 50
Ostergestecke basteln
Der Osterhase kommt
Brett- und Würfelspiele
Handarbeitsnachmittag
Überraschungsnachmittag
Quiz- und Rätselnachmittag
Wir gratulieren zum ... G e b u r t s t a g
Klub Neukalen - Salemer Straße (Feuerwehr)
07.04.10
12.,19.,26.04.
14.04.10
20.04.10
27.04.10
28.04.10
13.30
13.30
13.30
13.30
13.30
13.30
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Gemütliche Kaffeerunde zum Osterfest
ALLE NEUNE ! – Auf zur Kegelbahn
Klönstunde bei Kaffee und Kuchen
„Mensch, ärgere Dich nicht !“
Hobbynachmittag
Wir gratulieren zum G e b u r t s t a g
Volkssolidarität Kreisverband AL.DE.MA. e.V.
Geschäftsstelle, Poststraße 12 b, 17087 Altentreptow
Tel.: 03961 - 21 07 88
gez. Lass
stellv. Verbandsvorsteher
Genehmigungsvermerk:
Die vorstehende Satzung wurde mit Verfügung vom 02.01.2008 gemäß § 58 Abs. 2 WVG
vom 12. Februar 1991 (BGBL. I S. 405) genehmigt.
gez. Molkentin
Landrat
(Siegel)
Ausgefertigt am: 10.01.2008
gez. Zschoche
Verbandsvorsteher
Impressum
Der „Kreisanzeiger des Landkreises Demmin“ ist das amtliche Mitteilungsblatt des Landkreises Demmin.
Der Kreisanzeiger erscheint zweimal monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises Demmin verteilt. Darüber hinaus kann der
Kreisanzeiger gegen Erstattung des Portogeldes beim Landkreis Demmin, AdolfPompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin bezogen werden. Abgabe von kostenlosen Einzelexemplaren direkt in der Kreisverwaltung, Pressestelle, AdolfPompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin.
Auflagenhöhe: 38.000
Herausgeber: Landkreis Demmin, Der Landrat,
Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin
Kontakt:
Landkreis Demmin, Pressestelle: Tel. 03998-434 127 o. 434 157
www.lk-demmin.de • eMail: [email protected]
Satz+Layout: werbeC Schölzel GmbH, Rosestraße 27, 17109 Demmin
Tel. 03998-202141, www.werbeC.de
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Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg, Tel. 0395-4575-605
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GKU – Gesellschaft für Kommunale Umweltdienste mbH
Ostmecklenburg-Vorpommern
Die Gesellschaft für kommunale Umweltdienste mbH Ostmecklenburg/Vorpommern (GKU mbH) ist unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Betriebsstelle Demmin (für den Demminer Bereich)
Bahnhofstraße 27, 17109 Demmin
Montag bis Donnerstag: 07:00 – 16:15 Uhr
Freitag:
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Für Notfälle außerhalb der Arbeitszeit
sowie an Sonn- und Feiertagen:
Fax: 03998 / 222423
Tel. 03998 / 222422
Tel. 03998 / 222422
Tel. 03998/222422
oder Tel. 0171/7559071
E-Mail: [email protected]
Betriebsstelle Altentreptow (für den Altentreptower Bereich)
Teetzlebener Chaussee 5, 17087 Altentreptow
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Freitag:
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Fax: 03961 / 257340
Tel. 03961 / 25730
Tel. 03961 / 25730
Für Notfälle außerhalb der Arbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen:
.
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