Eichstempel auf dem Band - DS

Transkrypt

Eichstempel auf dem Band - DS
Zulassung nach EWG-Richtlinien
1.
Hinweise
Mit Einführung der „MID“ – Richtlinien ab 1. April 2006 wurde für die alten EWG-Richtlinien
eine 10jährige Übergangsregelung/frist für bestehende Bauartengenehmigungen beschlossen.
Dies bedeutet, daß die alten Regelungen bis 2016 noch gültig sind und angewandt werden
können.
Somit ist es nicht zwingend notwendig, eine MID-Zulassung zu erwirken, solange die
Übergangsregelung noch greift.
2.
Zählerkennzeichnung / Zulassungszeichen für Messgeräte
Die Kennzeichnung nach der bestehenden Bauartenzulassung kann direkt auf das Bandmaß
aufgedruckt bzw. eingeprägt werden und sieht wie folgt aus:
Der Eichstempel ist ein Sechsteck, in einem „e“ steht der Buchstabe für das Land (D für
Deutschland) und die Jahreszahl der Eichung bzw. der Bauartenzulassung.
3.
Eichgültigkeit
Die Eichgültigkeit ist nach nationalem Recht geregelt, d.h. diese lautete bisher „unbegrenzt“.
Die Eichung ist gültig, solange das Bandmaß in einwandfreiem Zustand ist, d.h. alle Teilstriche
und Ziffern gut lesbar sind, das Maßband nicht deformiert oder in einer anderen Weise
beschädigt ist und somit eine einwandfreie Messung und Ablesung möglich ist.
Der Eichschein entfällt durch diese Richtlinie bzw. die Bauartenzulassung.
Eine Bestätigung des Herstellers liegt auf Wunsch der Lieferung bei.
DS-Messwerkzeuge • Doris Schmithals • Goethestr. 5 • D-65604 ELZ b. Limburg • TEL +49 (0) 64 31 – 97 79 – 0 • FAX – 29
Mai 2009
Zulassung nach EWG-Richtlinien
Anhang an die EWG-Richtlinien (Mai 2009) für geeichte Bandmaße
Das geeichte Bandmaß in 30 und 50m wird durch die Firma Dr.-Ing. Meywald GmbH & Co.
KG hergestellt. Die Bauartenzulassungen für diese Bandmaße lauten wie folgt:
5.11-3202.7-88.097
Hiermit bestätigt der Hersteller, daß alle aus den o.g. Baurten gelieferten Massbänder aus
einem Lagerbestand kommen, der noch mit gültiger Bauartenzulassung gefertigt wurde (siehe
hierzu auch die Bestätigung durch die Firma Dr. Meywald).
Daß diese Messbänder geeicht sind, erkennt man an dem Eichstempel auf dem Band (wie
unten gezeigt).
Die Eichgültigkeit lt. Eichstempel lautet „unbegrenzt“.
Die Eichung ist gültig, solange das Bandmaß in einwandfreiem Zustand ist, d.h. alle Teilstriche
und Ziffern gut lesbar sind, das Maßband nicht deformiert oder in einer anderen Weise
beschädigt ist und somit eine einwandfreie Messung und Ablesung möglich ist.
DS-Messwerkzeuge • Doris Schmithals • Goethestr. 5 • D-65604 ELZ b. Limburg • TEL +49 (0) 64 31 – 97 79 – 0 • FAX – 29
Seite 2 / 2
Mai 2009

Podobne dokumenty